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Letztmals in dieser Zusammensetzung trat der Gemeinderat zusammen. Bürgermeister Jäger nahm dies zum Anlass, sich bei den Mitgliedern für die vertrauensvolle und ergebnisorientierte Zusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren zu bedanken.
Die offizielle Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte erfolgt im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats am 24. Juli 2014.
Erweiterung Pflegeheim „Haus Kübler“
Im Februar hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Haus Kübler“ gefasst, mit welchem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Erweiterung des Pflegeheims geschaffen werden sollen. Die Erweiterung wird notwendig, um die Anforderungen der neuen Landesheimbauverordnung erfüllen zu können. Bürgermeister Jäger erläuterte einleitend die Besonderheiten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit städtebaulichem Vertrag. Dieses Instrument habe man immer dann gewählt, wenn es um das konkrete Vorhaben eines Unternehmens oder einer Einrichtung ginge. Die notwendigen Planungsunterlagen einschließlich Grünordnungspläne, sowie den notwendigen Ausgleich müsse in diesem Fall der Antragsteller auf eigene Kosten beibringen. Darum sei der Planer in solchen Fällen auch nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Antragsteller selbst beauftragt.
Der von der Bauherrin Rita Kübler beauftragte Städteplaner und Architekt Andreas Nölle aus Stuttgart erläuterte dem Gremium das geplante Vorhaben. Die Planung sieht eine Erweiterung in zwei Schritten vor. In der ersten Stufe soll ein zweigeschossiger Anbau an das bestehende Gebäude realisiert werden. Der Anbau wird am seitherigen Besucherparkplatz in südlicher Richtung erfolgen, wobei man mit einem Geschoss (Gartengeschoss) nach unten geht. Der Anbau wird mit einem Satteldach versehen. Die Ausbaustufe 2 sieht eine Aufstockung um ein drittes Geschoss vor. Hierbei würde das Satteldach abgenommen und auf das dritte Geschoss wieder montiert werden. Die Ausbaustufe 2 stellt allerdings eine Option für die Zukunft dar, was bedeutet, dass im Zuge des Verfahrens vorsorglich die baurechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden sollen. Auch im möglichen Endausbau mit drei Stockwerken wird der Anbau nicht höher als das angrenzende bestehende Gebäude.
Die naturschutzrechtlichen Belange und die Frage der Abwasserbeseitigung konnten im Vorfeld in Abstimmung mit den Fachbehörden in rechtlicher und technischer Sicht geklärt werden. Die seitherige Kläranlage auf dem Gelände wird durch eine größere und modernere Anlage ersetzt. Die Ableitung in den Vorfluter erfolgt über die bestehende Leitung, darüber hinaus sind Sickerflächen vorgesehen.
Nachdem der Planer Nachfragen aus dem Gemeinderat beantwortet hatte, stimmte das Gremium dem vorgestellten Vorhaben grundsätzlich zu. In den nächsten Wochen soll nun der Entwurf für den Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen erarbeitet werden und dann dem Gemeinderat vorgelegt werden. Es ist geplant, das Planverfahren zum Jahresende oder Anfang 2015 abzuschließen.
Bebauungsplan „Friedhofstraße“
Das Bebauungsplanverfahren sieht neben der öffentlichen Auslegung eine direkte Beteiligung von Behörden und Institutionen vor, welche Stellungnahmen hierzu abgeben können. Dies ist in den vergangenen Wochen erfolgt. Claus Wolf vom beauftragten Planungsbüro LK&P hat einen Abwägungsvorschlag erarbeitet und diesen dem Gemeinderat erläutert. Abzuwägen waren im Wesentlichen zwei Punkte. So hat die Deutsche Telekom moniert, dass im Bebauungsplan die unterirdische Verlegung von Telefonleitungen vorgeschrieben wird. Zum anderen hat die Straßenverkehrsbehörde zu Bedenken gegeben, dass die im Bebauungsplan angedachte Straßenbreite (4,75 Meter) dazu führe, dass maximal kleinere PKW´s auf der Straße parken dürfen, da ansonsten die Mindestdurchfahrtsbreite nach StVO (3 Meter) nicht mehr gewährleistet ist.
Nach Ansicht des Planers und der Verwaltung sollte die Festsetzung der unterirdischen Verlegung der Telefonleitung bestehen bleiben. Zur Frage der Straßenbreite hat das Büro LK&P verschiedene Alternativen erarbeitet. So könnte man die Straße breiter ausbauen und mit Bauminseln und Parkfeldern versehen. Denkbar sei auch ein überfahrbarer Pflasterstreifen als Mischverkehrsfläche. Diese Lösungen seien allerdings mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Alternativ möglich wäre auch, eine größere Anzahl an Stellplätzen festzuschreiben. Sofern dies als Festsetzung im Bebauungsplan erfolgen soll, wäre grundsätzlich eine erneute Auslegung über diese Änderung erforderlich. Da sich sechs der acht Bauplätze allerdings im Eigentum der Gemeinde befinden, wäre aber auch eine vertragliche Regelung mit den Grundstückseigentümern, bzw. Bauplatzkäufern denkbar.
Der Gemeinderat diskutierte ausführlich und auch kontrovers diese Thematik. Man kam dann überein, dass keine bebauungsplanrelevanten Änderungen vorgenommen werden sollen. Die genaue Ausgestaltung der Straße soll im Zuge der Beratungen über den Ausbau- und Erschließungsplan beschlossen werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Abwägungsvorschlag des Büros LK&P zuzustimmen und den Bebauungsplan „Friedhofstraße“ als Satzung zu beschließen.
