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Wohnhausumbau u.a. in Grab, Schwalbenflug 44
Die geplante Sanierung des Wohnhauses und der damit einhergehende teilweise Ausbau des bisherigen Stallgebäudes als künftiger Wohnraum ist seit längerem bekannt. Nunmehr wurden detaillierte Planunterlagen über die genaue Ausgestaltung vorgelegt. Diese fand letztlich die Zustimmung sowohl des Ortschaftsrats, als auch seitens des Bauausschuss. Das Einvernehmen konnte erteilt werden.
In diesem Zusammenhang erteilten beide Gremien auch der nunmehr deutlich reduzierten Erdaufschüttung auf besagtem Grundstück ihren Segen.
Anbau eines Maschinenschuppens mit Verwaltungsräumen in Morbach, Mühlweg 3
Das bereits bestehende landwirtschaftlich, gewerblich und privat genutzte Anwesen soll um einen Maschinenschuppen nebst Büroräumen erweitert werden. Beide Gremien befanden, dass sich die Erweiterung stimmig in das bestehende Gebäudeensemble einfügen würde. Das Einvernehmen konnte somit erteilt werden.
Errichtung einer Pflanzenkläranlage, Hohenbrach, Flurst. 354/1 und 355
Auch dieses Vorhaben fand ohne nennenswertem Diskussionsbedarf die Zustimmung des Ortschaftsrats und des Bauausschusses. Dabei wurde ausdrücklich begrüßt, dass sich zwei Grundstückseigentümer zu einer gemeinschaftlichen Lösung zusammenfinden konnten.
Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen in Liemersbach, Bühlstraße, Flurst. 129 - Bauvoranfrage
Die dem Bauausschuss vorgelegte Bauvoranfrage sollte zunächst der Klärung dienen, ob und in welchem Ausmaß eine Bebauung des fraglichen Grundstücks in Frage käme. Zur Verwirklichung müssten dabei Innen- und Außenbereichsflächen des Grundstücks (Abgrenzungssatzung Liemersbach) „getauscht“ werden. In Abstimmung mit den Fachbehörden könnte man dies im vorliegenden Fall im Zuge des Baurechtsverfahrens vornehmen, wodurch der bürokratische Aufwand einer Änderung der Abgrenzungssatzung Liemersbach vermieden werden könnte. Das Grundstück soll zur Vermarktung und Bebauung später geteilt werden. Nach eingehender Prüfung und Beratung stimmte der Bauausschuss der beabsichtigten Grundstücksteilung und einer anschließenden Bebauung unter Verlagerung der Innenbereichsgrenze grundsätzlich zu. Dabei wurden jedoch unter Orientierung am angrenzenden Bebauungsplan „Bühl“ und unter Berücksichtigung der Angrenzerinteressen verschiedene Vorgaben konkretisiert, die bei einer künftigen Bebauung einzuhalten wären.
Einfriedung zum Schutz vor Wildverbiss in Frankenweiler-Wasenhaus, Flst. 33
Das im Entstehen begriffene Kräuterzentrum hat bereits heute erhebliche Schäden an jüngst eingepflanzten Kräuter- und Zierpflanzen zu beklagen, weshalb zum Schutz eine Einfriedung (Holzzaun) geplant ist. Ortschaftsrat und Bauausschuss stimmten dem Vorhaben zu.
Errichtung einer Reitovalbahn, Flur Trauzenbach, Flst. 68 und 69
Vorhabenträger ist der Eigentümer des Gutmachhofs (Gemarkung Murrhardt). Die geplante Reitovalbahn befindet sich jedoch auf Großerlacher Gemarkung (Bezirk Grab). Der Ortschaftsrat Grab befand einhellig, dass es sich um keinerlei exponierte Lage handelt und somit keine negative Außenwirkung zu erwarten wäre. Zudem zeichne sich bereits jetzt ab, dass der neue Eigentümer des Gutmachhofs einen nicht unerheblichen Beitrag zur Flächenbewirtschaftung und damit zur Landschaftspflege leiste. Zustimmung konnte also erteilt werden. Der Bauausschuss schloss sich der Argumentation des Ortschaftsrats an.
Errichtung eines Weidezauns für Schafe in Grab, Flst. 138/6 und 36/2
Ein vorhandener mobiler Zaun soll durch einen festen Zaun ersetzt werden. Grund für das Vorhaben ist die in jüngster Zeit gehäuft aufgetretene Beschädigung des mobilen Zauns durch Vandalismus. Nachdem der Ortschaftsrat zustimmte, erteilte auch der Bauausschuss sein Einvernehmen.