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Bürgermeisterwahl: Verpflichtung durch Gemeinderat
Mit Erlass vom 15.02.2016 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 31.01.2016 festgestellt. Entsprechend der Gemeindeordnung hat ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats für die dritte Amtszeit zu vereidigen und zu verpflichten. Der Gemeinderat wählte hierzu einstimmig Gemeinderat Markus Zick.
Die feierliche Gemeinderatssitzung zur Verpflichtung findet am 29.04.2016, 19:00 Uhr in der Schwalbenflughalle statt. Damit verbunden werden soll auch der diesjährige Bürgertreff mit Ehrungen.
Neufassung Friedhofssatzung, Neukalkulation Bestattungsgebühren
Aufgrund der im Wege der Sanierung eingerichteten neuen Bestattungsformen auf dem Friedhof Großerlach war eine Neufassung der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebührenordnung, inklusive einer Neukalkulation der Bestattungsgebühren unumgänglich. In der vorangegangenen Sitzung hatte der Gemeinderat verschiedene Eckpunkte vorberaten. Die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der seitherigen Friedhofssatzung sind:
- Aufhebung der Bestattungsbezirke
- Aufnahme der neuen Bestattungsformen in die Satzung
- Gesonderte Vorschriften zu Urnenwahl- und Urnenreihengräber
- Vorschriften zu Urnenstelen, Baumgräber und Anonyme Erd- und Urnengräber
- Neufassung der Gestaltungsvorschriften für Grabmale und sonstige Grabausstattungen
- Die Friedhofsgebühren werden nicht in einer gesonderten Vorschrift geregelt, sondern in die Friedhofsatzung mitaufgenommen.
Bei der Neukalkulation der Bestattungsgebühren wurden Gebühren für die neuen Bestattungsformen festgelegt und die seitherigen Gebühren aktualisiert. Im Verwaltungsvorschlag war man bemüht, die Gebührenerhöhungen moderat zu gestalten, indem man mit einem zu erzielenden Kostendeckungsgrad von 66 % ans unterste Limit gegangen ist. Grund hierfür war auch, dass insbesondere bezüglich der neuen Bestattungsformen hinsichtlich Nachfrage und praktischer Umsetzung noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass bei größeren Abweichungen der Realität von den der Kalkulation zugrundeliegenden Annahmen in den kommenden Jahren eine nochmalige Gebührenanpassung erforderlich werden könnte.
Der Gemeinderat stimmte der Kalkulation zu und beschloss einstimmig die Neufassung der Friedhofssatzung, welche am 01.04.2016 in Kraft treten soll. Auf die Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen.
Nahverkehrsplan
Der Kreistag hat im vergangenen Frühjahr den Nahverkehrsplan für den Rems-Murr-Kreis beschlossen. Dieser definiert eine Grundversorgung (Basisangebot), welches abhängig ist von den Einwohnerzahlen der Linien bzw. Haltestellen. Der Landkreis finanziert künftig dieses Basisangebot zu 100 Prozent. Darüber hinausgehende „Zubestellungen“ der Gemeinden werden hälftig vom Rems-Murr-Kreis und den betroffenen Gemeinden finanziert. Damit fand nun zumindest in Ansätzen eine Regelung in die ÖPNV-Finanzierung Einzug, die seitens der Gemeinde Großerlach und anderer ländlicher Gemeinden schon seit Jahren gefordert würde. Die Nahverkehrslinien (Basisangebot und Zubestellungen) im Kreis sind in verschiedene Linienbündel zusammengefasst, welche nach und nach europaweit ausgeschrieben werden sollen.
Hinsichtlich der Modalitäten bei der Ermittlung der zu bedienenden Fahrtenpaare machte Bürgermeister Jäger deutlich, dass es auf der Zielgeraden gelungen sei, wichtige Änderungen betreffend ländlicher Gemeinden durchzusetzen. So seien zunächst bei zentralen Haltestellen auf dem Land die Einwohner der umliegenden Teilorte nicht berücksichtigt worden, und die Hürde für ein angemessenes Mindestangebot mit 500 Einwohnern zu hoch angesetzt gewesen. Dies sei seiner Ansicht nach inakzeptabel gewesen, weshalb man – letztlich erfreulicherweise erfolgreich - auf eine Anpassung bestanden hätte.
Hinsichtlich der Gemeinde Großerlach wird künftig von Montag bis Freitag das Basisangebot weiterhin überwiegend die Schülerverkehrs- und Pendlerlinien umfassen. Dabei ist zunächst – abhängig vom neuen Fahrplan - lediglich mit geringfügigen Verbesserungen zu rechnen. Der „Status Quo“ wird jedoch ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde aufrechterhalten. Lediglich die Direktverbindung von Backnang über Sulzbach nach Großerlach und weiter nach Mainhardt werktags um 13:22 Uhr soll zwischen Backnang und Sulzbach gestrichen werden, da hier nahezu zeitgleich ein Bus der Linie 390 fährt.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird das seither spärliche Fahrplanangebot dagegen erheblich verbessert. Auf Anregung der Gemeindeverwaltung prüft das Landratsamt gemeinsam mit dem VVS ob, bzw. zu welchen Konditionen es möglich ist, die Limesbuslinie 376, welche seither nur an Sonn- und Feiertagen von Mai bis Oktober fährt, künftig ganzjährig fahren zu lassen, so dass an Sonn- und Feiertagen ganzjährig ein einheitlicher Fahrplan gilt.
Die von den Bürgermeistern der an den Kreisgrenzen gelegenen Kommunen erhobene Forderung, grenzüberschreitende Fahrgastzahlen mit zu berücksichtigen, konnte im vorliegenden Nahverkehrsplan wegen des damit verbundenen Mehraufwands nicht geleistet werden. Die hierfür notwendige Abstimmung – auch bezüglich einer Kostenbeteiligung – mit den Nachbarkommunen und Nachbarlandkreisen Heilbronn und Schwäbisch Hall soll nun jedoch in einem zweiten Schritt erfolgen. Ein erstes Erörterungsgespräch hat hierzu bereits stattgefunden. Dabei wird auch die Anregung der Gemeinden geprüft, eine grenzüberschreitende Tariflösung für das VVS-Ticket zu finden.
Da Ende 2017 ein umfassender Fahrplanwechsel auf der Murrbahn ansteht, ist die genaue Ausgestaltung des künftigen Fahrplans noch nicht abzusehen.