Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatsitzung am 26.07.2012 - Bericht

Bebauungsplan „Erlacher Höhe“
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 26.04.2012 den Entwurf des Bebauungsplan „Erlacher Höhe“ gebilligt. Dieser wurde öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange nochmals angehört. Das beauftragte Planungsbüro LK&P hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet. Änderungen im Bebauungsplan waren dadurch nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat dem Abwägungsvorschlag zugestimmt und einstimmig den Bebauungsplan „Erlacher Höhe“ als Satzung beschlossen.

Entwicklungs- und Ergänzungssatzung
Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Mannenweiler“ wurde mit Begründung öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Die eingegangenen Bedenken des Ortschaftsrat hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter baulicher Nutzungen konnten ausgeräumt werden.
Aufgrund der Stellungahmen des Landratsamtes, insbesondere der Fachbereiche Baurecht und Umweltschutz, sind nun weitergehende Unterlagen, wie Textteil und Artenschutzgutachten notwendig. Nach Vorlage muss eine nochmalige Auslegungs- und Beteiligungsrunde durchgeführt werden.

Flächennutzungsplan: Teilfortschreibung Windenergie
Der Verband Region Stuttgart hat beschlossen, in einer Teilfortschreibung des Regionalplans zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie planerisch zu sichern. Hiernach ist die Errichtung von Windkraftanlagen im so genannten „Regionalen Grünzug“ grundsätzlich nicht zulässig. Das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Sulzbach, mit Ausnahme der Erschließungsbereiche und einzelner Flächen, befindet sich vollständig im regionalen Grünzug. Außerhalb der durch die Region ausgewiesenen Vorranggebiete stünde einer Standortausweisung für Windenergieanlagen somit grundsätzlich der regionale Grünzug entgegen.
In einem nicht förmlichen Vorverfahren wurden nun Vorranggebiete für Windenergienutzung durch den verband Region Stuttgart ausgewiesen. Gemäß dem Windenergierlass des Landes, kommen hierfür Bereiche mit einer Windhöfigkeit ab 5,3 m/s in einer Bezugshöhe von 100 m in Betracht. Der Mindestabstand zu Siedlungsflächen, Infrastruktureinrichtungen, Naturschutzgebieten, usw. beträgt 700 m. Sofern Lärmschutzgutachen belegen, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten sind, kann von diesem Mindestabstand auch abgewichen werden. 
Auf dem Gebiet der Gemeinde Großerlach wurde einzig der Bereich „Hohenbrach“ aufgenommen, welcher sich aber teilweise auf Sulzbacher Markung befindet. Seitens der Gemeindeverwaltung hatte man gegenüber dem Verband Region Stuttgart Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung des dort in der Nähe befindlichen Fernmeldeturms vorgebracht. Ergänzend geprüft werden soll nun, ob aus regionalplanerischer Sicht in den Bereichen "Altwald" und "Mannenweiler" begrenzte Standorte für ein oder zwei Einzelanlagen grundsätzlich denkbar wären. Bei diesen Standorten bestand und besteht auch weiterhin grundsätzliches Interesse von Investoren zur Errichtung von Anlagen. 

Neukonzeption der Kinder(tages)betreuung in der Altersstufe 1 - 6
Der Gesetzgeber hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahr gesetzlich verankert. Dieser gilt ab dem Kindergartenjahr 2013/2014. In den beiden Kindergärten der Gemeinde werden bereits seit ein paar Jahren Kinder ab dem Alter von 2,0 Jahren betreut. Des weiteren steigt bei den Eltern die Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsangeboten. Dies hat auch die im April durchgeführte Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung bestätigt.
Um sowohl die Betreuung von Einjährigen, als auch die Ganztagsbetreuung „unter einen Hut“ zu bringen, hat die Gemeindeverwaltung verschiedene Überlegungen angestellt und dem Gemeinderat zur Vorberatung vorgelegt. Dieses beinhaltet die Erweiterung der Betreuungszeiten im Kindergarten Großerlach von Montag bis Donnerstag bis 16:30 Uhr, angepasst an die künftigen Betreuungszeiten in der Grundschule. Die Betreuungszeiten im Kindergarten Grab (7:30 bis 13:30 Uhr) sollen bestehen bleiben.
Der Gemeinderat hat dem Betreuungsmodell grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten zu klären, sowie zu prüfen, inwieweit bauliche Änderungen und Investitionen erforderlich sind.
In einem Gespräch mit der Fachberaterin des Landkreises wurden die angedachten Betreuungsformen erörtert. Die Erkenntnisse hieraus wurden dem gemeidnerat zur Kenntnis gegeben. Sie sollen neben den geänderten Landeszuschüssen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Als nächster Schritt werden nun zunächst die Mitarbeiterinnen der beiden Kindergärten und die Elternbeiräte angehört.

Flexible Nachmittagsbetreuung / Ferienbetreuung in der Grundschule
In Umsetzung der Beratungen und Beschlüsse der Sitzung vom 5. Juli wurde nun die entsprechende Gebührensatzung für die Betreuung in der Grundschule einstimmig beschlossen. Für das Betreuungsangebot an Schultagen wird eine pauschale Schuljahresgebühr in Höhe von 180,00 Euro erhoben. Für die Ferienbetreuung wird eine pauschale Gebühr von 35 Euro je Ferienwoche erhoben. In diesen Gebühren nicht enthalten sind die Kosten für das Mittagessen und etwaige Kostenbeiträge für AG´s oder Kooperationen.
Anbetrachts dieser knapp und familienfreundlich kalkulierten Gebühren (15 € je Monat in der Schulzeit!) wurde davon abgesehen, noch zusätzliche Ermäßigungsregeln (z.B. bei mehreren Kindern in der Betreuung) einzuführen.

Beschallungsanlage Schwalbenflughalle
Die Beschallungsanlage in der Schwalbenflughalle genügt nicht mehr den Anforderungen. Zunehmend belästigen Störgeräusche das Publikum, das Abspielgerät ist defekt und der Verstärker zeigt ebenfalls altersbedingte Verschleißerscheinungen. Gemeinsam mit dem PA-Fachmann Donald Auchter wurde ein Beschallungskonzept erstellt. Der Kostenvoranschlag liegt bei rd. 5.600 Euro. Zur Finanzierung stehen Haushaltsmittel von ca. 3.000 Euro zur Verfügung. Der Restbetrag wird über eine Spende in Höhe von 2.000 Euro von der Dorfgemeinschaft Grab und in Höhe von 1.000 Euro vom Förderverein Sport und Kultur Großerlach e.V finanziert. Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat haben dem Beschallungskonzept zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden bewilligt und die Verwaltung beauftragt, Angebote für Lieferung und Einbau einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Bekanntgaben / Anfragen
Zur Beseitigung der Rutschung am Rottalsträßchen, wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt, dieser beläuft sich auf etwa 9.000 Euro. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage Vergleichsangebote einholen. Im Haushalt sind noch Restmittel von 8.000 Euro vorhanden, welche eigentlich für die Reparatur von Schlaglöchern verwendet werden sollten. Da sich die betreffende Stelle im schützenswerte FFH-Gebiet liegt, hat die Verwaltung vorab beim Umweltschutzamt angefragt, was bei der Durchführung zu beachten ist. Bis zur Klärung kann mit Bauarbeiten zur Sanierung nicht begonnen werden. Um bis dahin weitere Folgeschäden zu verhindern wird die Verwaltung auf Vorschlag aus dem Gemeinderat auf dieser Strecke eine Tonnagenbeschränkung veranlassen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de