Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 13.11.2014 - Bericht

Investitionsprogramm 2015-2019
Kämmerin Saskia Pulver legte dem Gremium den Investitionsplan für die Jahre 2015 – 2019 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Verbunden allerdings mit dem Vorbehalt der tatsächlichen Finanzierbarkeit, da noch nicht feststeht, welche Mittel der Verwaltungshaushalt tatsächlich für den Vermögenshaushalt erwirtschaften kann. So steht beispielsweise die Kreisumlage für 2015 noch nicht fest. Die seitens der Kreisverwaltung angedachte Erhöhung würde das Umlagensaldo erheblich beeinflussen.
Für das kommende Jahr sind investive Ausgaben in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro vorgesehen, hinzu kommt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage von 54.000 Euro. Eine Neuverschuldung ist nicht geplant, die Höhe der Kredite soll in Höhe der Tilgungen (164.000 Euro) erfolgen. Größter Ausgabenposten ist die erste von vier jährlich folgenden Finanzierungsraten in Höhe von 500.000 Euro für den Wasserhochbehälter Hohenbrach, welcher über mehrere Jahre eine Gesamtinvestition von rund 2 Mio. Euro bedeutet. Dem gegenüber stehen, ebenfalls über mehrere Jahre verteilt Einnahmen aus der Fachförderung in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen. Im Bereich Feuerwehr ist 2015 die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges (MLF), und die Umstellung auf BOS-Digitalfunk eingeplant. Für die Jahre 2017 und 20019 sind weitere Fahrzeugersatzbeschaffungen vorgesehen.
In der Grundschule sind in 2015 20.000 Euro für die Sanierung der Toiletten eingestellt, und in 2016 vorsorglich Mittel für eventuell notwendige Umbauarbeiten, für den Fall, dass die Ganztagsschule eingeführt werden soll. Eine erste Rate von 100.000 Euro für die Sanierung/Umgestaltung des Hartplatzes ist für 2018 vorgemerkt. Die Übernahme der außerhalb des Haushalts finanzierten Maßnahme „Mainhardter Weg“ in den Haushalt ist mit 300.000 Euro für 2017 vorgesehen. Die Mittel für die Straßensanierung sollen 2015 auf 50.000 Euro verdoppelt werden. Für Sanierungsarbeiten an und in der Schwalbenflughalle sind in 2016 und 2017 Mittel von insgesamt 50.000 Euro vorgesehen. Der Wiederaufbau des Gemeinschaftshauses Liemersbach ist in 2016 geplant (150.000 Euro). Im Übrigen sind kleinere Beträge in verschiedenen Bereichen (u.a. Spielplätze, Jugendtreff, Kindergärten, Heimatpflege) vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Investitionsprogramm als Grundlage für den Haushaltsplan 2015.
Bürgermeister Jäger machte darauf aufmerksam, dass man in der Dezembersitzung eventuell darüber zu beraten habe, ob, bzw. welche Maßnahmen gestrichen werden müssen, falls der Verwaltungshaushalt im Ergebnis nicht die im Investitionsprogramm geplante Zuführung von 351.000 Euro erwirtschaftet.

Ganztagsbetreuung für Einjährige im Kinderhaus Großerlach
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Betreuungsangebot für Kleinkinder erneut zu erweitern. Es ist vorgesehen, dass ab Anfang nächsten Jahres Einjährige auch ganztags betreut werden. Hierzu sollen die Betreuungszeiten der Krippengruppe entsprechend verlängert werden. Die von Seiten der Verwaltung zunächst angedachte gemeinsame Betreuung aller Nachmittagskinder von 1 bis 6 Jahren ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Voraussichtlich in der kommenden Sitzung soll mit einer Änderung der Kindergartensatzung dieser Beschluss umgesetzt werden. Vorgesehen sind hierbei auch Möglichkeiten des Platz-Sharings.
Für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung für Kinder ab 1 Jahr ist allerdings zusätzliches Personal erforderlich. Angesichts des aktuellen Mangels an Fachkräften bleibt abzuwarten, wann mit der Ganztagsbetreuung tatsächlich begonnen werden kann.

Baugebiet „Friedhofstraße“
Der Bebauungsplan „Friedhofstraße“ wurde bereits im Juni als Satzung beschlossen. Der Gemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, dass das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt mit der Erarbeitung des Erschließungsplans, der Ausschreibung und der Bauüberwachung beauftragt wird. Der Ausbau für die Friedhofstraße soll, um die Kosten gering zu halten, mit geringem Standard ausgeführt werden. Die Umsetzung des Beschlusses soll erfolgen, sobald mindestens zwei Kaufverträge für Bauplätze notariell unterzeichnet wurden.

Satzung über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften
Um die Unterbringung der zugeteilten Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und die daraus resultierende Abrechnung öffentlich-rechtlich zu regeln, musste die Gemeinde wieder eine Benutzungsordnung für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft beschließen.
Die Unterkunft wird in einem Bereich im Alexanderstift in Neufürstenhütte eingerichtet, welchen die Gemeinde anmietet. In diesem Bereich können in vier Doppelzimmern acht Personen untergebracht werden, wobei die ab 2016 gesetzliche geltenden erweiterten Mindestflächen noch deutlich übertroffen und dadurch annehmbare Wohnverhältnisse geboten werden können. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig, auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.

Städtebauliche Satzungen der Gemeinde Oberrot
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde um Stellungnahme zu drei städtebauliche Satzungen der Nachbargemeinde Oberrot gebeten. Da die Belange der Gemeinde Großerlach nicht beeinträchtigt sind, wurde einstimmig beschlossen gegen die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Glashofen“, die Ergänzungssatzung „Hohenhardtweiler-West“ und die Ergänzungssatzung „Am Greut“ der Gemeinde Oberrot keine Einwendungen zu erheben. 

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de