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Folgende Bauangelegenheiten standen im Ortschaftsrat Grab und im Bauausschuss der Gemeinde Großerlach auf der Tagesordnung:
Errichtung Geräteschuppen mit integrierter Doppelgarage in Grab, Limesweg 8
Grundsätzlich bestanden keine Einwände gegen ein derartiges Vorhaben im bauleitplanerisch unbeplanten Innenbereich. Maßgebend für die Gestaltung sei jedoch die Umgebungsbebauung. Diese sei geprägt von Satteldächern. Das Vorhaben sei mit Flach- bzw. Pultdach geplant. Auch eine dritte Planalternative entsprach nach Ansicht der Ratsmitglieder einer Pultdacheindeckung mit zu geringer Neigung. Das Einvernehmen wurde von Ortschaftsrat und Bauausschuss darum versagt.
Veränderte Ausführung Wohnhausneubau mit Garage und Vordach in Grab, Lange Straße 26
Das geplante Vordach wurde größer ausgeführt und der Erdaushub wurde in größerem Umfang als aufgefüllte Freiterrasse im Grundstück eingebaut und angelegt. Ein Verstoß gegen die örtlichen Bauvorschriften war dabei jedoch nicht festzustellen. Nach jeweils kurzer Beratung erteilten Ortschaftsrat und Bauausschuss ihr Einvernehmen.
Folgende Bauangelegenheiten waren darüber hinaus im Bauausschuss zu beraten:
Bau eines Geräteschuppens in Neufürstenhütte, Tulpenweg 4
Da der nach Landesbauordnung (LBO) eigentlich verfahrensfrei zulässige Geräteschuppen außerhalb des Baufensters errichtet werden soll, ist eine Baugenehmigung und das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Dieses Einvernehmen wurde nach kurzer Beratung erteilt.
Erdauffüllung in Großerlach, Gewann Unterfeld
Die Gemeinde Großerlach liegt im Naturpark Schwäbisch Fränkischer Wald. Entgegen der verbreiteten Ansicht, Erdauffüllungen zur Verbesserung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen seien verfahrensfrei zulässig, müsse grundsätzlich zumindest eine naturparkrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Im vorliegenden Fall sollen Feuchtstellen und Senken einer landwirtschaftlichen Fläche ausgeglichen werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung eines Doppelcarports in Großerlach, Im Vogelsang 10
Nach kurzer Beratung wurde das Einvernehmen erteilt mit der Auflage, dass der Carport aufgrund des fehlenden Stauraumes zur öffentlichen Verkehrsfläche auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mit einem Tor oder ähnlichem versehen werden darf.
Errichtung einer Einfriedung in Großerlach, Gewann Hauswiesen
Der Antragsteller leidet darunter, dass Spaziergänger auf dem Hauswiesenweg ihre Hunde regelmäßig auf seinem angrenzenden Grundstück ihre Notdurft verrichten lassen. Um dies künftig zu unterbinden, wolle er eine Einfriedung errichten. In der besagten Ortsrandlage bestehen bereits vergleichbare Einfriedungen, die umliegenden Grundstücke werden überwiegend gärtnerisch genutzt, bzw. als Pferde- oder Schafweide. Die nun geplante Einfriedung schließt damit lediglich eine Lücke. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Erstellung eines Wohnhausanbaus in Neufürstenhütte, Hüttbrunnenweg 15/1
Die überarbeiteten Pläne des geplanten Anbaus lassen erkennen, dass das Vorhaben sich nun an der Umgebungsbebauung orientiert. Aufgebracht werden soll ein Satteldach mit Gauben. Auch die Zufahrt und der Geländeschnitt wurden nun planerisch nachvollziehbar dargestellt. Nach kurzer Beratung wurde das Einvernehmen erteilt.
Bekanntgaben
- Bürgermeister Jäger informierte darüber, dass für ein befristet genehmigtes Baumhaus in Neufürstenhütte, Nelkenweg 1, eine Verlängerung beantragt wurde. Da sich an den Genehmigungsvoraussetzungen nichts geändert habe, wurde dem Antrag auf Verlängerung zugestimmt.
- Bürgermeister Jäger informierte die Gremien darüber, dass eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Landschaftspflegebetriebs mit Bürogebäude, Maschinenhalle und Hackschnitzellager in Schönbronn eingegangen sei. Da es sich um ein gewerbliches Vorhaben im Außenbereich handle und somit grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sei, habe er zur Fristwahrung das gemeindliche Einvernehmen versagt und das Landratsamt um Bewertung und Stellungnahme gebeten.