Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 23.04.2015 - Bericht

Baugebiet „Friedhofstraße“
Das Ingenieurbüro Riker+ Rebmann aus Murrhardt hat den Ausbau- und Erschließungsplan und die Kostenberechnung im Gemeinderat vorgestellt. Miteingeflossen sind dabei die Erkenntnisse aus der Befahrung des bestehenden Kanals und des geologischen Gutachtens. Erfreulich ist hierbei, dass der bestehende Schmutzwasserkanal weiter genutzt werden könnte. Weniger erfreulich ist, dass nach dem geologischen Gutachten im Baugebiet mit Fels gerechnet werden muss, was zu Mehrkosten führen wird. Außerdem hat sich gezeigt, dass in diesem Bereich der Grundwasserstand recht hoch ist, was unter Berücksichtigung der Lage im Wasserschutzgebiet (Zone III) dazu führen würde, dass Kellergeschosse als sogenannte „Weißen Wanne“ auszuführen wären und zusätzlich eine Hebeanlage für die Entwässerung des Kellers notwendig wäre. Dies hat ein Gespräch mit dem Landratsamt ergeben. Würde man den Kanal zur Vermeidung der Hebeanlagen tiefer verlegen, wäre seitens der Gemeinde mit Mehrkosten von ca. 60.000 € zu rechnen. Sollte sich der angenommene Grundwasserpegel jedoch bestätigen, wäre danach dennoch die „Weiße Wanne“ notwendig, was für die vier Bauplätze auf der nordöstlichen Seite erhebliche Mehrkosten beim Kellerbau bedeuten würde. Von diesen Bauplätzen seien zwei bereits verkauft, einer davon plane allerdings ohne Keller. Nach einer intensiven, aber sachlichen Diskussion im Gremium, stellte Bürgermeister Jäger fest, dass die Situation für alle Beteiligten nicht angenehm sei. Es sei eine Gradwanderung zwischen mittelbaren Mehrkosten zulasten der Gemeinde, welche letztlich über Beiträge auf die Anlieger umgelegt werden müssten, und unmittelbaren Mehrkosten, welche die betroffenen Bauherren direkt zu tragen hätten. Letztlich war man sich einig, die Situation insbesondere betreffs des angenommenen Grundwasserpegels und möglicher Planungsalternativen zur Vermeidung von Mehrkosten für alle Beteiligten nochmals näher zu untersuchen. Mit den Erkenntnissen hieraus sollen Planer und Verwaltung mit dem Landratsamt klären, was für die Bauherren hinsichtlich der Entwässerung und des Kellerbaus berücksichtigt werden muss. Der zunächst angedachte Baubeschluss wurde darum nochmals vertagt.

Straßensanierungsmaßnahme 2015
Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses im Februar und der daraufhin erfolgten Begehung der betreffenden Straßen, wurde die Maßnahme in folgenden Losen ausgeschrieben:
Los 1: Ortsdurchfahrt Hals
Los 2: Ortsdurchfahrt Kleinerlach
Los 3: Schöntalstraße von Abzweig Schöntalhöfle bis Zufahrt Kläranlage unterteilt in zwei Abschnitte (Los 3.1, Los 3.2)
Für die Maßnahmen sind vier Angebote eingegangen. In allen Einzellosen und auch im Falle einer Paketvergabe günstigster Bieter ist die Firma Lukas Gläser GmbH aus Aspach.
Im Haushaltsplan stehen rund 65.000 Euro zur Verfügung. Nach kurzer Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Firma Lukas Gläser mit den Straßensanierungsmaßnahmen 2015 zu beauftragen. In diesem Jahr sollen die Maßnahmen OD Hals und Schöntal (beide Abschnitte) ausgeführt werden. Die Kosten hierfür liegen entsprechend dem Angebot bei 57.153,65 Euro. Dies gibt der Gemeinde für das laufende Jahr etwas mehr „Luft“ für kleinere Ausbesserungsmaßnahmen. Ebenfalls in 2015 wird die bereits 2014 vorgesehene Gefällstrecke in der Bühlstraße saniert. Einstimmig beschlossen wurde weiterhin, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt Kleinerlach im Jahr 2016 erfolgen soll. Hierbei ist mit Kosten von 35.000 Euro zu rechnen.

