Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 24.01.2013 - Bericht

Neubau einer Kinderkrippe
Bei den Überlegungen bezüglich der räumlichen Unterbringung der künftigen Kinderkrippe hätten Gemeinderat und Gemeindeverwaltung einhellig eine Anbaulösung in klassischer Bauweise am bestehenden Kindergarten Großerlach vorgezogen. Dies erschien aufgrund der seinerzeit ermittelten Investitionskosten von rund 320.000 € jedoch als nicht realisierbar. Seitens einer Fachfirma wurde der so genannte Modulbau als kostengünstige und damit realisierbare Alternative für einen notwendigen Krippenneubau angepriesen. Dabei sei mit heutigen Möglichkeiten der äußeren Gestaltung den Bauwerken die „Containerbauweise“ nicht mehr anzusehen. Aufgrund einer signalisierten Investitionssumme von rund 120.000 € zzgl. Außenanlagen und Fundamentarbeiten hatte der Gemeinderat beschlossen, die Firma algeco mit den Planungsleistungen für den Neubau der Kinderkrippe in Modulbauweise zu beauftragen. Die Unterlagen nebst Kostenvoranschlag gingen wenige Tage vor der Gemeinderatssitzung ein. Zur Überraschung der Gemeindeverwaltung belief sich die Investitionssumme inklusive Ausstattung nunmehr auf 178.000 € brutto. Hinzu kämen noch Kosten für die Außenanlagen, Fundamente, Erschließung und Baunebenkosten. Leider wurden diese erforderlichen Kostenberechnungen auch auf Nachfrage nicht nachgeliefert, weshalb sie durch die Gemeindeverwaltung innerhalb von zwei Tagen anderweitig aufgestellt werden mussten. Hierbei erklärte sich dankenswerter Weise der Bauunternehmer und ehemalige Gemeinderat Thomas Kern kurzfristig zur Unterstützung bereit. Die daraufhin erstellte Kostenberechnung belief sich auf Gesamtkosten von rund 220.000 – 240.000 Euro (je nach Ausstattung), was die Verwaltung angesichts im Haushalt eingeplanter Mittel in Höhe von 170.000 Euro vor erhebliche Probleme stellte. Da sich auch Gemeinderat und Architekt Wolfgang Heil nur schwer mit der Modulbaulösung anfreunden konnte, bat er am Tag vor der Sitzung darum, nochmals Einblick in die eigentlich bereits verworfene Anbaulösung nehmen zu dürfen. Das zugrunde liegende Raumkonzept wurde gemeinsam reduziert und Herr Heil erklärte sich dazu bereit, hierfür umgehend die Kosten nochmals neu zu ermitteln. Am selben Abend erstellte er auf der Grundlage seiner sehr detaillierten Kostenberechnungen gemeinsam mit Bürgermeister Jäger die Gesamtkostenberechnung nach DIN 276. Diese beläuft sich hiernach auf 209.000 Euro und liegt damit deutlich unter der Modulbaulösung.
Wolfgang Heil erläuterte kurz die Planung. Der Anbau umfasst ca. 100 m², er wird mit einer Verlängerung des bestehenden Flurs mit Garderobe an das Gebäude angebunden. Es sind ein Gruppenraum, ein separater Ruheraum sowie ein Sanitärbereich mit Kinder-WCs, Waschbecken, Dusche und Wickeltisch vorgesehen. Der Anschluss von Wasser, Abwasser, Strom, Telefon erfolgt vom Kindergarten aus. Die zentrale Heizungsanlage kann die zusätzlichen Kapazitäten verarbeiten. Die rund 40.000 Euro Mehrkosten können durch einen höheren Bundeszuschuss (+ 15.000 Euro), höhere Ausgleichstockmittel (+ 20.000 Euro), sowie einer Reduzierung der geplanten Zuführung an die allgemein Rücklage ausgeglichen werden.
