Gemeinde Großerlach

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Sitzung Ortschaftsrat (12.11.2013) und Bauausschuss (14.11.2013) - Bericht

Folgende Bauangelegenheiten wurden beraten:

Neubau eines Carports in Großerlach, In der Reute 28, Flst. 139/1
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche soll ein Carport an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Überdachung best. Fahrsilos, Nutzung best. Fahrsilos, Silageplatte und Erweiterung Fahrsilo mit Auffangbehälter, Schönbronn, Flst. 112, 113/3, 113/2
Bezüglich der Fahrsilos und des Silageplatzes wurde festgestellt, dass diese Vorhaben unter der Voraussetzung der Privilegierung verfahrensfrei zulässig sind. Hinsichtlich der beantragten Überdachung und Nutzungsänderung des alten Fahrsilos bestand Einigkeit darin, dass die beantragte künftige Nutzung, solange sie ebenfalls dem landwirtschaftlichen Betrieb dient, genehmigungsfähig sei. Bei der Überdachung wurde allerdings festgestellt, dass die Ausführung als Pultdach in Form und Höhe erheblich von der Umgebungsbebauung abweicht, welche ausschließlich Satteldächer ausweist. Es wurde darüber diskutiert, ob eine beabsichtigte Installation einer Fotovoltaikanlage als ausreichender Grund für eine derartige Abweichung anerkannt werden kann. Im Bewusstsein, dass dies einer Grundsatzentscheidung gleichkommt und unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle war man sich einig, dass dies nicht zugelassen werden kann. Dies deckte sich auch mit dem Beschlussvorschlag des Ortschaftsrats Grab. Das Einvernehmen wurde darum bezüglich der Überdachung zur Fristwahrung versagt. Eine der Umgebungsbebauung angepasste Planänderung ist erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Neubau landwirtschaftlicher Maschinenhalle, Morbach, Oberroter Str., Flst. 46/1
Es wurde festgestellt, dass das Vorhaben innerhalb der Bebauungsgrenzen liegt und sich in Größe und Gestaltung an die Umgebungsbebauung anpasst. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten einhellig das Einvernehmen.

Nutzungsänderung Wohnraum im UG in Büroräume, Großerlach, Goethestr. 36, Flst. 147/7
Das Vorhaben liegt im allgemeinen Wohngebiet. Die Unterhaltung eines gewerblichen Büros ist dort grundsätzlich zulässig. Unter Verweis auf ausreichende Ausweisung von Stellplätzen wurde das Einvernehmen erteilt.

Hofraumüberdachung mit Akrylglas in Neufürstenhütte, Dahlienweg 3/1, Flst. 743/19
Unabhängig von der Frage eines ausreichenden Abstandes von öffentlicher Verkehrsfläche wurde festgestellt, dass mit der Überdachung der komplette Hofraum außerhalb des Baufensters überdacht werden soll. Verschiedene Ratsmitglieder äußerten erhebliche Bedenken hinsichtlich einer möglichen Signalwirkung. Man habe kein Problem mit üblichen Eingangsüberdachungen und Windfängen für Hauseingänge – ausnahmsweise auch außerhalb des Baufensters. Aber das vorliegende Vorhaben ginge deutlich darüber hinaus. Auch die Begründung der Freihaltung des Hofes von Schneefall lasse eine Befreiung nicht zu, denn damit würde man einen Präzedenzfall schaffen, wonach mit dieser Begründung jeder Hof auch außerhalb eines Baufensters vollständig überdacht werden könnte. Das Einvernehmen konnte darum nicht erteilt werden.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de