Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 3. November 2005 - Bericht

Alle in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse waren einstimmig.

Jugendforum

Das Jugendforum ist eine Veranstaltung des Kreisjugendringes und des Kreisjugendamtes unter der Beteiligung Jugendlicher. Hierbei sollen die Interessen der Jugendlichen, Meinungen und Forderungen öffentlich gemacht werden. Das Jugendforum soll Jugendliche anregen, sich Gedanken zu machen, es soll ein offenes politisches Forum sein. Das Jugendforum soll zum Engagement anregen und politischen Handlungsraum ermöglichen.
Das Jugendforum wird durch erfahrene Mitarbeiter gemeinsam mit unseren Jugendlichen vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem sollen dabei auch Fäden zwischen den verschiedenen Gruppen, die sich naturgemäß in unserer Flächengemeinde gebildet haben, geknüpft werden. Neben den Jugendlichen sollen auch Vertreter der Verwaltung und des Gemeinderats und die Presse teilnehmen.
Die Kosten für die Durchführung des Jugendforums (Plakate, Kopien, Verpflegung, Kulturbeitragsgage etc.) belaufen sich auf rund 500 EUR.
Das Angebot des Kreisjugendamtes und des Kreisjugendringes, in der Gemeinde Großerlach ein Jugendforum durchzuführen, wurde durch den Gemeinderatsbeschluss angenommen. Die Unterstützung des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung wird zugesichert. Mögliche Maßnahmen, die aus dem Jugendforum resultieren könnten, werden dann zu gegebener Zeit gesondert im Gemeinderat beraten.

Verlässliche Grundschule

In der letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat größtenteils für eine flexiblere Handhabung bei der Ferienbetreuung ausgesprochen. Die Verwaltung hat nun vorgeschlagen das bisherige Betreuungsangebot in eine Schultagsbetreuung und Ferienbetreuung zu trennen, da die Schultagsbetreuung vom Land bezuschusst wird.
Dem Gemeinderat ging dies jedoch zu weit, so dass auf Vorschlag von Gemeinderat Eberhard Kühnle beschlossen wurde, dass man das bisherige System einer ganzjährigen Schultags- und Ferienbetreuung zu festen monatlichen Beiträgen (30 Euro) beibehält und zusätzlich eine wochenweise Anmeldung für die Ferienbetreuung zulässt. Der Beitrag soll hierbei 25 Euro je Woche umfassen. Die Eltern erhalten hierzu noch nähere Informationen.

Feuerwehrkostenersatzsatzung

Nachdem der Gemeinderat bereits einem Öffentlich-Rechtlichen Vertrag über die Kostenerstattung für Überlandhilfe zwischen den Gemeinden im Rems-Murr-Kreis zugestimmt hat, wurde nun auf dieser Grundlage eine Satzung für die Kostenerstattung für die Leistungen der Feuerwehr beschlossen. Näheres ist der gesonderten Bekanntmachung zu entnehmen.

Eigenkontrollverordnung

Nach der Eigenkontrollverordnung sind Gemeinden als Träger kommunaler Abwasserbeseitigungsanlagen dazu verpflichtet, ihre Anlagen und das Kanalnetz regelmäßigen Untersuchungen hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit zu unterziehen. Dies wird auch in der Gemeinde Großerlach mittels TV-Befahrungen erledigt. Bei diesen Untersuchungen werden die jeweiligen Kanalabschnitte nach Schadensklassen klassifiziert. Daraus resultiert wiederum gemäß der Eigenkontrollverordnung eine Verpflichtung der Gemeinde, etwaige Schäden zu beheben. Hintergrund ist der Grundwasserschutz. Dabei gilt das Vorsorgeprinzip, was bedeutet, dass eine Gemeinde, die wissentlich die Behebung festgestellter Schäden innerhalb einer angemessenen Frist unterlässt, strafrechtlich belangt werden kann. Gemeindeverwaltung und Bauhof sind personell ohne fachkundiger Unerstützung nicht in der Lage, die zahlreichen Verpflichtungen aus der Eigenkontrollverordnung ordnungsgemäß abzuarbeiten und zu erfüllen, deshalb hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Riker & Rebmann hiermit beauftragt.

Kanalsanierung

Im Zuge des Anschlusses des Teilorts Schönbronn an die SKA Grab wurden Tonscherben im Pumpwerk Schwalbenflug festgestellt. Als Ursache wurde der Kanal im Schwalbenflug ermittelt. Der Auftrag für die Kanalsanierung wurde an die Firma Huthmann & Kunz, Stuttgart als günstigstem Anbieter vergeben. Die Frist für die Baufertigstellung wurde bis Ende März 2006 verlängert. Nach derzeitigem Sachstand, ist lediglich eine Aufgrabungsstelle im Bereich des Wendehammers notwendig.

Beitragsveranlagung Schönbronn / Gebührenkalkulation Abwasser und Wasser

Nachdem die Entwässerungsmaßnahme Schönbronn fertiggestellt ist, muss nun die Beitragsveranlagung zum Abwasserbeitrag durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat den Auftrag hierfür an das Fachbüro Allevo, das seit Jahren die Beitragsbescheide für die Gemeinde erstellt, vergeben.
Die letzte Anpassung der Abwassergebühren und des Wasserzinses wurde 2003 vorgenommen. Eine Überprüfung mittels einer aktuellen Gebührenkalkulation ist nunmehr erforderlich. Nachdem in den letzten Jahren diese Kalkulation seitens der Verwaltung selbst gemacht wurde, hat der Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung die Kalkulationen für die Jahre 2006 + 2007 an das Fachbüro Allevo zu vergeben.

