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Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Großerlach
Ab dem kommenden Schuljahr soll es in der Grundschule Großerlach erstmals nachmittags ein verlässliches Betreuungsangebot geben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung der so genannten „flexiblen Nachmittagsbetreuung“. Diese soll montags bis donnerstags an die „Verlässliche Grundschule“ anschließen und den Zeitraum bis 16:30 Uhr abdecken. Hierbei soll auch ein Mittagessen (um 13:00 Uhr) angeboten werden. Mit dieser Entscheidung werden die Ergebnisse aus der im April durchgeführten Bedarfsumfrage in einem erstem Schritt umgesetzt. Verwaltung, Schulleitung und Gemeinderat haben sich für dieses Modell entschlossen, da hier das finanzielle Risiko im Vergleich zur Einführung eines Hortes (Mehrkosten: ca. 40.000 € pro Jahr) überschaubar ist. Denn zunächst gilt zu beobachten, wie viele Anmeldungen tatsächlich eingehen. Je nach Anzahl der angemeldeten Kinder hätte man auch die Möglichkeit, kurzfristig zu reagieren, um beispielsweise eine zweite Gruppe einzurichten. Das Betreuungsangebot dient in erster Linie dem Zweck, dass die Eltern ihre Kinder während der Betreuungszeit verlässlich beaufsichtigt wissen, um somit z.B. einer Berufstätigkeit nachgehen zu können.
Grundschulleiter Thomas Geiger begrüßt die Entscheidung des Gemeinderats, dies ist ein wichtiger Baustein, um mittelfristig den Weiterbestand der Grundschule zu gewährleisten. In Ergänzung der mit diesem Modell gewährleisteten reinen Beaufsichtigung der Kinder sei es aus pädagogischer Sicht jedoch wünschenswert, während des Betreuungszeitraums verschiedene AG´s, Projekte und Kooperationen anzubieten. Damit soll die Betreuungszeit genutzt werden, die Kinder auch geistig und körperlich zu fördern und weiterzuentwickeln. Glücklicherweise muss man hier nicht bei Null anfangen, sondern kann auf ein bereits vorhandenes Angebot aufbauen. So gibt es den Leseförderkreis mit den Lesepaten, Instrumentalunterricht mit dem Musikverein „Frischauf“ Grab, die Zirkus AG in Zusammenarbeit mit der Kinderoase „Happy Smile“ und die Hausaufgabenbetreuung über das Jugendbegleiterprogramm. Das Angebot soll künftig weiter ausgebaut und noch vielfältiger werden. Es gibt unzählige Kooperationsmöglichkeiten, nicht nur im Bereich Sport oder Musik, sondern auch Angebote wie Garten-, Koch- oder Handwerks-AG´s. Diese müssen auch nicht zwingend das ganze Jahr über angeboten werden, sondern sind auch nur für gewisse Zeiträume möglich.
Der Gemeinderat beschloss außerdem, dass Betreuungsangebot auch in den Schulferien anzubieten. Dies bedeutet, dass auch an Ferientagen die Kinder montags bis donnerstags von 7:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr betreut werden, womit den Familien künftig ein durchgängiges und verlässliches Angebot zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter zur Verfügung steht.
Im Gegensatz zur „Verlässlichen Grundschule“ kann die Nachmittagsbetreuung, aufgrund der deutlich geringeren Zuschüsse, nicht kostenlos angeboten werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass für das Betreuungsangebot an Schultagen eine Jahresgebühr für das ganze Schuljahr erhoben wird, welche sich voraussichtlich zwischen 150 und 200 Euro pro Schuljahr bewegen wird. In dieser Gebühr nicht enthalten sind die Kosten für das Mittagessen und etwaige Kostenbeiträge für AG´s oder Kooperationen. Die Ferienbetreuung soll separat gebucht werden können. Hier ist vorgesehen, dass die Kinder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im voraus und verbindlich wochenweise für die Ferienbetreuung angemeldet werden können. Eine tageweise Inanspruchnahme soll nicht mehr möglich sein. Die Gebühr wird sich im Rahmen von ca. 35 Euro je Ferienwoche bewegen, was einem Stundesatz von deutlich unter 1 € je Betreuungsstunde entspricht. Die genauen Gebührensätze müssen in einer noch zu beschließenden Satzung festgelegt werden.
