Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats vom 21.04.2016 - Bericht

Windpark „Greut“, Spiegelberg
Das Vorhaben, auf Gemarkung Spiegelberg einen Windpark zu errichten, macht schon länger die Runde. Auf Ebene der Bürgermeisterkollegen wurde besprochen, dass die Nachbargemeinden bereits vor dem förmlichen Genehmigungsverfahren zumindest informell eingebunden werden sollen. Diese Zusage wurde dahingehend erfüllt, dass nun der Gemeindeverwaltung eine Präsentation über den aktuellen Planungsstand zur Verfügung gestellt wurde, um zunächst im Gemeinderat vorab über das Projekt zu informieren.
Der internationale Projektierer von Windkraftanlagen, die „wpd-Gruppe“, plant in Spiegelberg im Gebiet „Greut“ - zwischen Vorderbüchelberg und Neufürstenhütte gelegen – den Bau und Betrieb von vier Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Meter (Gesamthöhe 217 Meter). Der Abstand der nächstgelegenen Anlage zur Siedlungsfläche des Großerlacher Teilorts Neufürstenhütte beträgt dabei etwas unter 1.000 Meter. 
Das Vorhaben befindet sich momentan in der Vorplanungsphase,  die wpd-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, bis Jahresende 2016 die Planungen abzuschließen und den Genehmigungsantrag einzureichen.
Im Sommer 2016 sollen in Spiegelberg, sowie in Großerlach (auch für die Nachbargemeinden) Bürgerinformationsveranstaltungen stattfinden. Dabei sollen auch Visualisierungen der Anlagen von verschiedenen seitens der Gemeinden vorgeschlagenen Standpunkten präsentiert werden. Zu der Informationsveranstaltung wird über das Mitteilungsblatt eingeladen.

Neubau Hochbehälter Hohenbrach: Auftragsvergaben
Nachdem die Baufeldfreimachung mit den notwendigen Erdarbeiten derzeit realisiert wird, wurden weitere anstehende Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Zum einen die Roh- und Ausbauarbeiten, dies umfasst Erdarbeiten, Stahlbetonarbeiten und Holzbau (Los 1). Zum anderen die Lieferung und Montage von Edelstahlwasserkammern mit Treppen und Podesten aus Edelstahl, Lüftungs- und Reinigungseinrichtungen und Rohwasserbehälter.
Für beide Lose sind je drei Angebote eingegangen. Günstigster Bieter bei Los 1 ist die Firma Fritz Müller aus Backnang (311.103,15 Euro), günstigster Bieter bei Los 2 die Firma Kurz Leitungsbau aus Stimpfach (314.157,00 Euro). Die Angebotssummen bewegen sich innerhalb des Kostenrahmens des Förderantrags.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an diese Firmen.

Baugebiet „Friedhofstraße“: Straßenbeleuchtung
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets Friedhofstraße muss auch die Straßenbeleuchtung hergestellt werden. Da in dem Bereich kein Straßenbeleuchtungsnetz vorhanden ist, wird eine neue Kabelverlegung notwendig. Vom Verteilerkasten beim Dorfplatz Neufürstenhütte aus muss dieses entlang der Friedhofstraße bis zum Ende des Neubaugebiets verlegt werden.
Da der bestehende Teil der Straßenbeleuchtung im vorderen Bereich der Friedhofstraße nicht mehr den aktuellen Vorschriften der DIN EN Norm entspricht, und um eine durchgängige Ausleuchtung zu erhalten, wird empfohlen, die gesamte Straßenbeleuchtung in der Friedhofstraße zu erneuern bzw. zu erweitern und auf LED umzurüsten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 34.003,82 Euro (brutto).
In der Kostenberechnung zur Erschließung der Friedhofstraße waren 6.800 Euro für die Straßenbeleuchtung vorgesehen. Dieser Betrag wurde allerdings zum Zeitpunkt der früheren vertraglichen Regelung zwischen der Süwag und der Gemeinde ermittelt. Da die Gemeinde mittlerweile die gesamten Kosten für Investitionen im Bereich der Straßenbeleuchtung tragen muss, hat sich der Betrag deutlich erhöht. Allein für die Herstellung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet würden die Kosten ca. 23.800 Euro betragen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Süwag Energie AG mit der Errichtung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Friedhofstraße wie vorgeschlagen zu beauftragen. 

