Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 17.09.2015 - Bericht

Trinkwasserkonzeption: Hochbehälter Hohenbrach
Mit Anschluss des Schweizerhofs an die kommunale Trinkwasserversorgung und der Sanierung der Schöntalquellen konnte die Gemeinde Großerlach den ersten großen Bauabschnitt zur Umsetzung der Trinkwasserkonzeption abschließen.
Als zweiter Bauabschnitt steht nun der Bau des Hochbehälters Hohenbrach, sowie der Verbindungsleitungen zu den Schöntalquellen und den Hohenbrachquellen nebst technischen Anlagen an (Kosten ca. 2.000.000 Euro). Zur Sicherung der Finanzierung wurde ein Antrag auf Fachförderung gestellt, dessen Zuwendungsbescheid zwischenzeitlich eingegangen ist. Allerdings hat die Bewilligungsstelle die Maßnahme in Abschnitte aufgeteilt. Bewilligt wurde danach zunächst nur der Bau des Hochbehälters. Der Hochbehälter wird zwei Überflur-Behälter mit je 300 m³ Fassungsvermögen enthalten, welche mit den erforderlichen technischen Einrichtungen in einem neuen Gebäude in der Nähe des Hohenbrachturms errichtet werden.
Die förderfähigen Kosten laut Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart betragen hierbei 1.152.800 Euro. Durch den bewilligten Höchstbetrag von 80 Prozent ergibt dies eine Fachförderung in Höhe von 922.200 Euro. Auf eine Förderung der voraussichtlichen Kosten von ca. 750.000 Euro für die Abschnitte 2.II und 2.III muss die Gemeinde weiterhin hoffen. Hierzu muss ein erneuter Fachförderantrag für das Jahr 2016 gestellt werden. Für den Bau des Hochbehälters Hohenbrach liegen alle erforderlichen Genehmigungen bereits vor. Die Gesamtmaßnahme ist im Haushalts- und Finanzplan finanziert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Neubau Hochbehälter Hohenbrach durchzuführen. Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt wurde mit der Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahren, sowie den Ingenieurleistungen zur Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.

Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs
Der im Rahmen der Fortschreibung der Brandschutzkonzeption ausgearbeitete Fahrzeugbedarfsplan sieht einen schrittweisen Ersatz der stark in die Jahre gekommenen und teilweise nur noch beschränkt einsatzfähigen Feuerwehrfahrzeuge vor. Als erste Maßnahme wird das „LF 8 leicht“ (Baujahr 1983) durch ein neues Fahrzeug ersetzt. Nach Prüfung der Förderfähigkeit und unter Berücksichtigung des Fahrzeugbedarfsplans ist die Gemeindeverwaltung in Absprache mit Feuerwehrkommandant/Feuerwehrausschuss und Kreisbrandmeister zu dem Entschluss gekommen, als Ersatz ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) anzuschaffen.
Kommandant Rainer Stecker stellte dem Gremium die Merkmale des geplanten MLF vor, und welche Anforderungen an das Fahrzeug zu stellen waren. Im Haushaltsplan 2015 sind 180.000 Euro für das neue Fahrzeug eingeplant. Zuschüsse wurden in Höhe von insgesamt 102.500 Euro beantragt. Bewilligt wurden der Gemeinde nun 48.650 Euro Fachförderung und 55.000 Euro aus Ausgleichstockmitteln.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beschaffung des MLF. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Ausschreibungsverfahren in Abstimmung mit der Feuerwehr durchzuführen.

Straßenbeleuchtung
Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit der SÜWAG (vormals KAWAG) ist ausgelaufen. Nach diesem lagen Eigentum und Unterhaltungspflicht des Straßenbeleuchtungsnetzes mit Schaltstellen und Masten beim Energieversorger. Die Gemeinde hatte lediglich Beleuchtungskörper und Leuchtmittel zu unterhalten. Der Gemeinde wurden nun zwei grundlegende Varianten angeboten. Zum einen der Kauf des Straßenbeleuchtungsnetzes mit Schaltstellen und Masten für einen vorläufigen Kaufpreis von 170.000 Euro, zuzüglich Entflechtungskosten in beträchtlicher Höhe. Alternativ hierzu der Abschluss eines Betriebsführungsvertrags in zwei Varianten, welcher in beiden Fällen eine Laufzeit von 20 Jahren vorsieht.
Da derzeit ein Gerichtsverfahren läuft das klären soll, welche Anlagenteile nun tatsächlich in Eigentum der SÜWAG, bzw. der Gemeinde liegen, und um zunächst Erfahrungen mit den neuen Vertragsverhältnissen in der Praxis zu machen, bevor man sich auf 20 Jahre bindet, hat der Gemeinderat einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, eine angebotene Interimsvereinbarung bis Ende 2016 abzuschließen mit Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre. Die für die Gemeinde unumgänglichen Mehrkosten betragen ca. 4.700 Euro jährlich.

Gebührenkalkulation
Die vom Fachbüro Schneider & Zajontz erstellte Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren läuft Ende des Jahres aus, eine neue Gebührenkalkulation ist daher erforderlich. Der Gemeinderat beschloss nach längerer Diskussion mehrheitlich, die Kalkulation für die Jahre 2016 - 2018 an das Fachbüro Schneider & Zajontz zum Angebotspreis von 5.700 Euro zu vergeben.

Bürgermeisterwahl 2016
Bürgermeister Christoph Jäger erklärte eingangs, dass er beabsichtige Anfang 2016 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Aus diesem Grund übernahm der stellvertretende Bürgermeister Hans Wohlfarth vorübergehend die Sitzungsleitung.
Die Amtszeit endet am 17. April 2016, die Wahl des Bürgermeisters ist frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen. Um alle geltenden Fristen einhalten zu können, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, 31.01.2016 stattfinden wird, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl wurde für den 21.02.2016 terminiert. Die Stelle muss öffentlich im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden, dies wird am 20.11.2015 erfolgen. Am Tag danach beginnt die Bewerbungsfrist und endet am 04.01.2016. In der Stellenausschreibung wird der Zusatz „Der Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ angefügt. Auch der Beschluss über die Stellenausschreibung erfolgte einstimmig.
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses wurde per Losentscheid Hans Wohlfarth, zu dessen Stellvertreter wurde Fabian Noller benannt. Beisitzer sind Karl Wieland und Markus Zick (Stellvertreter Wolfgang Wieland und Thomas Feyertag).

Bekanntgaben / Anfragen
Die Endabrechnung des Rad- und Fußwegs von Grab zum Limesturm ist abgeschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 99.000 Euro. Hiervon hat die Gemeinde einen Zuschuss aus dem LEADER-Programm von rund 60.000 Euro erhalten, der Rems-Murr-Kreis hat sich mit 36.000 Euro beteiligt. Somit belaufen sich die bei der Gemeinde Großerlach verbleibenden Gesamtkosten für die Maßnahme auf knapp 3.000 Euro.
Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte Bürgermeister Jäger, dass die Flüchtlingsunterbringung auch an der Gemeinde Großerlach nicht vorbei gehe. Aktuell sei die Unterbringung von maximal 35 Personen in der ehemaligen Krone in Großerlach geplant, welche vom Landkreis für diesen Zweck angemietet wurde. Es bestünde jedoch weiterer Bedarf für insgesamt bis zu 80 Flüchtlinge. Da die Nachricht während der Sommerpause eingegangen sei und bezüglich weiterer Optionen und Details auch privatrechtliche Grundstücksverhältnisse betroffen seien, wolle man im Anschluss zunächst nicht-öffentlich mit dem Gemeinderat das weitere Vorgehen erörtern.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de