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In seiner letzten Sitzung beriet der Bauausschuss über verschiedene Bausachen. Die Bauangelegenheiten im Gemeindebezirk Grab wurden zuvor auch im Ortschaftsrat Grab behandelt:
Errichtung eines Bürogebäudes mit Aufzug, Garage, Stellplätze und einer Lager- Produktionshalle in Großerlach, Gewerbegebiet Mainhardter Weg, Flst. 440/4
Geplant ist auf der letzten noch freien Fläche im reinen Gewerbegebiet zunächst die Errichtung eines Bürogebäudes. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine Produktions- und Lagerhalle errichtet werden. Auch hierfür wurde im Baugesuch die Genehmigung beantragt. Das bestehende Geländeprofil bereitete hinsichtlich der Planung einige Schwierigkeiten. Die nunmehr vorgelegte Lösung wurde einschließlich der geringfügigen Überschreitung des Baufensters seitens des Gremiums einhellig akzeptiert.
Das Einvernehmen wurde erteilt. Die erforderliche Befreiung bezüglich der Überschreitung des Baufensters wurde ausgesprochen.
Errichtung einer Zaunanlage im Gewerbegebiet Mainhardter Weg, Flurst. 440/3, 440/6, 440/7 und 440/2
Anlässlich einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass der errichtete Zaun nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Demnach wäre als Einfriedung lediglich ein Maschendrahtzaun o.ä. zulässig. Es war darum eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen. Als Grund für die Abweichung wurde seitens des Antragstellers die ausreichende Sicherung des Betriebsgeländes angegeben. Das Gremium stellte fest, dass dies nachvollziehbar sei, zumal die Zaunanlage ein ordentliches Bild abgäbe. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Erweiterung des bereits per Vorbescheid genehmigten Pferdestalls und Abriss eines Schuppens, Grab, Schwalbenflug 44
Der Antragsteller will einen vorhandenen Schuppen abreisen und das darin befindliche Heulager stattdessen in den geplanten Pferdestall integrieren. Ortschaftsrat und Bauausschuss begrüßten das Vorhaben, es wird sich insgesamt dadurch die Optik des Gebäudeensembles verbessern. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung einer Stellplatzüberdachung, Neufürstenhütte, Dahlienweg 9
In laut dem geltenden Bebauungsplan nicht überbaubarer Fläche soll ein Wohnmobilstellplatz errichtet werden. Hierfür wäre eine Befreiung erforderlich. Aus den Reihen des Bauausschusses wurden grundsätzliche Bedenken geäußert. Das Objekt sei immerhin 9 m lang, und im Falle einer Genehmigung wäre die Schaffung eines Präzedenzfalles zu befürchten. Man war sich darüber einig, dass eine Befreiung dann ausgesprochen werden könnte, wenn die betroffenen Bestimmungen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Planungszielen der Gemeinde genügen würden oder im konkreten Einzelfall ein hinreichender Grund für eine Abweichung vorläge und diese die gebietsbezogenen Planungsziele in ihren Grundzügen nicht gefährden würde. Beides musste im vorliegenden Fall verneint werden. Die Unterstellmöglichkeit eines Wohnmobils ist nach einhelliger Auffassung des Gremiums mit der heute durchaus üblichen PKW-Garage nicht vergleichbar und decke sich nicht mit den Planungszielen eines reinen Wohngebietes. Das Einvernehmen zur beantragten Überbauung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wurde somit versagt.
Einbau einer Kleinkläranlage beim Schweizerhof, Grab
Die Kläranlage ist aufgrund des im Bau befindlichen Heuhotels erforderlich. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ohne längerer Beratung ihr Einvernehmen.
Anbau eines Gewerberaumes, Altfürstenhütte, Wüstenroter Str. 17
Da sich das Vorhaben sowohl von der Nutzung, als auch von der baulichen Gestaltung her mit dem örtlich geltenden planungsrechtlichen Charakter (Mischdorf) deckt, konnte ohne längerer Beratung des Einvernehmen erteilt werden.
Umbau eines Ausstellungsraumes zu Wohnzwecken im OG, Anbau einer Schlosserei im EG, Grab, Wirtshof 3
Der Antragsteller möchte sich in Grab mit seinem Maschinenbauunternehmen ansiedeln. Zu diesem Zweck soll an das bestehende Gebäude eine kleine Schlosserei angebaut werden und im Obergeschoss eine Wohnung für die Betriebsinhaber errichtet werden. In dem Gebäude war früher bereits einmal eine Schlosserei. Ortschaftsrat und Bauausschuss begrüßten das Vorhaben und die weitere Ansiedlung eines Unternehmens in der Gemeinde. Planungsrechtlich (Mischdorf, Innenbereich) stünde dem Vorhaben nichts entgegen. Das Einvernehmen konnte von beiden Gremien einstimmig erteilt werden.
Neubau einer Garage, Sitzplatzüberdachung und überdachter Terrasse, Grab, Sulzbacher Str. 44/1
Eine Baukontrolle gab vor einiger Zeit Anlass zur grundsätzlichen Überplanung des betreffenden Anwesens. Ortschaftsrat und Bauausschuss begrüßten ausdrücklich, dass nun endlich Bewegung in die Sache kommt. Gegen die nun vorgelegte Planung und die darin angegebene Nutzung der baulichen Anlagen wurden keine Einwände geäußert. Das Einvernehmen wurde erteilt.