Nahverkehrsplan Rems-Murr-Kreis
Der Kreistag hat die 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Entwurf beschlossen. Erstmals lag der Erstellung des Nahverkehrsplans mit dem sogenannten Basisangebot eine definierte Grundversorgung zugrunde, wie es die Gemeinde Großerlach, belegt durch die kommunale ÖPNV-Studie aus 2002/2003, schon seit Jahren fordert.
Im Zuge des Verfahrens hatte die Gemeinde Großerlach in einer gemeinsamen Stellungnahme der Gemeinden im Oberen Murrtal, sowie in einer gesonderten Stellungnahme bezogen auf die Gemeinde, verschiedene Anregungen und Bedenken vorgebracht. Diese wurden erfreulicher Weise weitgehend berücksichtigt. So konnte erreicht werden, dass zur Ermittlung des Basisangebots nicht nur die Einwohnerzahlen des von der betroffenen Haltestelle angedienten Teilorts herangezogen werden, sondern dass in Abweichung zum ersten Entwurf nun auch die Einwohner der zuzurechnenden umliegenden Teilorte mit berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass bezüglich der Haltestellen Neufürstenhütte und Grab das Basisangebot künftig auf 11/7/6 Fahrtenpaare (Mo-Fr/Sa/So) ausgebaut werden soll (davon max. 20% Abdeckung über Ruftaxi). Im ersten Entwurf war in beiden Fällen ein Basisangebot von nur 4/0/0 ermittelt worden. Die Kosten für die Bereitstellung des Basisangebots trägt künftig in voller Höhe der Landkreis. Darüber hinaus sind Zubestellungen seitens der Gemeinden möglich, wobei hierbei die Gemeinden die Hälfte der Kosten tragen müssen. Im Ergebnis ist alleine schon aus dem Basisangebot - und damit für die Gemeinde kostenneutral - mit weiteren Verbesserungen der örtlichen Busanbindungen zu rechnen.
Darüber hinaus hatte die Gemeinde Großerlach in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans bedeutende Anbindungen über die Kreisgrenze und Verbundgrenze hinaus in die Räume Schwäbisch Hall (Großerlach-Mainhardt / Grab-Oberrot) bzw. Heilbronn (Großerlach-Wüstenrot) berücksichtigt werden sollten. Dies war aus Verfahrensgründen wohl leider nicht möglich. Es wurde aber zugesagt, dass entsprechende Gespräche mit den Nachbarkreisen zeitnah stattfinden werden.
Bürgermeister Jäger machte abschließend deutlich, dass der nun vorliegende Nahverkehrsplan als Grundlage für die öffentliche Ausschreibung der Dienstleistungen im ÖPNV sei. Aufgrund des komplizierten europaweiten Vergabeverfahrens sei darum mit einer Umsetzung der erwarteten Verbesserungen leider erst frühestens Mitte 2018 zu rechnen.

