Gemeinde Großerlach

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Ortschaftsratssitzung (27.06.) und Bauausschusssitzung (29.06.) - Bericht

Bauangelegenheiten in Grab
In der Sitzung vom 27.06.2006 berieten der Ortschaftsrat Grab, und sodann in der Sitzung vom 29.06.2006 der Bauausschuss, über folgende Bauangelegenheiten:

Errichtung von 2 Dachgauben in Grab, Lange Straße 24, Flst. 107/1
Das Dachgeschoss des Wohnhauses soll durch die Errichtung von Dachgauben nutzbar gemacht werden. Hierfür ist jedoch eine Befreiung erforderlich. Die örtlichen Bauvorschriften stammen aus dem Jahre 1958. Ortschaftsrat und Bauausschuss beschlossen einhellig, das Einvernehmen und die erforderliche Befreiung zu erteilen.

Abbruch einer Scheune in Trauzenbach, Haldenweg 14, Flst. 40/3
Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde und soll als Bauplatz im Baugebiet „In den Hofäckern“ veräußert werden. Die darauf befindliche Scheune muss zu diesem Zweck abgerissen werden. Dies wurde auch so beschlossen.
Der Bauausschuss vergab die Arbeiten an die Firma Weber, Schleißweiler, als günstigstem Anbieter.

Weitere Bauangelegenheiten
Der Bauausschuss beriet darüber hinaus über folgende Bauangelegenheiten:

Neubau eines Doppelhauses in Liemersbach, In den Gärten, Flurst. 52/1
Zunächst wird festgestellt, dass die örtlichen Erschließungsanlagen noch nicht endgültig hergestellt sind. Dies wird zu gegebener Zeit seitens der Gemeinde durchgeführt, wonach Erschließungsbeiträge für die angrenzenden Grundstücke fällig werden. Das ist den Bauherren bekannt. Die extreme Hanglage macht eine Bauweise erforderlich, die zur Folge hat, dass das Wohngebäude hangabwärts dreigeschossig wirkt. Die Ratsmitglieder sind sich jedoch darüber einig, dass man aufgrund der örtlichen topografischen Begebenheiten den Bauherren hier entgegen kommen müsse. Das Einvernehmen konnte erteilt werden.

Errichtung eines Holzlageranbaues an bestehendes Wohnhaus in Altfürstenhütte, Wüstenroter Str. 25, Fls. 10/1
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist seitens des Angrenzers die Abgabe einer Baulasterklärung (wegen Grenzbebauung) erforderlich. Unter dieser Voraussetzung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de