Bürgermeister Jäger fügte hinzu, dass mit diesem Beschluss nunmehr eine Erschließung des Baugebietes rechtlich möglich ist. Eine unmittelbare Verpflichtung zur tatsächlichen Durchführung der Erschließung ergibt sich für die Gemeinde daraus nicht. Ob und wann das Baugebiet tatsächlich realisiert wird, hängt letztlich von der konkreten Nachfrage nach Bauflächen ab und wird zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat beschlossen.
Verkehrssituation „Dahlienweg“
Die Einfahrt vom Dahlienweg in die Kreisstraße birgt aufgrund der unzureichenden Sichtverhältnisse ein erhebliches Gefahrenpotential. In der Vorbereitungsphase des Bebauungsplanverfahrens „Dahlienweg“ wurden seinerzeit Überlegungen angestellt, diese Zufahrt im Rahmen der Erschließung zu schließen. Nachdem das Bebauungsplanverfahren eingestellt wurde, hat man diesen Gedanken zunächst nicht weiterverfolgt. Anfang Mai kam es nun an dieser Stelle zu einem Unfall, was zu einer Anfrage beim Landratsamt, Fachbereich Straßenverkehr führte. Nach einem gemeinsamen Ortstermin hat das Landratsamt angeregt, dass man prüfen solle, ob auf die Einmündung Dahlienweg nicht verzichtet werden könnte. Für diesen Fall wurde empfohlen, die Zufahrtsmöglichkeit baulich zu schließen. Grund für die Überlegung war die Feststellung, dass die Ausfahrt vom Dahlienwegs in die Kreisstraße nicht zwingend erforderlich ist, da über den Tulpenweg bzw. Nelkenweg zumutbare und deutlich weniger gefährliche Möglichkeiten bestehen.
Alternativ möglich wäre die Anbringung eines Verkehrsspiegels, dieser würde allerdings wegen des Fahrbahnverlaufs und der örtlichen Sichtverhältnisse nur eine geringe Verbesserung bedeuten. Da hier ein beheizbarer Spiegel erforderlich wäre, müsste man zudem erst noch einen Stromanschluss erstellen. Der Gemeinderat beschloss nach intensiver Beratung mehrheitlich, die Einmündung des Dahlienweges in die Kreisstraße zu sperren. Die Stichstraße des Tulpenwegs zur Kreisstraße sollte in absehbarer Zeit dann allerdings ertüchtigt werden, und zugleich sollte nochmals eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Bushaltestelle Kleinerlach und der Einmündung des Tulpenwegs beantragt werden.
Sanierung von Gemeindestraßen
In der Märzsitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, in 2014 die Schöntalstraße in Grab und die Steilstrecke an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Großerlach und Neufürstenhütte im „Dünnschichtverfahren“ zu sanieren. Die Gemeinde hat drei Angebote eingeholt. Günstigster Bieter war die Firma VSI aus Kaiserslautern mit 25.912,25 Euro, der Gemeinderat hat einstimmig den Zuschlag erteilt.
Eigentlich war vorgesehen, auch eine Teilsanierung des „Kirchweg“ zwischen Großerlach und Kleinerlach und ein weiterer Abschnitt der Sanierung des Bergwegs, Neufürstenhütte, in Richtung Kreisstraße vorzunehmen. Zwischenzeitlich sind aufgrund von Rutschungen in Folge von Unwettern Sofortmaßnahmen notwendig geworden, welche die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Anspruch nehmen. Zwei kleinere Rutschungen wurden bereits behoben. Für die Beseitigung der größeren Rutschung am „Fischbachsträßchen“ wurden Angebote eingeholt. Günstigster Anbieter war die Firma Haag-Erdbau aus Großerlach-Morbach mit 10.882,55 Euro (brutto), die Vergabe erfolgte einstimmig. Die darüber hinaus verbleibenden Restmittel sollen für Fahrbahnrandbefestigungen vorgehalten werden.
Gemeinderatswahl 2014
Der Gemeinderat hat einstimmig festgestellt, dass bei den am 25. Mai 2014 gewählten Gemeinderäten keine Hinderungsgründe im Sinne des § 29 Gemeindeordnung vorliegen.
Bürgermeister Jäger informierte das Gremium, dass bislang der Wahlerlass des Landratsamtes über die Gültigkeit der Wahl noch nicht eingegangen sei. Das Landratsamt habe für die Prüfung einen Monat Zeit ab der öffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses (Mitteilungsblatt vom 05.06.2014).
Windkraft im „Limpurger Land“
Der GVV Limpurger Land hat den Teilflächennutzungsplan „Windenergie Limpurger Land“ im Entwurf gebilligt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde die Gemeinde Großerlach um Stellungnahme gebeten. Der Plan weist neben Konzentrationsflächen östlich von Gaildorf, noch eine Konzentrationsfläche östlich der Oberen Kornberger Sägmühle (Gemeinde Oberrot). Da aufgrund der Lage der Konzentrationsflächen und der Entfernung von über 3 km zu Wohngebäuden der Gemeinde Großerlach eine unmittelbare Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde auszuschließen ist, beschloss der Gemeinderat einstimmig, keine Einwände zu erheben.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme zweier Geldspenden. Der Gewerbeverein Großerlach spendete 230,02 Euro für die Kinderkrippe. Frau Wunderlich spendete 50 Euro für die Spielplatzsanierung in Altfürstenhütte.