Die direkte Anbindung an den bestehenden Kindergarten war der ursprüngliche Gedanke für die zusätzlichen Gruppenräume. Kindergarten und Kinderkrippe bilden hierbei eine Einheit, was in personeller und organisatorischer Hinsicht erhebliche Vorteile mit sich bringt. Auch seitens der Kindergartenleitung wird die Anbaulösung darum ausdrücklich begrüßt. Zudem hätte man bei der Modulbaulösung in den schönen Baumbestand vor der Grundschule eingreifen müssen. Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass ihm dies sehr schwer gefallen wäre und zeigte sich sichtlich erfreut, dass sich nun doch die Anbaulösung als realisierbar erwiesen habe. Das sahen die Gemeinderatsmitglieder ausnahmslos genauso. Der Neubau der Kinderkrippe als Anbau an den Kindergarten Großerlach wurde einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bzw. ermächtigt, die Zuschussanträge zu stellen, die Baugenehmigung einzuholen, die Arbeiten zu gegebener Zeit auszuschreiben und nötigenfalls einen vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Jäger im Namen des Gemeinderats bei den kurzfristig eingesprungen Fachleuten Thomas Kern und Wolfgang Heil. Er könne kaum ausdrücken, wie dankbar er dafür sei, in solch schwierigen Situationen kurzfristig auf eine derartige Unterstützung zählen zu können. Dies sei durchaus keine Selbstverständlichkeit.

Haushaltsplan 2013
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2013 beträgt rund 7,2 Millionen Euro, wovon 5,1 Millionen auf den Verwaltungshaushalt und 2,1 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt fallen. An Kreditaufnahmen sind 500.000 Euro vorgesehen.
Gegenüber den Vorjahren hat sich die finanzielle Lage der Gemeinde weiter verbessert, das Vorkrisenniveau ist allerdings noch nicht wieder erreicht. Die Verbesserungen sind in erster Linie auf höhere FAG-Zuweisungen (+ 216.000 Euro) und gestiegene Einkommens- und Umsatzsteueranteile (+ 86.000 Euro) zurückzuführen. Dadurch ergibt sich für Großerlach nach Abzug der Umlagen ein Überschuss von knapp 1,4 Mio. Euro. Hier zeigt sich allerdings erneut die Abhängigkeit der Gemeinde von den Schlüsselzuweisungen und den Steueranteilen des Landes, die zusammen 56 Prozent der Einnahmen des Verwaltungshaushalts ausmachen und damit die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde sicherstellen. Die eigene Steuerkraft stagniert auf niedrigem Niveau und stellt lediglich einen Anteil von 14 Prozent der Einnahmen des Verwaltungshaushalts dar. Die Gebührenhaushalte stehen mit einem Anteil von 20 Prozent noch vor den eigenen Steuereinnahmen.
Auf der Ausgabenseite hat sich die FAG-Umlage wegen der etwas gestiegenen Steuerkraft um 15.600 Euro auf 473.000 Euro erhöht, bei der Kreisumlage ergibt sich seit sechs Jahren erstmals wieder eine – wenn auch nur geringfügige - Reduzierung (- 3.800 Euro).
Für Personalausgaben, Versorgungsaufwendungen und Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit werden 1.158.000 Euro veranschlagt. Sie stellen mit einem Anteil von 29,5 Prozent der bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts den zweitgrößten Ausgabeposten dar. Berücksichtigt sind dabei Tariferhöhung für die Beschäftigten von je 1,4% zum 01.01.2013 und 01.08.2013 und die beabsichtigten Neueinstellungen für die bereits erfolgte Erweiterung des Betreuungsangebots in der Grundschule, die Ganztagsbetreuung im Kindergarten Großerlach sowie die neu zu schaffende Kinderkrippe. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand steigt um 5,5% auf 991.000 Euro. Neben einer Vielzahl von kleineren Anhebungen der Ausgabeansätze für Unterhaltung und Bewirtschaftung sind Hauptverursacher der höheren Belastung die gestiegenen Energiekosten und die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, hier muss die Gemeinde aufgrund der vorhandenen größeren versiegelten Flächen deutlich mehr aufwenden als bisher.
