Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Gebäudeum- und Anbau, Erstellung einer Eingangsüberdachung, Erstellen eines Freisitzes, Auffüll- und Planierarbeiten in Mittelfischbach 3/1, Flst. 30 und 32
Die Angelegenheit stand wiederholt zur Beratung an. Anhand der nunmehr vollständigen und gut nachvollziehbaren Planunterlagen konnte aus bauleitplanerischer Sicht festgestellt werden, dass die beantragten Änderungen eher geringfügig sind und sich überwiegend im rückwärtigen Gebäudebereich befinden. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Überplanung der Außenanlage der Grundstücke mit Stall, Freisitz, Grillhütte, Holzlager u. Stellplätze in Liemersbach, In den Gärten 16, Flst. 106/1, 116, 116/1, 50/1, 50/2 und 118
Da sich das Gelände im unbeplantem Innenbereich befindet, besteht grundsätzlich Genehmigungsfähigkeit für die einzelnen Anlagen. Teilweise ist jedoch ein öffentlicher Weg, bzw. ein Fußweg betroffen. Solange diese Bestand haben, dürfen sie in ihrer Nutzbarkeit nicht durch bauliche Anlagen beeinträchtigt werden. Beispielsweise das geplante Tor mit Torbogen konnte damit zunächst nicht genehmigt werden. Für die dem Widmungszweck öffentlicher Wege nicht entgegenstehenden baulichen Anlagen wurde das Einvernehmen erteilt.
Veränderte Ausführung des Mehrfamilienhauses mit Garagen in Schönbronn, Güldenklingenweg 17, Flst. 19
Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten für die geringfügigen Änderungen ihr Einvernehmen.
Anbau an bestehendes Wohnhaus in Neufürstenhütte, Hüttbrunnenweg 15/1, Flst. 72
Erneut musste Unvollständigkeit bei den Planunterlagen festgestellt werden. Insbesondere fehlte nach wie vor eine verbindliche und nachvollziehbare Darlegung, wie die Zufahrt zur geplanten Garage erfolgen soll. Unabhängig hiervon wurde jedoch festgestellt, dass sich die geplante Bauweise nicht in die Umgebungsbebauung einfügen würde und somit das Einvernehmen in der vorliegenden Form nicht erteilt werden kann.
Bauvoranfrage – Errichtung Doppelcarport, Terrasse und Teileinfriedung des Grundstücks in Großerlach, Am Rathaus 12, Flst. 33
Das Einvernehmen für die geplanten Vorhaben konnte erteilt werden.