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Über folgende Bauangelegenheiten beriet in der Sitzung vom 10.08.2006 der Bauausschuss.
Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk in Großerlach, Flst. 1031/1
Das Vorhaben der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG dient dem Ausbau des sogenannten Backbone-Netzes von GSM 1.800 auf GSM 900. Betroffen sind lediglich Richtfunkstrecken, eine Zunahme der Emissionen ist auszuschließen. Für die erforderlichen technischen Anlagen soll ein weiterer Container erstellt werden. Das Einvernehmen wurde mit der Maßgabe erteilt, dass der neue Container vergleichbar der bestehenden Anlage ortstypisch gestaltet wird.
Umbau Tierheim Erlach zum Katzen- und Kleintierhaus, Flst. 1161, 1162 und 551
Nachdem das neue Hundehaus fertig gestellt wurde, soll nun der bestehende Altbau grundlegend saniert und zu einem neuen Katzen- und Kleintierhaus umgebaut werden. Ebenfalls untergebracht werden in diesem Gebäude die Büros und Sozialräume, nebst Lager und Werkstatt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Bauvoranfrage – Abbruch bestehende Garage und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Neufürstenhütte, Großerlacher Str. 40, Flst. 149
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und muss sich somit in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies wurde seitens der Ratsmitglieder für gegeben betrachtet, weshalb das Einvernehmen erteilt werden konnte.
Errichtung eines Balkonanbaues mit Glasüberdachung in Neufürstenhütte, Brunnenweg 8, Flst. 160
Auch hier galt als Maß für die baurechtliche Beurteilung die Umgebungsbebauung. Das Einvernehmen konnte ebenfalls erteilt werden.
Anbau an ein Wohnhaus in Großerlach, Amselweg 13, Flst. 401/7
Der geplante Anbau zur Wohnraumgewinnung befindet sich innerhalb des geltenden Baufensters und entspricht auch sonst den Vorgaben des Beauungsplans. Der Bauausschuss konnte somit auch in diesem Fall ohne längerer Beratung sein Einvernehmen erteilen.
Dacherneuerung / Nutzungsänderung Garage in Nutzraum / Abbruch Stützmauer und Errichtung eines überdachten Stellplatzes in Großerlach, Schillerstr. 8, Flst. 273/2
Auch dieses Vorhaben entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplans. Lediglich für die geplanten Stellplätze war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Im betroffenen Gebiet wurde diese in vergleichbaren Fällen jedoch regelmäßig erteilt. Das Einvernehmen konnte somit auch hier erteilt werden.