Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 03.12.2015 - Bericht

Neues Feuerwehrfahrzeug
Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) als Ersatz für das „LF 8 leicht“ (Baujahr 1983) auszuschreiben. Im Haushaltsplan 2015 sind hierfür 180.000 Euro eingeplant. Zuschüsse wurden in Höhe von insgesamt 102.500 Euro bewilligt. Das in zwei Lose gegliederte Ausschreibungsverfahren wurde inzwischen durchgeführt. Der Gemeinderat beschloss nun die Auftragserteilung:
- Lieferung des Fahrzeugs mit Aufbau (Los 1) an die Firma Magirus GmbH aus Ulm zum Angebotspreis von 162.172,15 Euro.
- Lieferung der Beladung (Los 2) an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG aus Fellbach zum Preis 19.243,05 Euro.
Die Gesamtkosten der wichtigen Beschaffung belaufen sich damit für Fahrzeug mit Beladung nach Ausschreibungsergebnis auf 181.415,20 €.

Investitionsprogramm 2016-2020
Das Investitionsprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanerstellung. Nach derzeitigem Stand, unter Berücksichtigung der in den Vorberatungen beschlossenen bzw. gesetzlichen Aufgabenerfüllung und Maßnahmen sowie unter Einplanung aller darüber hinaus eingegangenen Vorschläge, würde im Jahr 2016 bei Kreditaufnahme in Höhe der Tilgung (ohne Netto-Neuverschuldung) eine Deckungslücke von 227.000 Euro entstehen. Da aufgrund des hohen Investitionsaufwands im Jahr 2017 im kommenden Haushaltsjahr keine Entnahme aus den Rücklagen erfolgen sollte, ist ein deckungsfähiger Haushalt nur über Kürzungen bei den Ausgaben oder zusätzliche Kreditaufnahmen – also einen steigenden Schuldenstand – zu erreichen.
Dem vorliegenden Investitionsplan wurde dabei ein Kreisumlagehebesatz von 38,5 % (Beschluss des Kreistags steht noch aus) zugrunde gelegt. Dieser Hebesatz würde per Saldo eine nochmals um 106.000 Euro höhere Kreisumlagezahlung der Gemeinde Großerlach gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Käme der ursprünglich seitens der Kreisverwaltung angestrebte Hebesatz von 39,9 % zum Beschluss, würde dies für die Gemeinde Großerlach nochmals eine zusätzliche Belastung in Höhe von rund 37.000 Euro bedeuten.
Der Gemeinderat hatte nun die unangenehme Aufgabe, anstehende Maßnahmen für 2016 zu streichen oder zu kürzen bzw. höhere Kreditaufnahmen in Kauf zu nehmen. Bereits beschlossene Maßnahmen wie der Bau des Hochbehälters Hohenbrach (750.000 Euro bei 549.000 Euro Zuschuss), der Wiederaufbau des Gemeinschaftshaus Liemersbach (202.000 Euro bei 116.000 Euro Zuschüsse), die Sanierung der Ortsdurchfahrt Kleinerlach (40.000 Euro), die Ersatzbeschaffung eines Kommunalschleppers (35.000 Euro), erforderliche Maßnahmen im Abwasserbereich (20.000 Euro), sowie verschiedene kleinere notwendige Ansätze (34.000 Euro) blieben dabei unangetastet. Ärgerlich, aber leider unabwendbar, ist die Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen „Kanalerstinspektion“ bis Mitte 2016 (60.000 Euro). Würde man nur diese Maßnahmen in 2016 einplanen, wäre schon eine Deckungslücke von 60.000 Euro vorhanden.
Als weitere für 2016 vorgesehene dringliche Maßnahmen wurden in den Entwurf des Investitionsprogramms die Dachsanierung am Feuerwehrgerätehaus, die Sanierung der Schülertoiletten in der Grundschule mit barrierefreiem Umbau, Maßnahmen in den Kindergärten mit Außenanlagen, die Ertüchtigung der Laufbahn mit Weitsprunganlage am Hartplatz, die Sanierung des Spielplatzes Grab, der Gemeindeanteil für die Anbindung des Limesradwegs bis zur Ortsmitte Grab, Salzstreuer und Absaugvorrichtung für den neuen Kommunalschlepper, Sanierungsarbeiten an der Schwalbenflughalle und dem Gemeinschaftshaus Neufürstenhütte, Sanierung bzw. Erneuerung der Parkplatzflächen an der Schwalbenflughalle und an der Gemeindehalle, Installierung neuer Bestattungsformen auf dem Friedhof Grab, offene Bücherregale, Hundetoiletten, Fensteraustausch im Bauhof, sowie ein Ansatz für Grunderwerb aufgenommen.
Nach einer intensiven Diskussion beschloss der Gemeinderat verschiedene Änderungen gegenüber dem Entwurf. So wird der Ansatz für die Hundetoiletten (5.000 Euro) für 2016 gestrichen. Der Ansatz für die Renovierungsarbeiten am Gemeinschaftshaus Neufürstenhütte wird von 20.000 Euro auf 5.000 Euro gekürzt. Der Gemeindeanteil (10.000 Euro) für die Anbindung des Limesradwegs wird auf die Folgejahre verschoben, ebenso der Ansatz für die Sanierung der Parkplatzflächen an der Gemeindehalle und der Schwalbenflughalle (20.000 Euro). In der Grundschule sollen die dringlichsten Sanierungsarbeiten in den Schülertoiletten durchgeführt werden (15.000 Euro), die Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden verschoben.
Ein kurzfristig aufgelegtes Förderprogramm des Landes bietet dagegen die Möglichkeit, die ursprünglich auf 2016 und 2017 verteilten Sanierungsmaßnahmen an der Schwalbenflughalle und am Dach des Feuerwehrgerätehauses in 2016 zusammenzufassen. Die Höchstförderung beträgt 54.000 Euro bei einer Förderquote von 90 %. Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag von Bürgermeister Jäger einstimmig, für diese beiden Maßnahmen einen Betrag von insgesamt 60.000 Euro einzuplanen, um den Sonderzuschuss in voller Höhe abzuschöpfen.
Die geplante Errichtung neuer Bestattungsformen auf dem Friedhof Grab wurde für 2016 unter Vorbehalt eingeplant. Um erhebliche Schäden auf dem Friedhofsgelände zu vermeiden, könnte der Friedhof derzeit noch über einen nicht bebauten Bauplatz mit größeren Geräten angefahren werden. Seitens der Verwaltung soll jedoch zunächst mit den betroffenen Eigentümern gesprochen werden, bis wann mit einer Bebauung zu rechnen sei. Wenn möglich, könnte diese Maßnahme auch nochmals in die Folgejahre geschoben werden.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlüsse konnte die Deckungslücke von 227.000 Euro auf 150.000 Euro reduziert werden. Diese verbleibende Deckungslücke muss nun über eine höhere Kreditaufnahme geschlossen werden. Bürgermeister Jäger und die Mitglieder des Gemeinderats stellten dabei fest, dass diese Neuverschuldung letztlich alleine durch die steigende Kreisumlage und die seitens des Landes vorgegebene Kanalerstinspektion verursacht sei. Beides zusammen belaste den Haushalt 2016 mit zusätzlich 166.000 Euro. Bei gleichbleibender Kreisumlage und ohne Verschärfung der landesrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Kanalüberwachung wäre wieder ein ausgeglichener Haushalt ohne Neuverschuldung gelungen, der sogar noch eine geringe Rücklagenzuführung von 16.000 Euro für die großen Investitionen der Folgejahre ermöglicht hätte. 

