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Dorfgemeinschaftshaus Liemersbach
Anfang März 2012 war das Dorfgemeinschaftshaus Liemersbach durch einen Brand in erheblichem Umfang beschädigt worden. Aufgrund eines technischen Defekts brach im Versammlungsraum Feuer aus, welches sich über die Holzböden schnell ausbreitete. Die Begutachtung durch Sachverständige ergab, dass eine Sanierung kaum oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, da festgestellt wurde, dass das Gebäude vom Holzwurm befallen war.
Unter sechs untersuchten Alternativen - vom Wiederaufbau des Gebäudes bis hin zum Verkauf des Grundstückes mitsamt Gebäude im aktuellen Zustand - kristallisierten sich in der Abwägung im Gemeinderat im Juni 2013 letztlich zwei als denkbar heraus:
1. Wiederaufbau, d.h. Abbruch bis Kellerdecke und anschließendem Neubau
2. ersatzloser Abbruch bis Kellerdecke (und evtl. „Dorfplatzgestaltung“)
Hauptnutzer des Dorfgemeinschaftshauses war stets die Liemersbacher Dorfgemeinschaft unter dem „Dach“ des örtlichen Vereins „Ballboys Grashoppers Liemersbach e.V.“
Der Gemeinderat hatte im Juni 2013 grundsätzliche Bereitschaft zum Wiederaufbau signalisiert, sofern die Nutzung des Gebäudes die entsprechende Investition und die folgenden laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten eines möglichen Neubaus rechtfertigen.
Die Wiederherstellungskosten waren damals von einem Gutachter mit rund 200.000 Euro veranschlagt worden. Ein ortsansässiger Unternehmer hatte alternativ hierzu einen Kostenvoranschlag für einen Abbruch bis Kellerdecke und Neubau eines vergleichbaren Gebäudes mit 150.000 Euro vorgelegt. Die Gebäudeversicherung (WGV) hat eine Entschädigung von 94.900 Euro für die Wiederherstellung des Gemeinschaftshauses in gleicher Art und Zweckbestimmung zugesagt. Voraussetzung ist, dass spätestens Ende 2016 die verbindliche Auftragsvergabe für den Wiederaufbau erfolgt. Der in der vorgenannten Summe enthaltene Zeitwertschaden (28.571,43 Euro) und der Inventarschaden (9.910,00 Euro) wurden bereits ausbezahlt und bleiben der Gemeinde in jedem Fall.
Mit dem Gemeinderat wurde vereinbart, dass ein gemeinsamer Gesprächstermin von Verwaltung, Gemeinderat und der Dorfgemeinschaft Liemersbach, bzw. Grasshoppers Liemersbach stattfinden soll, um die möglichen Alternativen zu erörtern.
Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule
Seit diesem Schuljahr ist der Ganztagsschulbetrieb an Grundschulen im Schulgesetz verankert worden. Dabei wurden Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeiten und Kostenverteilung zwischen Schule (Land) und dem Schulträger (Gemeinde), organisatorische Rahmenbedingen sowie der Verfahrensablauf für die Einführung eines Ganztagsschulbetriebs getroffen. In enger Abstimmung mit dem Schulleiter Thomas Geiger wurden durch die Gemeindeverwaltung diese Regelungen geprüft und mit dem aktuellen Betreuungsangebot in der Grundschule verglichen. Dabei wurde festgestellt, dass das derzeitige Betreuungsangebot hinsichtlich der Betreuungszeiten deutlich über die Mindestanforderungen einer Ganztagesschule hinausgeht und zudem für Kinder und Eltern erheblich flexibler ist, bei einer Gebühr von 180 Euro je Schuljahr.
Da die für die Beantragung einer Ganztagsschule geltenden Fristen in Verbindung mit dem vorgegebenen Verfahrensweg äußerst eng bemessen sind, war entschieden worden, weder für das Schuljahr 2014/2015, noch für das Schuljahr 2015/2016 (Antragsfrist war 01.11.2014) einen Antrag zu stellen. Hinsichtlich einer möglichen Einführung zum Schuljahr 2016/2017 sollte im ersten Halbjahr 2015 eine Entscheidung fallen, um den entsprechenden Antrag fristgerecht (01.11.2015) einreichen zu können.
Die Landesregierung hat zwar einen Bestandschutz für die Bezuschussung der vorhandenen Betreuungsangebote zunächst für das kommende Schuljahr ausgesprochen. Beobachtet man die zurückliegenden und aktuellen Entwicklungen in der Schulpolitik, steht jedoch zu befürchten, dass das derzeitige Finanzierungsmodell über kurz oder lang (teilweise) auslaufen wird. Die verfügbaren Mittel des Landes müssen in künftigen Jahren vermutlich vorrangig zur Finanzierung der seitens der Landesregierung zweifellos favorisierten Ganztagesschule eingesetzt werden.
Obwohl Gemeindeverwaltung, Schulleitung und Gemeinderat insbesondere bezüglich der Flexibilität im Vergleich zum Ganztagesschulbetrieb deutliche Vorteile beim aktuellen Betreuungsangebot sehen, müsse man sich somit mit diesem Thema auseinandersetzen. Man werde darum im Mai eine Informationsveranstaltung für die Eltern durchführen, an welcher die Rahmenbedingungen für eine Ganztagsschule erläutert und mit dem vorhandenen Betreuungsangebot verglichen werden.
Am Limes grenzenlos
Am Sonntag, 7. Juni 2015, finden unter dem Titel „Am Limes grenzenlos“ in den Städten und Gemeinden entlang des Limes wieder zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen statt. Dieser im zweijährigen Turnus stattfindende Aktionstag steht in diesem Jahr im Zeichen des zehnjährigen Jubiläums der Ernennung des Limes zum UNESCO-Welterbe.
Federführend für den Aktionstag ist das Limes-Informationszentrum in Aalen. Der Leiter, Herr Dr. Bender, ist an die Gemeinde Großerlach herangetreten mit dem Wunsch, die zentrale Eröffnungsveranstaltung am Limesturm auf dem Heidenbuckel bei Grab gemeinsam durchzuführen. Diesem Wunsch wurde von Verwaltungsseite entsprochen. Zur Unterstützung der Veranstaltung sollen die örtlichen Vereine einbezogen werden.
Bekanntgaben
Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier