Gemeinde Großerlach

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Bauausschusssitzung am 12.09.2013 - Bericht

In seiner Sitzung vom 12.09.2013 hatte der Bauausschuss der Gemeinde Großerlach über folgende Bauanträge zu entscheiden:

Neufürstenhütte, Dahlienweg 3/1: Nutzungsänderung einer Garage in Garage-, Lager-, und Werkstatt zur privaten und nebenerwerblichen Nutzung
Das Objekt liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Baunutzungsrechtlich sind dort beispielsweise auch kleinere Handwerksbetriebe oder sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig. Das Einvernehmen wurde unter Verweis auf die geltenden Bestimmungen erteilt.

Großerlach, In der Reute 10: Errichtung einer Dachgaube
Das Einvernehmen wurde erteilt.

Neufürstenhütte, Im Biegel 19: Neubau eines Einfamilienhauses und Abbruch eines bestehenden Wohnhauses
Das Grundstück liegt baurechtlich im Außenbereich. Das bestehende Wohngebäude steht unter Bestandsschutz, kann aber kaum oder nur unter unzumutbarem Aufwand an heutige Wohnverhältnisse angepasst werden. Das Einvernehmen für den Neubau wurde unter der Bedingung, dass das alte Gebäude stattdessen vollständig abgerissen wird, erteilt.

Neufürstenhütte, Bergweg 21: Um- und Anbau an bestehendes Wohnhaus
Auf der bestehenden Garage soll durch einen Aufbau der Wohnraum des angrenzenden Wohngebäudes erweitert werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de