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Neufestsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
Die Gemeinde hatte das Fachbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2016-2018 beauftragt. Für die Kalkulation wurden zunächst die zu erwartenden Kosten, getrennt nach Klär- und Kanalbereich, aus Betrieb und Investitionen ermittelt und die Einnahmen und Auflösungen von Ertragszuschüssen (aus Beiträgen, Zuschüssen und Ersätzen) abgesetzt. Der auf die Straßenentwässerung entfallende Kostenanteil wurde abgezogen und somit bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt. Die verbleibenden Kosten wurden nach fachtechnisch und rechtlich festgelegten Schlüsseln anteilig auf die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung verteilt. Zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr wurde der entsprechende Kostenanteil dann, basierend auf den Vorjahrswerten, durch den zu erwartenden Wasserverbrauch (Frischwassermaßstab) geteilt. Beim Niederschlagswasser wurde der Kostenanteil durch die Gesamtfläche der bebauten und befestigten Grundstücksflächen geteilt.
Die Abrechnung für 2013 hatte eine Kostenunterdeckung ergeben, diese wird verteilt auf die Jahre 2016-2018 ausgeglichen. Die Berechnung hat nun für das Schmutzwasser eine Gebühr von 4,07 €/m³ ergeben, was eine Steigerung um 0,32 € bedeutet. Für das Niederschlagswasser hat sich eine Gebühr von 0,45 €/m² ergeben, eine Steigerung um 0,12 €/m².
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Gebührensätzen und der entsprechenden Änderung der Abwassersatzung zu.
Die Gebührenerhöhung bedeutet für einen beispielhaften 4-Personenhaushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch einen Mehraufwand von knapp 47 € pro Jahr. Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr bedeutet für ein beispielhaftes Grundstück mit 300 qm versiegelter Fläche einen Mehraufwand von rund 36 € im Jahr.
Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr
Kämmerin Saskia Pulver stellte dem Gremium die vom Büro Allevo Kommunalberatung erarbeitete Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 und 2017 vor. Es wurden zunächst die zu erwartenden Kosten aus Betrieb und Investitionen ermittelt und davon die Einnahmen aus Wasserverkauf Ersätze, Beitragsauflösungen sowie die Grundgebühren (=Zählergebühr) abgesetzt. Die verbleibenden Kosten werden durch die geschätzten Verbrauchseinheiten geteilt, bei der vorliegenden Kalkulation wurde ein 5-Jahres-Durchschnitt angesetzt. Die Division ergab eine Wasserverbrauchsgebühr von brutto 2,88 Euro (+0,17 €). Hierbei wurden Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren mit ausgeglichen. Die monatliche Grundgebühr für die Zähler in Wohngebäuden (QN 2,5 bzw. Q3 4) erhöht sich auf 2,63 €/Monat (+0,12 €).
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Gebührensätzen und der entsprechenden Änderung der Wasserversorgungssatzung zu.
Finanziell bedeutet die Gebührenerhöhung für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt Mehrkosten von rund 26 €/Jahr.
Forstbetriebsplan 2016
Die Forstverwaltung hat den Forstbetriebsplan 2016 aufgestellt. Die jeweiligen Ansätze orientieren sich an den Vorjahrsansätzen und der bisherigen Praxis, hierbei ist ein Reinerlös in Höhe von 1.880 Euro kalkuliert. Der Gemeinderat stimmte dem Forstbetriebsplan 2016 einstimmig zu. Für die Unterhaltung der Waldwege werden 5.000 Euro eingeplant.