Wertgrenzen bei Vergabe öffentlicher Aufträge

Für die Auftragsvergaben der Gemeinde sind die Vergabevorschriften der VOB/A, die vom Vorrang der öffentlichen Ausschreibung ausgehen, anzuwenden. Es ist eine beschränkte Ausschreibung zulässig, wenn die öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Zur Erleichterung der Vergabepraxis hat der Gemeinderat nun Wertgrenzen nach den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt festgesetzt. Die Festlegung von Wertgrenzen verbietet nicht, dass die Gemeinde auch bei Aufträgen unterhalb der Wertgrenzen eine höherrangigere Ausschreibungsart wählt, wenn sie sich davon ein besseres Ergebnis verspricht.

Neubau oder Sanierung der Gemeindehalle Großerlach

Der sowohl funktional, als auch substantiell unzureichende bauliche Zustand der Gemeindehalle Großerlach ist seit Jahren ein Thema, womit sich Gemeinderat und Bevölkerung immer wieder beschäftigen. Von dem zunächst aus finanziellen Gründen angedachten Weg einer "Zug-um-Zug"-Sanierung wurde wieder Abstand genommen, da man feststellte, dass dadurch höchstens "Flickwerk" an einer auf Dauer dennoch unzureichenden Kompromisshalle vorgenommen würde.
Im Juni 2003 beschloss der Gemeinderat darum, im Rahmen der damals laufenden Städtebaulichen Grobanalyse Großerlach, eine konzeptionelle Überplanung der Gemeindehalle Großerlach in Auftrag zu geben. Unter anderem sollte dabei untersucht werden, ob eine normgerechte und den örtlichen Bedürfnissen entsprechende Mehrzweckhalle auch am aktuellen Standort möglich wäre. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat ebenfalls bereits informell vorgestellt. Erste Finanzierungsraten einer grundsanierten oder neu zu bauenden Gemeindehalle wurden im Investitionsplan der Gemeinde Großerlach bereits eingeplant.
Die in der Untersuchung aufgezeigten Möglichkeiten machen deutlich, dass eine für die örtlichen Bedürfnisse ausreichende Halle am bisherigen Standort durchaus realisierbar wäre. Dabei würde der Standort auch genügend gestalterischen Spielraum lassen. Ein weiterer Vorteil wäre die mögliche Anbindung über einen gemeinsamen Foyerbereich an die bestehende Grundschule. Diese Möglichkeit wurde bei der abgeschlossenen Grundschulsanierung unter gleichzeitiger Verlegung des Eingangsbereichs in die Pausenhalle vorsorglich berücksichtigt. Dagegen überwiegen bei einer Entscheidung für einen neuen Standort auf dem derzeitigen Hartplatzgelände nach Ansicht der Gemeindeverwaltung die Nachteile. Eine reine Sporthalle wäre nicht zuschussfähig, die alte Halle müsste zusätzlich kostenintensiv saniert werden. Man hätte doppelte Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten und weitere Nutzungsmöglichkeiten des Hartplatzes würden entfallen, bzw. stark eingeschränkt werden. Die fortschrittliche Lösung der gemeinsamen Heizungsanlage könnte - wenn überhaupt - nur unter größerem Aufwand beibehalten werden.
Aus den vorgenannten Gründen beschloss der Gemeinderat, dass der bisherige Standort der Gemeindehalle Großerlach beibehalten werden soll.
Eine komplette Grundsanierung wäre sehr kostenintensiv, würde andererseits ohne tiefgreifende Umbau- und Erweiterungsarbeiten jedoch keine nennenswerte Verbesserung der Funktionalität mit sich bringen, womit diese Variante nach Ansicht der Gemeindeverwaltung vorneweg auszuschließen ist. Der Gemeinderat schloss sich dieser Auffassung an und beschloss, dass von einer Grundsanierung der bestehenden Gemeindehalle Abstand genommen wird. Es wird beabsichtigt einen Neubau zu erstellen.
Weitere Einzelheiten, wie beispielsweise, ob ein Komplettabriss der alten Halle erfolgt, oder ob Keller/Fundament der bestehenden Halle in den Neubau integriert werden bleibt der Detailplanung vorbehalten.
Für das weitere Vorgehen wurde vereinbart, dass als Grundlage für die künftige Planung der neuen Gemeindehalle ein Raum- und Nutzungskonzept im Gemeinderat abgestimmt und festgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang sollen verschiedene Mehrzweckhallen besichtigt werden.

Bekanntgaben / Anfragen

Die Straßensanierungsarbeiten am Friedhof Neufürstenhütte, zwischen Unter- und Mittelfischbach, Amselweg, Schöntalstraße und Buzberg wurden zwischenzeitlich von der Firma Lukas Gläser GmbH fertiggestellt.
Die Arbeiten für die Überlandtrasse im Zuge der Maßnahme Wiedhof beginnen in diesen Tagen und werden noch in diesem Jahr fertiggestellt. Die Arbeiten im Ortsbereich Wiedhof werden 2006 durchgeführt.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de