Netzentwicklungsplan TransNet-BW
Über die sogenannte Netzentwicklungsplanung soll für das gesamte Bundesgebiet der Bedarf an Um- und Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz ermittelt werden. Dabei melden die Netzbetreiber – in Baden-Württemberg die TransNet-BW – in die Zukunft ausgerichteten Bedarf an Übertragungsstruktur, indem zunächst grafisch miteinander verbundene Anfangs- und Endpunkte festgelegt werden. Derzeit läuft die Prüfung des Netzentwicklungsplans 2024 durch die Bundesnetzagentur, Anregungen/Stellungnahmen können hierzu eingegeben werden.
Die konkrete Trassenplanung erfolgt zwar erst in den folgenden Verfahrensschritten, die entsprechenden Planungskorridore sind dann durch die gesetzlich festgelegten Anfangs- und Endpunkte jedoch schon vordefiniert, auf einer Regelbreite von 500 – 1000 m. Viel Spielraum für großräumigere Planungsalternativen bestünde damit also nicht mehr.
Zwischenzeitlich wurde nun in der Presse mehrfach „Entwarnung“ gegeben, weil die Prüfung der Bundesnetzagentur ergeben hat, dass die Trasse WD6, welche den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald teilweise auf Großerlacher Markung queren würde, technisch derzeit nicht erforderlich sei. Allerdings ist dies nicht mehr als ein „vorläufiges“ Prüfungsergebnis. Im laufenden Konsultationsverfahren haben auch die Netzbetreiber nochmals Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen, was dieses vorläufige Prüfungsergebnis durchaus nochmals beeinflussen könnte. Und weiter beinhaltet der Begriff „derzeit“ durchaus die Option, dass das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf den Tisch kommt. Bürgermeister Jäger machte darum deutlich, dass die Rede von Entwarnung seines Erachtens vorschnell und verfrüht wäre.
Stattdessen sei es wichtig, die Interessen der Gemeinde Großerlach und des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald im laufenden Anhörungsverfahren wahrzunehmen und eine Stellungnahme abzugeben. Dies sehen auch zahlreiche andere Gemeinden so, weshalb parallel ein Abstimmungsverfahren läuft mit dem Ziel einer möglichst gemeinsamen Stellungnahme unter Einbindung des Landkreises Rems-Murr-Kreis. Die bis dahin diesbezüglich geführten Gespräche deuten allerdings darauf hin, dass bei dieser gemeinsamen Stellungnahme vorrangig auf die Frage der technischen Notwendigkeit der geplanten Trasse eingegangen werden soll. Die Gemeindeverwaltung ist nun aber der Auffassung, dass wir kaum in der Lage sind, dies ernsthaft zu beurteilen und zu begründen. Die gemeindliche Stellungnahme sollte vielmehr vorrangig auf die Frage abzielen, wo eine derartige Leitung verträglich oder eben nicht verträglich wäre.
Der Gemeinderat ermächtigte BM Jäger, an einer abgestimmten gemeinschaftlichen Stellungnahme von Kreis und Gemeinden mitzuwirken und, sofern erforderlich, darüber hinausgehend eine eigene Stellungnahme der Gemeinde abgeben, in welcher folgende Punkte enthalten sein sollen:
- Keine grundsätzliche Verweigerung gegen notwendigen Netzausbau in Anerkennung der Energiewende
- Stärkere Gewichtung der besonders schutzwürdigen Belange von Naturparken, Landschaftsschutzgebieten usw. im Verhältnis zum Verdichtungsraum bei der Abwägung alternativer Trassenverläufe
- Bei nicht vermeidbaren Trassenabschnitten in besonders sensiblen Gebieten (z.B. Landschaftsbild prägende Freiflächen im Naturpark) ist vorrangig auf Erdverkabelung zu setzen

Sanierung Friedhof und Aussegnungshalle Großerlach
In der Aussegnungshalle wurde die Toilette entkernt, ein Wanddurchbruch gemacht und der Raum mittels einer Holzständerwand vergrößert, damit eine behindertengerechte Toilette eingebaut werden kann. An den Außenwänden wurde der Sperrputz aufgebracht. Die Fenster wurden ausgetauscht und die neue WC-Türe eingesetzt. Anfang Mai soll das Gerüst gestellt werden und mit den Dachdeckerarbeiten begonnen werden.
In den Außenanlagen wurde der Unterbau für den Urnenstelenplatz eingebaut und die Urnenstelen aufgestellt. Für das Gemeinschaftsgrabfeld wurden Unterbau, Randeinfassungen, Pflaster und Hülsen eingebaut. Die Parkplätze werden derzeit angelegt, des Weiteren wird derzeit der Platz für die Friedhofsabfallmulde erstellt.
Eindrücke von den laufenden Arbeiten erhalten Sie hier

Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de