Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 15.11.2012 - Bericht

Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler
Das Landratsamt hatte einen Textteil und ein Artenschutzgutachten gefordert, welche vom Gemeinderat in der Septembersitzung gebilligt wurden. Daraufhin war eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine öffentliche Auslegung erforderlich. Der Ortschaftsrat Grab erhielt ebenfalls erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Da keinerlei Bedenken oder Anregungen vorgebracht wurden, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Mannenweiler“.

Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr 
Kämmerin Ilse Wilk stellte dem Gremium die vom Büro Allevo Kommunalberatung erarbeitete Gebührenkalkulation für die Jahre 2013 bis 2015 vor. Für die Kalkulation wurden zunächst die zu erwartenden Kosten für den Betrieb aber auch für Investitionen ermittelt. Davon werden dann die Einnahmen aus Wasserverkauf Ersätze, Beitragsauflösungen und die Grundgebühren (=Zählergebühr) abgesetzt. Die verbleibenden Kosten werden durch die geschätzten Verbrauchseinheiten geteilt, bei der vorliegenden Kalkulation wurde ein 5-Jahres-Durchschnitt angesetzt. Die Division ergab eine Wasserverbrauchsgebühr von 2,53 Euro, (+0,20 Euro/m³) hierbei wurden Verluste aus den Vorjahren mit ausgeglichen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagene Gebührenerhöhung.

Erweiterung des Kinder(tages)betreuungsangebotes
Nach der erfolgreichen Einführung der Nachmittagsbetreuung in der Grundschule wird nun zunehmend auch seitens Eltern von Kindern im Kindergartenalter Bedarf an einem Betreuungsangebot an Nachmittagen angemeldet. Darüber hinaus besteht ab dem kommenden Kindergartenjahr für Kinder ab 1,0 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
In den bereits erfolgten Beratungen im Gemeinderat kam man überein, dass aus organisatorischen Gründen eine Nachmittags- bzw. Ganztagsbetreuung nur im Kindergarten Großerlach angeboten werden könne.
Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung wurde vereinbart, dass diese möglichst in Form einer Krippe (1-3 Jahre) und nicht als altersgemischte Gruppe (1-6 Jahre) durchgeführt werden soll. Aufgrund der zu erwartenden Kinderzahlen war man sich im Gremium schnell einig, dass hierfür eine zusätzliche Gruppe eingerichtet werden müsse. Bei der Umwandlung einer der bestehenden Gruppen in eine Krippe wären zu wenige Plätze für Überdreijährige vorhanden.
Die Krippengruppe sollte möglichst an einem der vorhandenen Standorte angegliedert werden. In Grab wäre es denkbar die Räumlichkeiten der Verwaltungsstelle und der Heimatstube entsprechend umzubauen, die Kosten hierfür habe man noch nicht ermittelt. In Großerlach wäre ein Anbau notwendig, die Verwaltung hatte eine entsprechende Kostenschätzung beauftragt. Diese Kostenschätzung ging kurzfristig vor der Gemeinderatssitzung ein und beläuft sich auf ca. 320.000 Euro. Da mit Zuschüssen von maximal 120.000 EURO gerechnet werden darf, betrüge der nicht gedeckte Gemeindeanteil rund 200.000 EURO. Diese Summe überraschte Gemeindeverwaltung und Gemeinderäte gleichermaßen. Man war sich einig, dass eine solche Investition für die Gemeinde kurzfristig kaum zu leisten sei. Erschwerend kam hinzu, dass nach heutigem Stand und aktuellen Kinderzahlen wenige Jahre später eine Kindergartengruppe – und die diesbezüglichen Räume – voraussichtlich leerstehen könnten. Anbetrachts dessen sei eine derartige Investition auch kaum zu verantworten. Die Entscheidung wurde vertagt mit dem Ziel, alternative Möglichkeiten zu suchen und zu prüfen. Dabei wurde beispielsweise auch an die Möglichkeit gedacht, geeignete Räume befristet anzumieten.

Stromkonzessionsvertrag: Festlegung der Auswahlkriterien
Die Gemeindegemarkung Großerlach ist historisch gewachsen in zwei Versorgungsgebiete mit bisher unterschiedlichen Konzessionären unterteilt. Der Gemeinderat hatte die bislang unterschiedlichen Laufzeiten der Konzessionsverträge vor ein paar Jahren angeglichen, und damit die Möglichkeit geschaffen, dass sich Interessenten an der Konzession einheitlich für das gesamte Netz bewerben können. Zum 31.12.2012 laufen nun die aktuellen Stromkonzessionsverträge mit den Netzbetreibern Süwag Energie AG und EnBW aus. Auf die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung hin haben sich drei Interessenten gemeldet, neben den seitherigen Konzessionären noch die Stadtwerke Murrhardt. Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Auswahl eines geeigneten Stromkonzessionsvertragspartners an. Die Auswahl soll mittels vorher festgelegter Kriterien mit entsprechender Gewichtung erfolgen. Der Kriterienkatalog gliedert sich in folgende Punkte:
1. Grundvoraussetzungen nach dem EnWG (Gewichtung 50%)
2. Leistungsangebot (Gewichtung 40%)
3. Kommunalfreundlichkeit (Gewichtung 10%)
Die Möglichkeit der Beteiligung an einer gemeinsamen Netzgesellschaft des NEV, der EnBW bzw. der Süwag, gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt, sollte weiterhin bestehen.
Die Entscheidungskriterien für die Vergabe sind jedem zugelassenen Bewerber als Grundlage für das Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung zur Vergabe der Stromkonzession/en wird dann auf Basis der bewerteten Antworten/Angebote der Bewerber getroffen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, alle drei Interessenten am Auswahlverfahren zu beteiligen. Dem Kriterienkatalog für die Auswahl des/der künftigen Stromkonzessionärs/e wurde zugestimmt.
Die Gemeinde behält sich vor, die Konzessionen wie bisher unterteilt in die bestehenden Versorgungsgebiete oder alternativ einheitlich für die gesamte Gemeindegemarkung zu vergeben. Im Falle eines Komplettangebots hat der Bieter eine verbindliche Aussage bezüglich der Übernahme etwaiger Entflechtungs- und Einbindungskosten zu treffen.

Forstbetriebsplan 2013
Die Forstverwaltung hat den Forstbetriebsplan 2013 aufgestellt. Die jeweiligen Ansätze orientieren sich an den Vorjahren und der bisherigen Praxis, wobei ein Reinerlös in Höhe von 4.850 Euro kalkuliert ist. Bisher war für Erholungseinrichtungen und Erholungswege kein Mittelansatz eingeplant. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, für 2013 hier einen Ansatz vorzusehen. Damit realisiert werden könnte beispielsweise die Verbindung des Hauptortes Großerlach in Verlängerung des Mainhardter Weges mit dem Rottal über einen reinen Wanderweg. Um ausreichend Mittel für diesen Wegebau bereitzustellen, sollte ein Ansatz von 3.000 Euro eingeplant werden. Der Gemeinderat stimmte dem Forstbetriebsplan 2013 einstimmig zu. Für die Wegeunterhaltung sollen 5.000 Euro und für Erholungswege 3.000 Euro eingeplant werden.

Spenden und Sponsoring
Der Kindergarten Grab hat zwei Sachspenden von Privatpersonen, sowie eine Geldspende in Höhe von 300 Euro von der Firma DIS Daten-It-Service erhalten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme zu.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de