Positiv zu werten ist, dass die Einnahmen aus dem laufenden Betrieb die laufenden Ausgaben nicht nur decken, sondern darüber hinaus eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 320.000 Euro ermöglichen. Nach Abzug der Kredittilgungen verbleibt eine Netto-Investitionsrate von 160.000 Euro.
Das Volumen des Vermögenshaushalts steigt kräftig. Hauptgrund ist der Anschluss des Teilorts Trauzenbach an die öffentliche Abwasserbeseitigung. Die Maßnahme ist mit rund 1,1 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt, Fördermittel in Höhe von 639.000 Euro wurden bereits bewilligt. Als weitere Investitionen sind im Haushalt 2013 veranschlagt der erste Abschnitt der Trinkwasserkonzeption (Ausbau Schöntalquelle und Anschluss des Schweizerhofs), der Neu- bzw. Anbau der Kinderkrippe, der Radweg vom Ortsausgang Grab zum Parkplatz Limesturm, die Brandschutzkonzeption der Feuerwehr, eine neue EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung und die Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen.
Die Finanzierung dieser Vorhaben erfolgt durch Zuweisungen und Zuschüsse (1,1 Millionen Euro), der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (320.000 Euro), Grundstückserlöse (115.000 Euro), Beiträge und Hausanschlusskosten (88.000 Euro) und Kreditaufnahmen (500.000 Euro). Die nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr (586.000 Euro) werden in diesem Jahr nicht als Haushaltseinnahmereste überragen, sondern, soweit für den Ausgleich 2013 erforderlich, neu veranschlagt.
Vorgesehen ist es, der allgemeinen Rücklage einen Betrag von 39.000 Euro zuzuführen, so dass diese zum Jahresende voraussichtlich 273.000 Euro beträgt. Nach Abzug der Mindestrücklage (97.000 Euro) würden am Jahresende 176.000 Euro für Investitionen zur Verfügung stehen.
Basierend auf dem Schuldenstand laut Haushaltsplan 2012 erhöht sich die Verschuldung (inklusive Maßnahme Mainhardter Weg) auf 1.964.000 Euro, dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.045 Euro. Nach kurzen Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013.

Änderung Bebauungsplan Schulzentrum
Der Neubau der Kinderkrippe macht eine Änderung des Bebauungsplans „Schulzentrum“ notwendig. Die Baufenster wurden damals relativ eng um die vorhandenen Gebäude festgelegt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist eine Baugenehmigung mit Befreiung hinsichtlich der erforderlichen Überschreitung des Baufensters durch den Anbau nicht möglich. Die Änderung soll im Wege der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, beschloss der Gemeinderat einstimmig.

Strombedarf 2014 - 2015
Die Stromlieferverträge der Gemeinde, auch für die Straßenbeleuchtung, enden zum 31.12.2013. Der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) bietet seinen Mitgliedern nun die Teilnahme an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf an. Bei einer Teilnahme an dieser Bündelausschreibung könnten dann alle Abnahmestellen der Gemeinde einschließlich Straßenbeleuchtung einbezogen werden. Der NEV übernimmt die Kosten der Ausschreibung. Um über einen längeren Zeitraum Preisstabilität zu erzielen, erfolgt die Ausschreibung der Stromlieferung auf eine Erstlaufzeit von zwei Jahren, mit Verlängerungsoption. Die Stromlieferungen müssen europaweit ausgeschrieben werden. Bei einer Teilnahme der Gemeinde an der Bündelausschreibung ist die Gemeinde an den Beschluss des Verwaltungsrates des NEV gebunden und kann somit nicht selbst über die Zuschlagserteilung bestimmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, an der Bündelausschreibung teilzunehmen.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de