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Die letzte Sitzung des Gemeinderats fand am 24. November 2005 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Großerlach statt.
Änderung der Hebesatzsatzung
Aufgrund einer Anhebung der Anrechnungshebesätze bei den Ausgleichstockrichtlinien hat der Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ab 01.01.2006 von derzeit 300 v.H. auf 320 v.H. anzuheben. Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Aufnahme von Unterdreijährigen im Kindergarten Grab
Der Gemeinderat hat nun die Änderung der Kindergartenbenutzungsordnung beschlossen, wonach künftig Kinder aus der gesamten Gemeinde ab einem Alter von zwei Jahren im Kindergarten Grab aufgenommen werden können. Ab einem Alter von zwei Jahren und neun Monaten können Kinder auch im Kindergarten Großerlach aufgenommen werden.
Verlässliche Grundschule
Der Gemeinderat hat eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Betreuungsangebot im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule" beschlossen (siehe gesonderte Bekanntmachung).
Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen für 2006
Der Gemeinderat hat die gesetzlich vorgeschriebene örtliche Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2006 beschlossen. Es wurde festgestellt, dass die regulären Kindergartenplätze (3-6 Jahre) ausreichend sind. Der vorhandene Bedarf an Plätzen für Zweijährige kann durch die altersgemischte Gruppe im Kindergarten Grab gedeckt werden.
Biotopkartierung
Einig waren sich sowohl Gemeinderat als auch in seiner vorangegangenen Sitzung der Ortschaftsrat darüber, dass dem Schutz von Umwelt und Natur zu Recht ein hoher Stellenwert zukäme. Missbilligung wurde jedoch hinsichtlich des Aufwandes geäußert, der seitens des Gesetzgebers hier gefordert und seitens der Fachbehörden betrieben wird. Auch die bürokratische und leider oftmals jeglicher Vernunft entbehrende Handhabung in der Praxis wurde deutlich kritisiert.
Der Entwurf der Biotopkartierung wurde zur Kenntnis genommen. Lediglich hinsichtlich vereinzelter Biotope sah sich das Gremium genötigt, konkret Stellung zu nehmen, da diese in Konflikt mit örtlichen Zielen der Bauleitplanung, bzw. sonstigen öffentlichen Interessen stehen.
In einer abschließenden allgemeinen Stellungnahme wurde einhellig für eine unbürokratische und vernunftorientierte künftige Handhabung der Thematik seitens der Fachbehörden plädiert. Dabei müssten auch die berechtigten Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und die Interessen der Gemeinde ausreichende Würdigung finden. Insbesondere müsse aber die besondere Situation der Gemeinde Großerlach mit ihren überdurchschnittlich großen Flächenanteilen an Landschafts-, Naturschutz- und FFH-Gebieten bei Einzelfallabwägungen als ausgleichend bewertet werden.
Bis zum 20.12.2005 liegt der Entwurf zur Biotopkartierung noch im Rathaus aus. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Wörtlich: „Da all die schützenswerten Pflänzlein und Tierlein ihren Lebensraum mit uns grausigen Menschen teilen müssen, sind Konflikte vorprogrammiert. Bei deren Abwägung gewinnt man dann manchmal den Eindruck: Die einzig nicht schützenswerte Lebensform auf der Erde ist der Mensch.“
Bürgermeister Jäger über seine Erfahrungen aus der Praxis
Forstbetriebsplan 2006
Der Gemeinderat hat den vom Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis erstellten Forstbetriebsplan für das Jahr 2006 beschlossen. Des weiteren wurde auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, für die Wegeunterhaltung Mittel in Höhe von 5.000 Euro einzuplanen.. Diese Mittel sollen unter der Regie der Forstverwaltung in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ausschließlich für erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an Haupterschließungs- und Erholungswegen, die in Eigentum und Unterhaltungspflicht der Gemeinde stehen, verwendet werden.
Bekanntgaben / Anfragen
1. Die Arbeiten am Feuerwehrmagazin Grab kommen gut voran, der Rohbau sowie das Dach seien bereits fertig. Das Magazin wird mit roten Toren versehen.
2. Hinsichtlich der Berichterstattung aus Murrhardt wegen des Verdachts einer grenzwertigen Uranbelastung des Trinkwassers besteht bezüglich der Gemeinde Großerlach aktuell kein Grund zur Besorgnis.