Bestattungsdienstleistungen
Die Bestattungsleistungen auf den kommunalen Friedhöfen werden seit einigen Jahren durch die Firma Ralf Fischer aus Wüstenrot per Werkvertrag besorgt. Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:
- Öffnen und Schließen der Grabstätten
- Vornahme von Umbettungen, Ausgrabungen und Tieferlegungen
- Durchführung und Abwicklung von „Bestattungen gemäß § 31 Absatz 2 des BestG
Die Einrichtung von neuen Bestattungsformen auf dem Friedhof Großerlach wurde nun zum Anlass genommen, die Vergabe der Bestattungsleistungen neu auszuschreiben.
Auf die beschränkte Ausschreibung hin sind letztlich zwei Angebote eingegangen. Günstigster Bieter war hierbei der seitherige Auftragnehmer, weshalb der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, die Bestattungsleistungen an die Firma Fischer zu vergeben und die langjährige gute Zusammenarbeit fortzuführen

Sanierung Quellfassung Schöntalquelle I
In der letzten Zeit wurde ein kontinuierlicher Rückgang des Zuflusses aus Quelle I der Schöntalquellen in Grab beobachtet. Eine Überprüfung der Schüttung hat ergeben, dass sie nicht versiegt ist. Das Problem liegt demnach an der einige Jahrzehnte alten Zuleitung von der Quelle zum Sammelschacht. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Wasserläufe von Quellen – vor allem bei lang anhaltender Trockenheit – verlagern und dann neu gefasst werden müssen. Die Schöntalquelle ist ein wichtiger Bestandteil der Trinkwasserversorgung der Gemeinde, weshalb sie zeitnah neu gefasst werden muss. Eine finanzielle Unterstützung durch das Land ist dabei leider nicht möglich.
Auf die vom Büro Riker + Rebmann hin durchgeführte beschränkte Ausschreibung sind vier Angebote eingegangen. Günstigster Bieter war die Firma Haag-Erdbau aus Morbach zum Angebotspreis von 10.614,00 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Haag. Hinzu kommen noch Kosten für Rohrmaterial (ca. 1.200 Euro), das bauseits gestellt wird.

Strombedarf 2017-2018
Die Stromlieferverträge der Gemeinde, auch für die Straßenbeleuchtung, enden zum 31.12.2015. Der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) bietet zusammen mit der Gt-service GmbH des Gemeindetags seinen Mitgliedern nun die Teilnahme an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf an. Bei einer Teilnahme an dieser Bündelausschreibung werden alle Abnahmestellen der Gemeinde einschließlich Straßenbeleuchtung einbezogen. Der NEV übernimmt die vollständigen Kosten des europaweiten Ausschreibungsverfahrens.
Die Vergabe erfolgt unter gemeindewirtschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Bedingungen an den wirtschaftlichsten Bieter durch die GT-service GmbH. Um über einen längeren Zeitraum Preisstabilität zu erzielen, erfolgt die Ausschreibung der Stromlieferung auf eine Erstlaufzeit von zwei Jahren, mit Verlängerungsoption. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, an der Bündelausschreibung teilzunehmen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de