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Flächennutzungsplan 2005
Der Flächennutzungsplan 2005 wurde bereits im Jahre 1997 aufgestellt und beschlossen. Vor der Genehmigung musste aber die nunmehr erfolgte Änderung der Naturparkverordnung abgewartet werden. Die in der Zwischenzeit aufgrund der laufenden Entwicklung notwendigen Änderungen wurden fortlaufend im Flächennutzungsplan fortgeschrieben und jeweils durch den Gemeinderat beschlossen. Für den formellen Abschluss des Verfahrens hat nunmehr die Verbandsversammlung über den gesamten Flächennutzungsplan 2005 abzustimmen. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Ermächtigung durch den jeweiligen Gemeinderat der Mitgliedsgemeinden. Diese wurde nun durch den Gemeinderat erteilt und dem Flächennutzungsplan im gesamten zugestimmt.
Klarstellungssatzung Altfürstenhütte
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Geltungsbereich der Satzung zu erweitern und in einen Entwurf einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umzuwandeln. Die Erweiterungsfläche von ca. 0,3 Hektar ist im Flächennutzungsplan als künftiges Wohngebiet ausgewiesen. Da der Aufwand für ein Bebauungsplanverfahren für diese Fläche verhältnismäßig groß ist und zudem eine Bauvoranfrage vorliegt, hat sich der Gemeinderat, nach Empfehlung der Verwaltung für diese Vorgehensweise entschieden. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird noch einmal öffentlich ausgelegt, eine weitere Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist erforderlich.
Klarstellungssatzung Oberfischbach
Im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden seitens des Landratsamtes Einwände gegen den Satzungsentwurf vorgebracht. Der Gemeinderat hat hierüber entschieden und die Klarstellungssatzung einstimmig beschlossen.
Außenbereichssatzung Mittelfischbach
Während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes wurden von betroffenen Grundstückseigentümern einige Einwände dahingehend vorgebracht, den Geltungsbereich der Satzung zu erweitern. Der Gemeinderat hat diese Einwände allesamt zurückgewiesen, da eine Erweiterung zur Folge gehabt hätte, dass die Satzung nicht vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis genehmigt worden wäre. Der Gemeinderat hat deshalb den Entwurf als Satzung beschlossen, die Satzung wird nun dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.
Außenbereichssatzung Unterfischbach
Der Gemeinderat hat den Geltungsbereich der Satzung gegenüber dem Entwurf erweitert und ist somit einem während der Auslegungsfrist vorgebrachten Einwand gefolgt. Die Erweiterung begründet sich darin, dass der Lageplan des Entwurfes nicht den aktuellen Gebäudebestand gezeigt hatte und die Erweiterung somit notwendig wurde.
Postalische Zuordnung von Mittel- und Unterfischbach
Die beiden Teilorte Mittel- und Unterfischbach sind derzeit mit der Postleitzahl 71560 der Gemeinde Sulzbach an der Murr versehen. Um diesen Missstand und die damit, auch für die Bürger, verbundenen Probleme zu beseitigen hat die Gemeindeverwaltung bei der Deutschen Post AG angefragt, ob nicht eine postalische Zuordnung der Teilorte Mittel- und Unterfischbach zur Gemeinde Großerlach realisierbar wäre. Die Post hat sich bereit erklärt den beiden Teilorten ebenfalls die Postleitzahl von Großerlach zuzuordnen. Die Verwaltung hat daraufhin die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Diese haben sich nahezu alle gegen eine neue Postleitzahl ausgesprochen, zudem wurde der Verwaltung gleichzeitig vorgeworfen, dass man die Bürger nicht gefragt hätte. Bürgermeister Jäger und einige Mitglieder des Gremiums zeigten sich enttäuscht über die Rückantworten. Aufgrund des eindeutigen Ergebnisses der Bürgerbefragung beschloss der Gemeinderat, die Bitte an die Post, die postalische Zuordnung von Mittel- und Unterfischbach zu Großerlach vorzunehmen, zurückzuziehen.
Forstbetriebsplan 2004
Der Gemeinderat hat einstimmig den vom Forstamt Murrhardt erstellten und vorgelegten Forstbetriebsplan für das Jahr 2004 beschlossen.
Nutzungsrechte an den Dachsquellen
Die Gemeinde Großerlach besitzt die Rechte an einer Grundwasserentnahme an den beiden Quellen Dachsquelle I und Dachsquelle II im Gewann Reute, Großerlach. Da diese derzeit nicht für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Großerlach genutzt werden, wurde die Gemeindeverwaltung durch die Untere Wasserbehörde mit Nachdruck aufgefordert, den Verzicht auf die diesbezüglichen Rechte zu erklären. Die Trinkwasserversorgung der Gesamtgemeinde wird in den kommenden Jahren grundsätzlich überplant, um auch für die Zukunft eine ausreichende Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Deshalb wäre es falsch, im Vorfeld auf bestehende Rechte und Befugnisse an Quellen zu verzichten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, auf die Rechte an den Dachsquellen I und II vorerst nicht zu verzichten.
Bekanntgaben / Anfragen
Am Samstag, 13. März 2004 findet wieder die Kreisputzete statt. Die Gemeinde Großerlach wird wieder daran teilnehmen.