Gemeinde Großerlach

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Bauausschusssitzung am 1. Dezember 2005 - Bericht

Folgende Bausachen wurden in der letzten Sitzung durch den Bauausschuss beraten:

Neubau eines Güllebehälters im Wiedhof, Flst. 511, Großerlach

Im Teilort Wiedhof soll ein neuer Güllebehälter gebaut werden. Die Planung wurde mit der laufenden Maßnahme der Gemeinde zum Anschluss des Teilorts an die kommunale Trinkwasserversorgung abgestimmt. Der Bauausschuss konnte somit sein Einvernehmen erteilen.

Anbringung einer Werbeanlage in Großerlach, Stuttgarter Str. 31, Flst. 9

Eine großformatige und mit kräftigen Farben gestaltete Werbetafel eines Gastronomiebetriebes aus dem benachbarten Landkreis sollte an exponierter Stelle am Ortseingang Großerlachs angebracht werden. Das Gremium war sich darüber einig, dass sich dies nachteilig auf das Ortsbild auswirken würde. Man wolle keine übermäßige Werbebeschilderung, wie man es in anderen Gemeinden schon gesehen hätte. Ausnahmen kämen höchstens für ortsansässige Betriebe in Frage. Das Einvernehmen wurde darum nicht erteilt.

Anbau an Schlosserei zur Müllsortierung in Erlach, Flst. 971, Erlacher Höhe

Der Anbau fügt sich nach Ansicht des Gremiums in die bestehende Bebauung ein. Es sei zu begrüßen, dass die Boxen für die Müllsortierung nicht im Freien stehen sollen. Das Einvernehmen wurde unter der Bedingung verteilt, dass eine Zufuhr von Fremdmüll nicht zugelassen würde.

Neubau einer offenen Überdachung in Großerlach, In der Reute 38 + 40, Flst. 137

Das Vorhaben soll außerhalb des Baufensters erstellt werden. Das Gremium stellte fest, dass innerhalb des Baufensters die gesamte überbaubare Grundstücksfläche noch frei wäre. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erschien somit als unbegründet. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt.

Teilrückbau eines Garagendaches in Neufürstenhütte, Flst. 79, Hüttbrunnenweg 2

Um die Löschung einer Baulast zu ermöglichen, soll ein bestehendes Garagendach tiefer gesetzt werden. Hierüber einigten sich die betroffenen Nachbarn. Das Einvernehmen konnte erteilt werden.

Neubau eines Doppelcarports in Großerlach, Goethestr. 23, Flst. 148/7

Ursprünglich war an tiefer gelegener Stelle auf dem Grundstück eine Garage geplant. Stattdessen soll nun unmittelbar an der Zufahrt ein Doppelcarport errichtet werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Morbach, Oberroter Str., Flst. 43/3

Der Ortschaftsrat erteilte zu dem vorliegenden Vorhaben bereits sein Einvernehmen. Da die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplans vollkommen entspricht, konnte auch der Bauausschuss sein Einvernehmen erteilen.

Überdachung des Eingangbereiches in Großerlach, Mainhardter Weg 6, Flst. 440/9

Das Vorhaben liegt innerhalb des Baufensters. Das Einvernehmen konnte somit erteilt werden.

Nutzungsänderung – Wohnraum zu Büro in Grab, Sulzbacher Str. 50, Flst. 146/1

Auch hierfür lag die Zustimmung des Ortschaftsrats bereits vor. Auch der Bauausschuss konnte sein Einvernehmen erteilen.

Verschiedenes

Auf entsprechende Anfrage aus dem Gremium berichtete Bürgermeister Jäger über den aktuellen Stand bezüglich der unerlaubten Errichtung zweier Erdwalle am Ortsausgang Schwalbenflug in Grab. Die Mitglieder des Bauausschusses äußerten einhellig und deutlich ihre ausdrückliche Missbilligung über den bisherigen Fortgang der Angelegenheit.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de