Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2013 - Bericht

Sanierung Friedhof Großerlach
Peter Bothner vom beauftragten Büro Peter Bothner + Team präsentierte dem Gemeinderat zunächst zwei Entwürfe für die Planung der derzeit nicht belegten Fläche im westlichen Teil des Friedhofs Großerlach. Wesentliches Merkmal beider Planentwürfe war dabei, dass der Glockenturm vom Dach der Aussegnungshalle abgenommen und im Gelände integriert werden soll. Dies ist begründet mit den parallel laufenden Überlegungen hinsichtlich einer Sanierung der Aussegnungshalle. Hierbei ist die Dichtigkeit des Daches das Hauptproblem. Diese ist unter vertretbarem Aufwand nur nachhaltig zu gewährleisten, wenn eine geschlossene Dachhaut erlangt wird, was ein Abbau des Glockenturms bedeuten würde. Da dieser jedoch prägendes Merkmal des Großerlacher Friedhofs sei, haben Gemeindeverwaltung und Gemeinderat bereits bei vergangenen Beratungen den Vorschlag erarbeitet, den Glockenturm zwar vom Dach der Aussegnungshalle abzunehmen, ihn aber zu erhalten und auf dem Friedhofsgelände zu integrieren. Bothner nahm diesen Vorschlag gerne auf. Der Glockenturm könne auch künftig prägendes Merkmal mit hohem Identifikationswert für den Großerlacher Friedhof sein. Auch die Parkflächen und die Einfriedung wurden überplant.
Im neuen Friedhofteil sollen neben Flächen für Erdbestattungen (Wahl- und Reihengräber) auch verschiedene neue Bestattungsformen für Urnenbeisetzungen ermöglicht werden. So könnten künftig neben den seitherigen Urnenerdgräbern auch Bestattungen in Urnenstelen, an Bestattungsbäumen, in Urnengemeinschaftsgräbern (z.B. rund um den Glockenturm) und Urnenwiesengräbern angeboten werden. Die beiden Entwürfe unterscheiden sich vorrangig in der Art der Anlegung der Erdgräber. In Variante 1 wird die Anordnung des bestehenden Friedhofs aufgenommen. In Variante 2 werden die Grabfelder von einer äußeren Erschließung umfasst, wie dies bei vielen neu angelegten Friedhöfen momentan praktiziert werde. Die Kosten für beide Varianten liegen in etwa gleich, sie können sowohl mit Betonsockelstützen als auch mit Grabkammern ausgeführt werden. Beide Ausführungen haben den großen Vorteil, dass es hierbei keine Setzungen der Trittplatten um die Gräber herum mehr gibt. Bei den Grabkammern kommt noch hinzu, dass hier die Verwesung des Leichnams schon nach 7 bis 8 Jahren abgeschlossen ist. Laut Aussage von Herrn Bothner liege die Haltbarkeit von Grabkammern bei weit über 100 Jahren. Bei der Ausführung mit Betonsockelstützen liegen die Kosten bei rund 320.000 Euro, mit Grabkammern bei rund 550.000 Euro. Denkbar wäre auch, dass nur der untere zum Amselweg hin gelegene Teil mit Grabkammern ausgeführt werde, da hier der Untergrund am feuchtesten ist und hier auch die Wahlgräber vorgesehen sind. Die Kosten für diese Kompromisslösung würden sich auf rund 400.000 Euro belaufen.
Herr Bothner stellte klar, dass die überplante Fläche voraussichtlich für gut 60 Jahre ausreichen würde. In diesem Zeitraum könne man die Belegung des bestehenden Friedhofteils auslaufen lassen und dann ebenfalls überplanen.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Eberhard Kühnle antwortete Bürgermeister Jäger, dass auf dem bestehenden Teil nur die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit vorgenommen werden.
Auf Anregung von Herrn Kühnle sicherte BM Jäger zu, man werde gemeinsam mit Herrn Bothner den bestehenden Friedhofsteil anhand der Belegungen anschauen und die Kosten für eine grundlegende Sanierung ermitteln und dann dem Gemeinderat vorlegen.
Einig war sich das Gremium, dass, sofern die bisher ungenutzte Fläche überplant werden solle, dies in der Variante 1 erfolgen solle und nur der untere Teil als Grabkammern.