Renovierung Schwalbenflughalle: Malerarbeiten
Für Renovierungsarbeiten an der Schwalbenflughalle Grab ist ein Mittelansatz von 20.000 € vorhanden. In der Sitzung vom 25.02.2016 hatte der Gemeinderat die Entscheidung über die Ausschreibung der Malerarbeiten an der Schwalbenflughalle vertagt. Neben der Kostenberechnung für die vordringliche Maßnahme an den Leimbindern (tragende Bauteile) sollten weitere Kostenberechnungen im Bereich der Außenfassade und der Fenster erstellt werden. Auch sollte nochmals geprüft werden, ob auch eine abschnittsweise Sanierung technisch machbar wäre.
Die ergänzte Kostenschätzung hat für die einzelnen Maßnahmen folgende Summe ergeben:
- Leimbinder: 13.700 Euro
- Außenfassade: 10.500 Euro
- Fenster: 3.800 Euro
- Gerüstarbeiten:  4.700 Euro
Die seitens des Gemeinderats angeregte abschnittsweise Sanierung des Gebäudes wäre aus technischer und arbeitsschutzrechtlicher Sicht möglich. Sowohl der beauftragte Bautechniker- und Statiker, als auch ein angefragter Fachbetrieb, empfehlen jedoch einhellig, vorrangig die Leimbinder in einem Zug zu streichen. Bürgermeister Jäger schlug vor, wie geplant die vordringlichen Leimbinder zu streichen und die Fenster in die Ausschreibung mit aufzunehmen. Bezüglich der Fassade könne man nach Vorliegen der Angebote und damit der verbindlichen Preise, evtl. auch in Zusammenhang mit dem geplanten Fassadenanstrich am Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte, nochmals beraten.
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat diesem Vorschlag zu und beschloss einstimmig, die Gewerke Leimbinder, Fenster und Gerüstarbeiten auszuschreiben.

Schulbetreuung: Neuregelung der Gebührenstruktur
Das Betreuungsangebot in der Grundschule umfasst aktuell die Vormittagsbetreuung („Verlässliche Grundschule“), die „flexible Nachmittagsbetreuung“ und die Ferienbetreuung. Für diese Angebote werden teilweise Gebühren erhoben, die Beitragsstruktur wurde hierbei bewusst einfach gehalten. Die Vormittagsbetreuung ist für die Eltern kostenlos, insgesamt 40 Kinder sind angemeldet, die Nutzung ist abhängig vom Stundenplan. Für die flexible Nachmittagsbetreuung wird eine Schuljahrespauschale von 180 Euro fällig, hier sind 20 Kinder angemeldet. Für die Ferienbetreuung sind 35 Euro je Woche festgesetzt, beides unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Anmeldezahlen bewegen sich bei 2 bis 6 Kinder.
Für die Schulbetreuung sind 2015 Kosten in Höhe von rd. 20.000 Euro (ohne Mittagessen und innere Verrechnungen) angefallen, davon 19.000 Euro Personalkosten. Zur Finanzierung erhält die Gemeinde Landeszuschüsse in Höhe von rd. 10.500 Euro je Schuljahr. An Gebühren sind 2015 rd. 5.000 Euro eingenommen worden. Mit Berücksichtigung der inneren Verrechnungen (Verwaltung, Bauhof) liegt der jährliche Abmangel bei ca. 10.000 Euro. Zum Vergleich: im Bereich der Kinderbetreuung liegt dieser bei ca. 370.000 Euro.
Von Seiten der Verwaltung wurde eine Überarbeitung der Gebührenstruktur angeregt. Vor allem bei der  Vormittagsbetreuung ist immer wieder zu beobachten, dass Eltern ihre Kinder, da kostenlos, unangemeldet in die Betreuung bringen. Dies kann dazu führen, dass die Gruppe unerwartet zu groß für eine einzige Betreuungskraft ist. Die Einführung einer, vom Betreuungsumfang abhängigen, monatlichen Gebühr könnte hier für eine bessere Verlässlichkeit sorgen. Bei der Nachmittagsbetreuung besteht die Möglichkeit, die Höhe der Gebühren abhängig von den in Anspruch genommen Tagen zu gestalten und diese als monatliche Gebühr festzusetzen.
Bei der Ferienbetreuung soll künftig bei der Gebühr zwischen Vormittags- und Ganztagsbetreuung unterschieden werden. Zudem soll die Möglichkeit einer Tagesgebühr eingeräumt werden und keine Wochenpauschale mehr berechnet werden.
Diese Neuregelung soll nicht nur zu einer verlässlicheren und damit auch, hinsichtlich des Personaleinsatzes, besser planbareren Betreuung führen. Zugleich könne man so eine größere Gebührengerechtigkeit, und damit letztlich auch eine höhere Akzeptanz, zum Beispiel bei der Ferienbetreuung, erreichen.
Der Gemeinderat begrüßte diesen Vorschlag und gab der Verwaltung grünes Licht, eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung vorzubereiten.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de