Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 19.02.2015 - Bericht

Bebauungsplan Sondergebiet „Haus Kübler“
Der Gemeinderat hatte Ende letzten Jahres den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Haus Kübler“ gebilligt. Dieser wurde öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange erneut angehört. Der beauftragte Planer Architekt Andreas Nölle hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung einen Abwägungsvorschlag erarbeitet. Die erfolgten Hinweise seitens des Landratsamtes und der Telekom führen zu keinen Änderungen des Bebauungsplans. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von sechs Bewohnern des in der Nähe befindlichen Gebietes „Platte“ gemeinsam vorgebrachten Bedenken konnten allesamt als unbegründet und größtenteils zudem als für ein Bebauungsplanverfahren nicht von Belang zurückgewiesen werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig dem Abwägungsvorschlag zuzustimmen. Einstimmig wurde ebenfalls der Bebauungsplan mit Ausbau- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.

Sanierung von Gemeindestraßen
Im Haushaltsplan 2015 sind für die Gemeindestraßen 50.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt und 30.000 Euro für Unterhaltungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt vorgesehen.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass vorrangig folgende Strecken zur Sanierung vorgesehen sind:

  • Schöntalstraße ab Zufahrt Kläranlage bis Zufahrt Schöntalhöfle
  • Bühlstraße hinterer Teil
  • Durchfahrtsstraße Unterer Hals, evtl. bis Kreisstraße
  • Ortsdurchfahrt Kleinerlach
  • Bergweg Neufürstenhütte, nach Abschluss der dortigen Waldwegarbeiten
  • Gemeindeverbindungsstraße Großerlach – Erlach, nach Abschluss der Baumaßnahme Freizeitzentrum
  • Friedhofstraße Neufürstenhütte, im Zuge der Baugebietserschließung

Es wurde eine Begehung dieser Strecken mit dem Gemeinderat vereinbart. Ein nicht-förmlicher „Straßenbauausschuss“ bestehend aus Bürgermeister, Bauhofleiter, Gemeinde- und Ortschaftsräten wird dann die jeweils notwendigen Maßnahmen festlegen und die Ausschreibung vorbereiten.

Fuhrpark Bauhof
Der Anhänger für den Unimog musste aus Altersgründen ausgemustert werden. Eine Instandsetzung wäre nicht mehr wirtschaftlich. Im Investitionsplan 2015 wurden vorsorglich für eine Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 20.000 Euro eingeplant. In Abstimmung mit Bauhofleiter Matthias Rödel wurde der Bedarf des Anhängers unter Berücksichtigung möglicher Alternativen geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein ständig verfügbarer Unimog-Anhänger für den täglichen Bauhofbetrieb und die Erfüllung der anstehenden Aufgaben von großer Bedeutung ist. Eine Ersatzbeschaffung ist somit unerlässlich.
Es wurden mehrere Angebote angefordert, günstigster Bieter ist das Autohaus Bay aus Sulzbach. Der angebotene Dreiseitenkipper TSKA mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 10,5 t verfügt als einziger über einen verzinkten Rahmen, etwas höhere Ladebordwände und ein Einschub für Auffahrschienen serienmäßig vorhanden ist. Ein weiterer Vorteil ist die Nähe des Lieferanten (Wartung, TÜV).
Aus dem Gremium heraus wurde angefragt, weshalb man ein zulässiges Gesamtgewicht von 10,5 t gewählt habe. Es wäre zu überlegen, unterhalb von 9 t zu bleiben, da ansonsten eine regelmäßige zusätzliche TÜV-Prüfung erforderlich sei, was zusätzliche Kosten im Betrieb verursache. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt dies mit dem Autohaus Bay zu klären und den Anhänger gegebenenfalls „abzulasten“. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Angebot der Firma Bay aus Sulzbach anzunehmen.