Sanierung Schöntalquelle
Die Arbeiten für die Sanierung der Schöntalquelle wurden an die Firma Haag-Erdbau aus Großerlach-Morbach als günstigsten Anbieter einstimmig vergeben. Die Angebotssumme von rd. 147.000 Euro liegt um etwa 14.000 Euro unter der Kostenberechnung.

Baugebiet Neufürstenhütte
Im Flächennutzungsplan wurden für Neufürstenhütte das Gebiet „Dahlienweg“ und das Gebiet „Friedhofstraße“ als Erweiterungsflächen für Wohngebiete aufgenommen. Am 13. Juni 2013 hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dahlienweg“ gefasst. Leider konnte in den anschließenden Verhandlungen nicht mit allen Grundstückseigentümern Einigung erzielt werden, so dass die Gemeinde sich gezwungen sah, alternativ die Realisierbarkeit des Gebietes „Friedhofstraße“ zu prüfen. Hier war die Gemeinde bereits Eigentümer eines größeren Teils der Fläche. Der Eigentümer der übrigen Fläche zeigte sich sehr aufgeschlossen und akzeptierte das Erwerbsangebot der Gemeinde zum vom Gemeinderat festgelegten Rohbaulandpreis von 12,50 €/qm. Der entsprechende Kaufvertrag konnte innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Friedhofstraße“. Im Geltungsbereich mit aufgenommen wird ein Teil der südwestlich liegenden Grundstücke der Dr.-Erdmannstraße, hier wird man in den nächsten Wochen mit den betreffenden Eigentümern in Kontakt treten.
Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Dahlienweg“ aufzuheben.

Windkraft
Der Regionalplanentwurf wurde Mitte Juli 2013 geändert. So wurde die Fläche bei Mannenweiler (WN-06) gestrichen und die Fläche Altwald/Schanze (WN-04), auf Anregung der Erlacher Höhe, in einer erweiterten Ausdehnung aufgenommen. Die Fläche bei Hohenbrach (WN-05) ist unverändert enthalten. Da auch in anderen Gebieten der Region verschiedene Flächen geändert, gestrichen oder sogar neu hinzugekommen sind, wurde eine Anhörung von Kommunen und anderen Trägern öffentlicher Belange (bis 15.11.2013) notwendig. Da der Gemeinderat keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum neuen Entwurf vorzubringen hatte, wird keine Stellungnahme abgegeben.
Noch bis zum 23.10.2013 haben die Bürger die Möglichkeit Einwände vorzubringen. Planunterlagen und Informationen sind im Internet unter www.region-stuttgart.org/wind einzusehen.

Anbau Kinderkrippe
Die Verputzarbeiten im Innenbereich sind erfolgt, die Fußbodenheizung verlegt und der Estrich eingebracht. Je nach Fortschreiten der Trocknung des Estrichs werden dann die nächsten Gewerke folgen. Momentan wird gemeinsam mit den Erzieherinnen die genaue Ausstattungs- und Materialliste erarbeitet.

Wanderleitsystem
Im Rahmen eines gemeinde- und kreisübergreifenden Naturparkprojektes werden in Mainhardt, Wüstenrot und Großerlach attraktive Rundwanderwege, Haupt- und Verbindungswege des Albvereins und überregionale Hauptwanderwege kartiert, digital erfasst und neu ausgeschildert. In der Gemeinde Großerlach wurden vier Rundwanderwege erarbeitet oder optimiert, sowie der Lehrpfad „Naturspur“ der Erlacher Höhe, der Limeswanderweg, der Limeslehrpfad, sowie verschiedene Albvereinswege mit aufgenommen. Derzeit erfolgen die genaue Festlegung der Schilderstandorte und die Einpflege in das digitale Kartierungssystem. Die Gemeinde Großerlach wird hierbei dankenswerter Weise vom Schwäbischen Albverein, Ortsgruppe Grab unterstützt.
Die Verwaltung machte deutlich, dass es sich hierbei um Strecken handelt, welche nur mit entsprechendem Schuhwerk erwandert werden sollten. So können die Rundwanderwege stellenweise „etwas unwegsam“ sein.

Kalkulation Abwassergebühren
Der Gemeinderat hat einstimmig das Fachbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebühren von Schmutz- und Niederschlagswasser für 2014 und 2015 beauftragt. Die Kosten hierfür betragen rund 4.000 Euro.

Spenden
Der Gemeinderat nahm einstimmig eine Geldspende für den Kindergarten Großerlach an.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de