Gemeinde Großerlach

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Ortschaftsratssitzung am 22. November 2005 - Bericht

Aufnahme von Zweijährigen im Kindergarten Grab
Dem Ortschaftsrat wurde Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich des Vorhabens gegeben, im Kindergarten Grab künftig die Betreuung von Kindern ab 2 Jahren anzubieten. Die Verpflichtung der Gemeinde zur entsprechenden Erweiterung des Angebots ergibt sich aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz. Ortsvorsteher Vogelmann legte dar, dass die Erzieherinnen in Grab die neue Aufgabe gerne übernehmen würden. Er schlug dem Gremium vor, die beabsichtigte Erweiterung des Betreuungsangebots ausdrücklich zu begrüßen und der Umsetzung im Kindergarten Grab zuzustimmen. Der Ortschaftsrat schloss sich diesem Vorschlag einstimmig an.

Friedhof Grab, Einfriedung
Der Ortschaftsrat stellte fest, dass die beispielhafte Ehrenamtsaktion an der Friedhofmauer in Grab nunmehr abgeschlossen sei. Bürgermeister Jäger erklärte, dass sich die Gemeinde bei den zahlreichen Helfern mit einem gemeinsamen Essen bedanken wolle. Als Termin für dieses Helferfest einigte man sich auf den Freitag, 13. Januar 2006.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschloss der Ortschaftsrat einstimmig, dass die gepflanzte Hecke entlang der Friedhofsrückseite als Einfriedung ausreichen würde. Ein zusätzlicher Zaun soll mangels Erfordernis eingespart werden.

Biotopkartierung – Stellungnahme des Ortschaftsrats
Einig war sich der Ortschaftsrat auch in dieser Angelegenheit darüber, dass dem Schutz von Umwelt und Natur zu Recht ein hoher Stellenwert zukäme. Missbilligung wurde mehrfach jedoch hinsichtlich des Aufwandes geäußert, der seitens des Gesetzgebers hier gefordert und seitens der Fachbehörden betrieben würde. Auch die bürokratische und leider oftmals jeglicher Vernunft entbehrende Handhabung in der Praxis wurde deutlich kritisiert. Der Entwurf der Biotopkartierung wurde zur Kenntnis genommen. Lediglich hinsichtlich zweier Biotope sah sich das Gremium genötigt, konkret Stellung zu nehmen. So wurde klar gestellt, dass das Biotop Nr. 6241, Grab, Waldstraße (Hohlweg mit Feldhecke) der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baulanderschließung nicht entgegenstehen dürfe. Bezüglich des Biotops Nr. 6263, Mannenweiler, (Nasswiese) wurde festgestellt, dass der tangierte Löschwasserteich nach wie vor als solcher nutzbar und bewirtschaftbar bleiben müsse, da er in seiner Funktion auch zukünftig der öffentlichen Sicherheit diene.
In einer abschließenden allgemeinen Stellungnahme wurde einhellig für eine unbürokratische und vernunftorientierte künftige Handhabung der Thematik seitens der Fachbehörden plädiert. Insbesondere müsse die besondere Situation der Gemeinde Großerlach mit ihren überdurchschnittlich großen Flächenanteilen an Landschafts-, Naturschutz- und FFH-Gebieten bei Einzelfallabwägungen als ausgleichend bewertet werden.

Bauangelegenheiten
Bezüglich des Bauantrages auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Morbach, Oberroter Straße, konnte einstimmig die Empfehlung des Ortschaftsrates an den Bauausschuss beschlossen werden, dieser möge sein Einvernehmen erteilen.

Bekanntgaben
Bürgermeister Jäger unterrichtete den Ortschaftsrat unter anderem darüber, dass die Arbeiten zur Beseitigung der Rutschung an der Kreisstraße bei Trauzenbach nun durch den Landkreis ausgeschrieben wurden. Anvisiert sei eine Umsetzung noch in diesem Jahr. Aufgrund des Wintereinbruchs müsse aber realistisch damit gerechnet werden, dass die Maßnahme nun erst im Frühjahr 2006 durchgeführt wird. Ebenfalls erst im Frühjahr 2006 wird der Kanal im Schwalbenflug saniert.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de