Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 18.06.2015 - Bericht

Baugebiet „Friedhofstraße“
Wie in der letzten Sitzung vereinbart wurden die Planungen hinsichtlich Schmutzwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung, unter Einbeziehung der Erkenntnisse zusätzlicher Baggerschürfe noch einmal überarbeitet und mit dem Landratsamt abgestimmt. Hiernach hat sich zu der in der letzten Sitzung vorgestellten Planung, dass beide Kanäle (Schmutz- bzw. Oberflächenwasser) oberflächennah verlegt werden müssen, eine weitere genehmigungsfähige Alternative ergeben. Bei dieser Variante wird der Schmutzwasserkanal tiefer gelegt, was zu 9.000 Euro Mehrkosten für die Gemeinde führt. Herr Kienzle vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt erläuterte die beiden Varianten und die verschiedenen Auswirkungen. Die zweite Variante bietet den Bauherren je nach Kellernutzung die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Ausgestaltung und Entwässerung des Kellergeschosses. Bei den weiteren Untersuchungen hat sich gezeigt, dass der vorhandene Straßenbelag teerhaltig ist, was zu Mehrkosten bei der Entsorgung von 7.000 Euro führt. Die Kostenberechnung beläuft sich somit bei Variante 1 auf insgesamt 372.000 Euro und bei Variante 2 auf 381.000 Euro. Bei Variante zwei sei, ohne Hebeanlage eine Kellergeschosshöhe von maximal 2,20 Meter möglich, allerdings gibt es die Möglichkeit, mittels einer Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) die Kellerhöhe zu erhöhen.
Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass die zweite Variante im Verhältnis zu den Gesamtkosten gerade noch vertretbar wäre. Bei dem momentanen Bauplatzpreis von 90 Euro/m² werde in etwa Kostendeckung erreicht. Die Anlieger sind beitragsrechtlich von den Mehrkosten der Variante 2 nicht betroffen.
BM Jäger schlug vor, in Anbetracht des aktuellen Baukostenhochs bei der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten den Baufirmen eine weitmöglichste Flexibilität beim Bauzeitenplan einzuräumen. Dies könne sich der Erfahrung nach positiv auf die Angebotssummen auswirken. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Erschließung nach Variante 2 durchzuführen und das Büro Riker + Rebmann mit der Durchführung der Ausschreibung mit einem großzügigen Durchführungszeitraum zu beauftragen. Einer Befreiung von der festgesetzten EFH für die nordöstlichen Bauplätze wird grundsätzlich zugestimmt.

Dorfgemeinschaftshaus Liemersbach
Mitte Mai hat ein gemeinsamer Gesprächstermin von Verwaltung, Gemeinderat und der Dorfgemeinschaft Liemersbach, bzw. Grasshoppers Liemersbach stattgefunden. Hieraus war zu entnehmen, dass sich die Liemersbacher Bevölkerung nach wie vor stark mit ihrem Dorfgemeinschaftshaus identifiziert und sich einen Wiederaufbau erhofft.
Nachdem in der März-Sitzung die Frage aufgeworfen wurde, ob ein Abbruch des Kellers sinnvoller und kostengünstiger sei, hatte man sich das Gebäude mit einem Statiker angesehen. Dieser hat empfohlen, das Kellergeschoss sowohl aus statischer, als auch aus bauphysikalischer Sicht zu erhalten und das Gebäude auf die Kellerdecke aufzubauen. Denkbar wäre auch die Kellerhöhe etwas zu reduzieren, um das Erdgeschoss etwas tiefer einbauen zu können. Somit wäre ein barrierefreier Zugang deutlich einfacher zu realisieren.
Basierend auf einer vereinfachten Kostenberechnung aus 2013 und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Baupreisentwicklung und möglicher Unwägbarkeiten, wird von Gesamtkosten von mindestens 180.000 € ausgegangen, gut die Hälfte der Kosten würde der Gebäudeversicherer tragen. Für die Deckungslücke von ca. 90.000 Euro soll versucht werden, Zuschüsse zu bekommen. Hierzu muss eine Kostenberechnung nach DIN und ein schlüssiges Nutzungskonzept eingereicht werden. Die seitherige regelmäßige Nutzung von 2 – 4 Tagen im Monat sei hierfür aller Voraussicht nach nicht ausreichend. Auch sei fraglich, ob eine solche Nutzung überhaupt den Wiederaufbau und vor allem dann auch die künftige laufende Bewirtschaftung und Unterhaltung eines Dorfgemeinschaftshauses rechtfertige.
Die seitherigen Nutzer (Grasshoppers und Dorfgemeinschaft) wurden gebeten ein Nutzungskonzept vorzulegen. Parallel hierzu wolle man über das Mitteilungsblatt einen Aufruf an die örtlichen Vereine, Institutionen und Gruppierungen richten, ob Bedarf an einer Nutzung des Liemersbacher Gemeinschaftshauses besteht.
Nach kurzer Diskussion kam man überein, dass für beide Wiederaufbau-Varianten (mit Erhalt des Kellergeschosses und ohne) Kostenberechnungen erstellt werden sollen. Der Auftrag hierzu wird an Peter Hinz aus Grab vergeben. Nach Vorlage dieser Kostenberechnungen innerhalb des vorgegebenen Rahmens soll dann entschieden werden, welche der beiden Varianten für die Zuschussbeantragung eingereicht wird. Um aufgrund der bestehenden Antragsfristen keine weitere Zeit zu verlieren, wurde diese Abstimmung an die Gemeindeverwaltung unter Beiziehung zweier fachkundiger Vertreter aus dem Gemeinderat, Markus Zick und Wolfgang Heil, übertragen. Die Maßnahme soll im Haushaltsplan 2016 berücksichtigt werden, die tatsächliche Realisierung steht allerdings weiterhin ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Finanzierung und eines angemessenen Nutzungskonzepts (Beschlüsse einstimmig).

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen für die beiden nächsten Kindergartenjahre beschlossen. Bei der Festsetzung hat man sich, wie den vergangenen Jahren auch, an den Landesrichtsätzen orientiert. Die genauen Gebührensätze sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Bekanntgaben / Anfragen
Die Gemeinde Großerlach hat die Gewinnausschüttungen aus den Netzbeteiligungen für das Jahr 2014 ausbezahlt bekommen. Von der KAWAG Netze hat man 14.136,54 Euro erhalten und von der Neckar Netze 411,51 Euro.

Weitere Informationen

Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de