Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Bauausschusses am 31.07.2014 - Bericht

Folgende Bauangelegenheiten wurden vom Bauausschuss beraten:

Nutzungsänderung Heizraum in Aufenthalts- und Freizeitraum / Holzbunker in Waschsalon - Erlach, Helle Platte 23, Flst. 1166
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, das Einvernehmen wurde nach kurzer Beratung erteilt.

Nutzungsänderung – Keller- und Garagenraum zu Gewerberaum, Großerlach, Hirtengasse 3, Flst. 74/7
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, das Einvernehmen wurde nach kurzer Beratung erteilt.

Anlegung von 2 Lagerflächen für Splitt, Schotter und Sand in Oberfischbach, Gewann Mohrklinge, Flst. 393 und 394
Die beantragten Lagerflächen liegen im Außenbereich, allerdings auf zu landwirtschaftlichen Zwecken als Unterstand und Lagerfläche genehmigter und bereits intensiv genutzter Fläche. Man war sich einig, dass hiergegen die beantragte Nutzung untergeordnet und damit als mitgezogen vertretbar sei. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Errichtung eines Geräteschuppens in Holzkonstruktion, Kleinerlach 33 und 35, Flst. 401
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Anbau einer Überdachung an bestehende Garage und Wohnhaus in Altfürstenhütte, Gartenweg 3, Flst. 75/1
Die Bauausschussmitglieder stellten fest, dass der beantragte Anbau aus bauleitplanerischer Sicht vertretbar erscheint und erteilten das gemeindliche Einvernehmen.

Nutzungsänderung bzw. Umbau bestehende Scheune in Wohnhaus mit Anbau Balkon, Errichtung von 2 Dachgauben - sowie Aufbau von 3 Dachgauben an bestehendem Wohnhaus mit Umnutzung bestehender Garage zur Küche und Bad in Altfürstenhütte, Wüstenroter Str. 21, Flst. 9/1
Im überarbeiteten Plan wurden nunmehr zusätzliche Stellplätze ausgewiesen, wovon drei angerechnet werden konnten. Man war sich einig, dass für insgesamt vier Wohneinheiten nach wie vor auch mindestens vier Stellplätze verlangt werden sollten. Darüber hinaus hat die Untere Baurechtsbehörde die Gemeinde schriftlich darauf hingewiesen, dass bei allen nachvollziehbaren Bedenken im vorliegenden Fall ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht. Der entsprechende Beschlussantrag, in Anerkennung des geltenden Baurechts das Einvernehmen zu erteilen, wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen somit nicht erteilt.

Anbau einer Garage im Untergeschoss und einer Terrasse im Erdgeschoss an bestehendes Wohnhaus, Mainhardter Weg 10, Flst 440/8
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, das Einvernehmen wurde nach kurzer Beratung erteilt.

Bauvoranfrage – Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Neufürstenhütte, Finkenweg, Flst. 608/2
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Außenbereich, baurechtliche Privilegierung liegt nicht vor. Damit ist baurechtlich keine Genehmigungsfähigkeit gegeben, weshalb seitens der Gemeindeverwaltung empfohlen wurde, in Anerkennung der Rechtslage und im Interesse einer geordneten Bauleitplanung das Einvernehmen nicht zu erteilen. Nach intensiver und kontrovers geführter Diskussion wurde jedoch vom Bauausschuss mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de