Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Gemeinderatssitzung am 04.12.2014 - Bericht

Sanierung Friedhof Großerlach - Auftragsvergabe
Die erforderlichen Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau für die geplante Sanierung und Neugestaltung des Friedhofs in Großerlach wurden öffentlich ausgeschrieben. Daraufhin sind drei Angebote eingegangen, wobei die Angebotssummen eng beieinander lagen. Günstigster Bieter war die Firma KSW GmbH aus Mainhardt mit 216.225,98 Euro. Hierin enthalten sind als Bedarfspositionen die Sanierung des „Grabfeld Ost“ und der Friedhofsmauer, welche nicht förderfähig sind. Die zur Durchführung anstehenden Leistungen summieren sich laut günstigstem Bieter auf 189.379,57 Euro.
Für die Gesamtmaßnahme (Außenanlage und Aussegnungshalle) wurden 2014 im Haushaltsplan 300.000 eingestellt. Hiervon sind laut Kostenberechnung rund 176.000 Euro für die Außenanlagen vorgesehen, wobei der Neueinbau der Drainage in der Kostenberechnung der Aussegnungshalle zugerechnet worden war. Das beauftragte Planungsbüro zeigt sich zuversichtlich, durch eine straffe Bauleitung den Kostenrahmen letztlich einhalten zu können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Firma KSW GmbH aus Mainhardt mit den Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau zu beauftragen.
Trotz der angespannten Finanzlage, entschied der Gemeinderat in der anschließenden Beratung über den Investitionsplan, dass die Sanierung des „Grabfeld Ost“ und die Friedhofsmauer im Zuge der Maßnahmen mitgemacht werden sollen, da eine spätere Durchführung die Gemeinde deutlich teurer käme. Im Haushaltsplan 2015 werden dafür weitere 40.000 Euro eingestellt.

Bebauungsplan „Pflegeheim Haus Kübler“
Die Gemeindeverwaltung war bestrebt, den Aufwand für das Bebauungsplanverfahren so gering wie möglich zu halten. Leider hat das Landratsamt dem nicht zugestimmt und das gewählte Verfahren (Innenentwicklung nach § 13a BauGB) abgelehnt. So ist nun eine erneute Auslegungs- und Anhörungsrunde erforderlich und ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Dieser soll in der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 17.12.2014 erfolgen. Hinsichtlich der Erweiterung entstehen für den Maßnahmenträger keine zeitlichen Verzögerungen, da das Baugenehmigungsverfahren für den Erweiterungsbau vor der Bebauungsplangenehmigung durchgeführt werden kann.
Der Abwasserverband Morbach hatte Bedenken geäußert, dass der vorhandene Kanal nicht für die größeren Abwassermengen ausgelegt sei. Außerdem soll die Frage der künftigen Unterhaltung des Kanals geklärt werden. Diese Einwände berühren nicht das Bauleitplanverfahren an sich, sondern die im Falle eines Baugesuchs erforderliche Genehmigung der Entwässerung. Zur Klärung hat die Gemeinde alle Beteiligten zu einem Erörterungstermin eingeladen, an welchem auch ein Vertreter des Landratsamtes teilnimmt.
Die übrigen eingegangenen Stellungnahmen konnten abgewogen bzw. berücksichtigt werden.

Ganztagsbetreuung für Einjährige im Kinderhaus Großerlach
In der Novembersitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, dass baldmöglichst im Kinderhaus Großerlach eine Ganztagsbetreuung auch für Einjährige angeboten werden soll. Durch eine Änderung der Kindergartensatzung und der Festlegung der entsprechenden Elternbeiträge wurden nun per einstimmigen Beschluss die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. So beträgt der Elternbeitrag für ein Einzelkind, welches die volle Betreuungszeit von 44 Wochenstunden (4 Tage Ganztagsbetreuung) in Anspruch nimmt, monatlich 398 Euro (ohne Mittagessen), bei zwei Tagen Ganztagsbetreuung 341 Euro.

Fortschreibung des Investitionsprogramms
In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat den Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 beschlossen. Inzwischen liegen die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung vor. Für 2015 muss die Gemeinde mit einem Rückgang der Zuweisungen um 16.600 Euro rechnen. Außerdem macht die gegenwärtige Debatte zum Kreishaushalt eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes auf mindestens 37,5 % wahrscheinlich. Dies bedeutet für die Gemeinde Großerlach eine Erhöhung der Umlagezahlung um 34.000 Euro. Daraus resultiert eine Deckungslücke von 50.600 Euro. Der im Entwurf nicht vorgesehene Ansatz für die Sanierung des „Grabfeld Ost“ und der Friedhofsmauer in Großerlach von 40.000 Euro (siehe oben) musste ebenfalls finanziert werden.
Der Gemeinderat hatte die schwierige Entscheidung zu treffen, wie diese Deckungslücke geschlossen werden soll. Nach ausführlicher Diskussion entschied sich das Gremium dafür, die geplante und eigentlich für die Folgejahre dringend benötigte Aufstockung der Rücklage von 54.000 Euro zu streichen. Darüber hinaus wurden die Mittelansätze für Hundetoiletten (8.000 Euro), für die Neubeschaffung einer Geschwindigkeitsmessanzeige (3.500 Euro) und Maßnahmen der Heimatpflege (10.000 Euro) gestrichen. Der Ansatz für die Sanierung der Schülertoiletten (20.000 Euro) wird voraussichtlich auf 2016 verschoben, im kommenden Jahr soll die Maßnahme aber geplant und die genauen Kosten dafür ermittelt werden. Mit diesen Einsparungen erhofft man sich, für 2015 noch einmal eine Neuverschuldung vermeiden zu können. Aufgrund der dringend anstehenden Investitionen in den Folgejahren, wie beispielsweise dem Bau des Hochbehälters Hohenbrach, ist aber aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren auch die Pflichtaufgaben nicht mehr ohne Neuverschuldung finanziert werden können.
Beide Gemeinderatsfraktionen und die Verwaltungsspitze zeigten sich verärgert und frustriert über diese, von der Gemeinde nicht beeinflussbare, Entwicklung beim Umlagensaldo, insbesondere bei der Kreisumlage. Sie stelle alle Bemühungen vor Ort um eine effiziente und zielgerichtete Aufgabenerfüllung bei sparsamer Haushaltsführung auf den Kopf. Einstimmig beschloss der Gemeinderat den geänderten Entwurf des Investitionsprogramms.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de