Abwasserkonzeption
Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Großerlach ist in drei Entsorgungszonen (Großerlach, Grab, Neufürstenhütte) mit jeweils einer Sammelkläranlage und mehreren Pumpwerken aufgebaut. Alle drei Kläranlagen sind seit über 35 Jahren in Betrieb und erfüllen bisher ihre Aufgabe zur Zufriedenheit. Hierfür waren im Laufe der Jahre regelmäßig Instandhaltungsarbeiten erforderlich und vereinzelt wurden auch immer wieder kleinere Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Größere Sanierungsarbeiten mussten bis dato nicht durchgeführt werden, müssen altersbedingt in den kommenden Jahren jedoch eingeplant werden. Bevor nun größere Investitionen getätigt werden, sollen zunächst die Lösungsansätze für die künftige Abwasserbeseitigung in der Gemeinde konzeptionell untersucht werden. Die Abwasserkonzeption soll als Leitfaden für künftige Sanierungen bzw. Investitionen dienen. Mit dieser Vorgehensweise machte man bereits bei der Trinkwasserversorgung (Konzeption 2004/2005) gute Erfahrungen.
Zur längerfristigen Betrachtung soll dabei auch die mögliche Zusammenlegung von Kläranlagen auf Wirtschaftlichkeit und technische Möglichkeit hin untersucht werden. Außerdem ist, nachdem die Gemeinde Großerlach im Falle des Teilorts Trauzenbach bereits mit der Stadt Murrhardt kooperiert, die Prüfung weitergehender Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit, z.B. eine gemeinsame Abwasserreinigung mit der Gemeinde Mainhardt, angedacht.
Im Haushaltsplan 2015 ist für die Erstellung einer Abwasserkonzeption ein Ansatz von 20.000 Euro eingeplant. Der vorliegende Honorarvorschlag des Ingenieurbüros Riker + Rebmann aus Murrhardt beträgt 15.932 Euro (brutto). Die Gemeindeverwaltung hat bereits einen Antrag auf Fachförderung über 7.966 Euro (50 % der Kosten) gestellt. Die Bewilligung des Antrags in vollem Umfang wurde bestätigt, der schriftliche Bescheid lag zur Sitzung allerdings noch nicht vor.
Nach kurzer Diskussion ermächtigte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung nach Vorlage des Zuwendungsbescheids, das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt mit der Erstellung einer Abwasserkonzeption für die Gemeinde Großerlach zum Honorarvorschlag von 15.932 Euro zu beauftragen.

Änderung Naturparkverordnung
Im Geltungsbereich des Naturparks bedarf es für bauliche Vorhaben außerhalb der festgesetzten Erschließungszonen zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde nach erfolgter Abwägung des jeweiligen Vorhabens mit den besonderen Zielen und Schutzgütern des Naturparks. Dies betrifft auch potentielle Windkraftstandorte, welche in aller Regel außerhalb entsprechender Erschließungszonen liegen. Um das ohnehin anspruchsvolle Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zu vereinfachen und eine mögliche Mehrfachprüfung bestimmter Schutzgüter zu vermeiden, soll die Naturparkverordnung nun geändert werden.
Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass eine Zustimmung zur Änderung keiner Zustimmung zum möglichen Bau einer Windkraftanlage auf den beiden im Regionalplan als Vorrangflächen ausgewiesenen Standorten auf dem Gemeindegebiet gleich komme und die Gemeinde und den Gemeinderat auch nicht für den Fall möglicher künftiger Genehmigungsverfahren in irgendeiner Form binde.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass keine Bedenken gegen die geplante Änderung der Naturparkverordnung bestehen.

Mitgliedschaft in der neuen LEADER Förderkulisse „Schwäbischer Wald“ 
Die Gemeinde Großerlach ist eine von 28 Gemeinden in den Landkreisen Heilbronn, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall die in der neuen LEADER-Förderkulisse „Schwäbischen Wald“ liegen. Zentrale Handlungsfelder sind die Bereiche Daseinsvorsorge, demographischer Wandel, Mobilität, natürliches und kulturelles Erbe sowie Wirtschaftsentwicklung. Die Gemeinde, aber auch Privatleute oder Unternehmen können, passend zu den Handlungsfeldern, Zuschüsse beantragen.
Da durch die erneute Aufnahme ins LEADER Programm aufgrund neuer Vorgaben die Struktur der Geschäftsstelle neu ausgerichtet werden. Die Vorgaben sehen vor, dass, wie bisher, ein Andocken der Geschäftsstelle an ein Landratsamt nicht mehr möglich ist. Das Regionalmanagement soll als ein eigenständiger Verein agieren, weshalb ein Beitritt der Gemeinde Großerlach in den Verein erforderlich ist um an dem LEADER-Programm teilhaben zu können. Die EU finanziert diese Förderkulisse mit 60 %. Die restlichen 40 % erfolgen über eine Co-+Finanzierung der Landkreise und Gemeinden. Der Anteil der Gemeinde Großerlach liegt bei rund 1.000 Euro jährlich. Bedauerlich sei, dass von dem mit 4.000.000 Euro umfassenden LEADER-Programm rund 1.200.000 Euro allein für Verwaltungskosten aufgewendet werden müssen. Der Gemeinderat stimmte geschlossen der Mitgliedschaft im Verein der neuen LEADER Förderkulisse zu.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de