Gemeinde Großerlach

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Sitzung von Ortschaftsrat (10.06.2014.) und Bauausschuss (12.06.2014) - Bericht

Errichtung einer Dachgaube auf bestehendem Wohnhaus, Anbau eines Schleppdaches und Fenstereinbau an bestehender Scheune – Hohenbrach 9, Flst. 324/5 und 324/6
Sowohl der Ortschaftsrat Grab als auch der Bauausschuss erteilten zum eingereichten Vorhaben ihr Einvernehmen.

Neubau einer Lagerhalle für Geräte Winterdienst und zur Erhaltung des Gewerbeparks in Großerlach, Mainhardter Weg 15, Flst. 449/2
Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen und die für die Überschreitung des Baufensters notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Errichtung Carport in Großerlach, Fichtenhain 3, Flst. 405/3
Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben verfahrensfrei zulässig ist.

Umbau Wohnhaus und Scheune in Altfürstenhütte, Wüstenroter Str. 21, Flst. 9/1
Bürgermeister Jäger informierte über ein Schreiben der Unteren Baurechtsbehörde vom 03.06.2014. Darin wird die Gemeinde aufgefordert, das aufgrund der fehlenden Stellplätze zur Fristwahrung versagte Einvernehmen zu erteilen. Gleichzeitig wurde angedroht, dass das Einvernehmen ansonsten seitens der Baurechtsbehörde ersetzt würde. Die Durchsetzung der Landesbauordnung läge nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde. Bürgermeister Jäger informierte weiter, dass die übrigens auch seitens der Baurechtsbehörde geforderten Planänderungen andererseits bis heute noch nicht vorliegen würden. Man war sich im Gremium einig, dass gerade die Durchgängigkeit des Verkehrs auch bezüglich Notfallrettung usw. sehr wohl in dringendem öffentlichem Interesse – und damit im Interesse der Gemeinde – läge. Darüber hinaus habe man ja ausdrücklich das Einvernehmen in Anerkennung der Rechtslage in Aussicht gestellt – aber eben erst, wenn die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Über eine Stellungnahme an die Untere Baurechtsbehörde soll auf die Einhaltung dieser Reihenfolge der Verfahrensschritte bestanden werden.

Antrag auf eine Einfriedung, Großerlach, Stuttgarter Str. 19/1, Flst. 12/1 und 810
Bürgermeister Jäger informierte darüber, dass trotz des vor ca. einem Jahr erteilten Einvernehmens der Gemeinde und auf Anforderung seitens der Unteren Baurechtsbehörde ergänzter und geänderter Antragsunterlagen nun mitgeteilt wurde, dass die Einfriedung nicht genehmigt werden könne. Man wolle aber nochmals nachfassen, ob nicht eine Lösung gefunden werden kann.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de