Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 18.09.2014 - Bericht

Bebauungsplan Sondergebiet „Pflegeheim Haus Kübler“
In der Juni-Sitzung hatte der beauftragte Planer Andreas Nölle die Planung für die Erweiterung des Pflegeheims ausführlich vorgestellt. Nachdem nun die textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, sowie der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erarbeitet und vorgelegt werden konnten, beschloss der Gemeinderat einstimmig den Bebauungsplan im Entwurf, sowie die öffentliche Auslegung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Baugebiet „Friedhofstraße“
Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, wurde die Beschlussfassung über die Ingenieurleistungen und den Ausbau- und Erschließungsplan vertagt.

Sanierung Friedhof und Aussegnungshalle Großerlach
Für die im Gemeinderat beschlossenen Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhofsgelände und an der Aussegnungshalle in Großerlach hat die Gemeinde einen Antrag auf Zuwendungen aus dem Ausgleichstock in Höhe von 180.000 Euro gestellt. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich in voller Höhe bewilligt. Allerdings liegt der Bewilligungsbescheid noch nicht vor. Im Haushaltsplan 2014 wurden für die Maßnahme insgesamt 300.000 Euro eingeplant.
Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung, die erforderlichen Gewerke für die Sanierung des Friedhofes und der Aussegnungshalle Großerlach auszuschreiben und die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme in die Wege zu leiten, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Sanierung Schöntalquelle
Derzeit laufen im Rahmen der Umsetzung der Trinkwasserkonzeption die Arbeiten zum Neubau des Pumpwerks der Schöntalquellen in Grab. Der Leitungsbau und die Erstellung des Pumphäuschens sind abgeschlossen, aktuell werden die technischen Anlagen installiert. Ebenfalls bereits abgeschlossen ist der Anschluss des Schweizerhofs. Dieser gesamte Bauabschnitt I der Trinkwasserkonzeption beläuft sich auf (netto) rund 300.000 €, wofür auf Antrag der Gemeinde vom Land eine Fachförderung in Höhe von 221.800 € bewilligt wurde.
Während der laufenden Arbeiten hat sich leider gezeigt, dass der ergiebigste der drei Quellsammelschächte, vermutlich durch Erosionen im Untergrund, undicht ist. Ein Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten am Pumpwerk ist ausgeschlossen.
Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann hat einen Sanierungsplan mit Kostenberechnung erstellt, hiernach sei mit Kosten in Höhe von 22.000 € (netto) zu rechnen. Da durch den Schaden eine erhebliche Menge an Rohwasser in hervorragender Qualität verloren geht, ist nach Ansicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf geboten. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, die Sanierung wie vorgeschlagen, durchzuführen und die außerplanmäßigen Mittel zu bewilligen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Sanierung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Bürgermeister Jäger gab  bekannt, dass die Verwaltung, entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss, den Fachförderantrag für den Neubau des Hochbehälters Hohenbrach eingereicht hat. Zudem würden derzeit Abstimmungsgespräche mit den Nachbargemeinden geführt, hinsichtlich möglicher und sinnvoller Verknüpfungen der Wasserversorgungsnetze.

Verkehrsregelung Dahlienweg und Kreisstraße 1813
In der Juni-Sitzung hatte der Gemeinderat auf Empfehlung der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis beschlossen, die Einmündung des Dahlienwegs in die Kreisstraße zu sperren und die Ausfahrt baulich zu schließen. Nach Einwendungen eines betroffenen Anwohners hat das Landratsamt seine Auffassung jedoch dahingehend geändert, dass eine bauliche Schließung nicht zweckmäßig sei und die Ausfahrt nur durch die entsprechende Beschilderung zu schließen sei. Bei einem Vororttermin haben sich Einwände bestätigt, dass nach einer baulichen Schließung das Wohngrundstück mit größeren Fahrzeugen oder Anhängern nicht oder nur noch sehr schwer anzufahren wäre. Es müsste darum die Hofzufahrt neu angelegt, oder eine ausreichende Wendemöglichkeit (z.B. Wendehammer) angelegt werden. Der Ansicht der Verwaltung, dass beides nicht angemessen oder zumutbar wäre, schloss sich der Gemeinderat an und beschloss einstimmig, die Zufahrt vom Dahlienweg auf die Kreisstraße mittels entsprechender Beschilderung und Fahrbahnmarkierung in die betroffene Fahrtrichtung zu sperren. Dies bedeutet, dass ein Einfahren in den Dahlienweg von der Kreisstraße (oder auch der Friedhofstraße aus) weiterhin möglich bleibt.
Da nunmehr seitens der Straßenverkehrsbehörde dem entsprechenden Streckenabschnitt der Kreisstraße ein gewisses Gefährdungspotential zugesprochen wird, und durch die vorgenannte Teilsperrung der Einmündung Tulpenweg in die Kreisstraße eine höhere Bedeutung zukommt, regte die Gemeindeverwaltung an, beim Landratsamt einen erneuten Vorstoß bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung an der Kreisstraße ab der Einmündung Kleinerlach bis zum Ortseingang Neufürstenhütte zu versuchen. Dies würde die Gesamtsituation zusätzlich entschärfen und zugleich die Sicherheit hinsichtlich der Bushaltestelle Kleinerlach und der Zufahrt vom Teilort Kleinerlach auf die Kreisstraße erhöhen. Der Gemeinderat stimmte auch diesem Vorschlag einstimmig zu.

Erweiterung der Nachmittagsbetreuung im Kinderhaus Großerlach
Seit November 2013 werden im Kinderhaus Großerlach an zwei Nachmittagen (Montag und Donnerstag) bis 16:30 Uhr Kinder betreut. Eine Ausweitung der Nachmittagsbetreuung auf Dienstag und Mittwoch wurde seitens der Eltern bislang nur vereinzelt angefragt, zudem gibt es Nachfragen hinsichtlich einer Nachmittagsbetreuung für Krippenkinder (ab 1 Jahr).
Rechtlich abgedeckt durch die Betriebserlaubnis und die Kindergartensatzung wäre eine Ausweitung der Nachmittagsbetreuung auf vier Tage für Kinder ab 2 Jahre. Für eine Betreuung von Einjährigen wäre ein Antrag auf Erweiterung der Betriebserlaubnis erforderlich, sowie eine Änderung der Kindergartensatzung.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Nachmittagsbetreuung ab November 2014 auf vier Nachmittage zu erweitern. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine Ganztags-/Nachmittagsbetreuung für Kinder ab 1 Jahr zu prüfen.

Bekanntgaben / Anfragen
Kämmerin Saskia Pulver gab bekannt, dass das Landratsamt die Kreditaufnahme für die Finanzierung der Beteiligung der Gemeinde an Neckarnetze und KAWAG in Höhe von 267.000 Euro genehmigt worden sei.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de