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Beschallungsanlage Schwalbenflughalle Grab
In seiner Sitzung vom 17.07.2012 beriet der Ortschaftsrat Grab unter anderem über das Beschallungskonzept der Schwalbenflughalle in Grab. Die dortige Anlage ist deutlich in die Jahre gekommen und lässt eine vernünftige Beschallung kaum mehr zu. Mehrere Anlagenbauteile müssten ausgetauscht werden. Ortsvorsteher Holub und Bürgermeister Jäger erläuterten ein gemeinsam mit dem PA-Fachmann Donald Auchter erstelltes Beschallungskonzept auf der Grundlage einer kompletten Neuausstattung. Ortsvorsteher Holub erklärte, die Dorfgemeinschaft Grab würde hierfür einen Betrag von 2.000 € beisteuern. Der Ortschaftsrat stimmte dem Beschallungskonzept zu. Anbetrachts der Kostenschätzung von über 5.600 € muss die Beschaffung noch durch den Gemeinderat abgesegnet werden.
Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss berieten über folgende Bauangelegenheit:
Teilabbruch bestehendes Gebäude und Neubau eines 2-Familien-Wohnhauses sowie Abbruch bestehendes Wirtschaftsgebäude und Errichtung einer Garage mit Wirtschaftsgebäude in Schönbronn, Güldenklingenweg 19, Flst. 174, 174/1 u. 174/2
Ortschaftsrat und Bauausschuss stellten fest, dass die vorliegenden Pläne erkennen lassen, dass durch diese weitere Baumaßnahme am Ende des Güldenklingenweges in Schönbronn ein sehr ansprechendes und stimmiges Gebäudeensemble entstehen würde. Das Einvernehmen konnte erteilt werden.
Darüber hinaus beriet der Bauausschuss in seiner Sitzung am 19.07.2012 über folgende Tagesordnungspunkte:
Neubau einer Garage in Altfürstenhütte, Gartenweg 3, Flst. 75/1
Für das Vorhaben besteht kein Erfordernis bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens. Es wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Entscheidungsbefugt ist die Untere Baurechtsbehörde.
Änderung des Geländeverlaufs und Vergrößerung der Terrasse in Großerlach, Schillerstr. 5, Flst. 274/2
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen und kurzer Beratung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Änderung der Dachform von Satteldach auf Schleppdach des Scheunengebäudes in Altfürstenhütte, Rottalblick 16, Flst. 81
Dieses Vorhaben provozierte eine längere Diskussion darüber, inwiefern sich das geplante Schleppdach in die ortsübliche Umgebungsbebauung einfüge. Die angrenzenden Gebäude wurden zwischenzeitlich saniert und mit Satteldächern versehen. Allerdings musste auch festgestellt werden, dass in unmittelbarer Umgebung bereits Schleppdächer bestehen, weshalb ein Rechtsanspruch auf Genehmigung nicht ausgeschlossen werden konnte. Dennoch taten sich die Mitglieder des Bauausschusses sehr schwer mit der Entscheidung. Das Einvernehmen wurde mit knapper Mehrheit erteilt.
Anbau an bestehendes Wohnhaus in Neufürstenhütte, Hüttbrunnenweg 15/1, Flst. 72
Auch mit diesem Bauantrag tat man sich schwer, nicht zuletzt aber aufgrund fehlender Angaben im Baugesuch. So wurde darum zur Fristwahrung das Einvernehmen versagt. Nach Klärung der offenen Fragen und entsprechender Ergänzung der Planunterlagen soll erneut über das Vorhaben beraten werden.