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Über folgende Bauangelegenheiten wurde im Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss beraten:
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport, Mannenweiler, Flst. 303/2
Das Vorhaben liegt innerhalb der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler und entspricht den Planungszielen. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Veränderte Ausführung Dach und Wände in Trauzenbach, Mittelhofweg 20, Flst. 185
Es handelt sich um eine Anlage zur Pferdehaltung bei Trauzenbach. Die Änderungen wurden als vertretbar betrachtet. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Erweiterung Dachaufbau mit Photovoltaikanlage, Balkonanbau mit Außentreppe und Nutzungsänderung/innerer Umbau in Grab, Schöntalstr. 12, Flst. 16
Nach Einsichtnahme und kurzer Beratung ist man sich einig, dass die Änderungen und Ergänzungen vertretbar sind. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Erweiterung Bergehalle, Hofeinfriedung, Hofbefestigung, Neubau Doppelgarage, Errichtung von 12 Stellplätzen, veränderte Ausführung Fahrsiloüberdachung, Erweiterung und Neubau Festmistlager in Schönbronn, Marhördter Str., Flst. 112, 114/1 – 114/5, 113/2, 113/3
Es wurde aus bauleitplanerischer Sicht festgestellt, dass sich alle Einzelvorhaben innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes und der bestehenden Bebauung befinden. Es findet keine Ausdehnung in bisher unbebauten Außenbereich statt. Lediglich bei einer Stützmauer war aus den Planunterlagen die Höhe nicht ersichtlich und steht zu vermuten, dass der nötige Grenzabstand zum Gemeindeweg nicht eingehalten wird. Dieses Einzelvorhaben wurde darum vorsorglich von Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss zurückgewiesen.
Bezüglich aller anderen Einzelvorhaben des vorliegenden Baugesuchs konnten Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss ihr Einvernehmen erteilen.
Zusätzlich beriet der Bauausschuss noch über folgende Vorhaben:
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport in Neufürstenhütte, Friedhofstraße, Flst. 594/3
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Planungszielen. Eine Baugenehmigung kann allerdings erst ergehen, wenn die Erschließung gesichert ist. Das Einvernehmen wurde darum mit der Bedingung des entsprechenden Fortschritts der kommenden Erschließungsarbeiten erteilt.
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport in Liemersbach, Bühlstr., Flst. 125/4
Nach Einsichtnahme und kurzer Beratung wurde das Einvernehmen erteilt.