Da es für die Gemeinde personell und organisatorisch nicht leistbar ist, das Mittagessen in Eigenregie zuzubereiten und auszugeben, wurde bei den örtlichen Gastronomiebetrieben und Einrichtungen mit eigener Küche angefragt, ob diese Interesse haben, das Mittagessen in der Schule zu übernehmen. Hierbei wurden schon Rahmenbedingungen vorgegeben.
Kanalsanierung Schwalbenflug
Die Eigenkontrollverordnung verpflichtet die Träger/Betreiber von Abwasseranlagen zur regelmäßigen Überprüfung und nötigenfalls Sanierung ihres Kanalnetzes. 2008 wurde durch das Büro Riker + Rebmann ein Kanalkataster als verlässliche Planungs- und Überwachungsgrundlage aufgestellt, welches durch Untersuchungen laufend fortgeschrieben wird. Bereits beschlossen und durchgeführt wurde 2012 die TV-Untersuchung Altfürstenhütte, noch erfolgen wird die Kanalbefahrung in Trauzenbach. Zuletzt saniert wurde der Kanal im „südlichen“ Schwalbenflug, Grab (Inlinerverfahren). Seither wurden die Mittel für etwaig erforderliche Sanierungen von Kanalstrecken in Bereichen vorgehalten, in welchen ohnehin Tiefbaumaßnahmen stattfanden (z.B. OD Grab). In 2012 soll nun der größte Brocken unter den Kanälen der höchsten Schadensklasse angegangen werden. Dabei handelt es sich um den Kanal zwischen Wiesenstraße und Schwalbenflug in Grab. Die Vorbereitung der Maßnahme und Durchführung der Ausschreibung wurde einstimmig beschlossen.
Abwasserbeseitigung Trauzenbach
Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann hat einen Bauzeitenplan für die Maßnahme erstellt. Für dieses Jahr sind vorbereitende Untersuchungen (Kanalbefahrung, Baugrund), die Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen, sowie die Ausschreibung vorgesehen. Über den Jahreswechsel sollen dann die Angebote geprüft werden. Die Vergabe erfolgt im Januar/Februar 2013. Die Baudurchführung ist für den Zeitraum März bis September 2013 geplant.
Berücksichtigt bei der Erstellung des Zeitplans wurde das aktuell relativ hohe Preisniveau im Tiefbau. Die entsprechende Terminierung der Ausschreibung, sowie Setzung eines angemessenen zeitlichen Rahmens dient der Chance, preisgünstige Angebote zu erhalten.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bauzeitenplan zu und beauftragte das Büro Riker + Rebmann mit den Ingenieurleistungen.
Landschaftserhaltungsverband (LEV)
Ein LEV ist ein freiwilliger Zusammenschluss eines Landkreises mit Kommunen und Partnern aus privatem Naturschutz und Land- und Forstwirtschaft. Kernaufgabe eines LEV ist, unter möglichster Einbindung örtlicher Landwirte oder Nebenerwerbslandwirte, die Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften, die eine besondere Rolle für die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild spielen. Die Landesregierung beabsichtigt, LEV´s finanziell stärker zu fördern. Nicht allein aufgrund dieser verbesserten Förderung von Seiten des Landes beabsichtigt der Rems-Murr-Kreis die Gründung eines LEV. Die verbleibenden Kosten würden zwischen Landkreis und Gemeinden aufgeteilt. Der Anteil der Gemeinde Großerlach würde sich bei jährlich ca. 300 Euro bewegen.
Die für einen LEV eingesetzten finanziellen Mittel könnten insgesamt eine ertragreiche Investition sein, denn der Verband kann z.B. für einzelne Pflegemaßnahmen zusammengefasst Fördermittel beantragen, welche bei einer Einzelbeantragung unter die Bagatellgrenze fallen würden. Diese Bagatellgrenze war der Hauptgrund dafür, dass in den vergangenen Jahren keine Zuwendungen aus der Landschaftspflegerichtlinie beantragt wurden.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den Beitritt zum Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr.
Spenden/Sponsoring
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Spende von der Dorfgemeinschaft Altfürstenhütte in Höhe von 120 Euro für den Kindergarten Großerlach.
Bekanntgaben / Anfragen
Bürgermeister Christoph Jäger gab folgendes bekannt:
- Die Verwaltung hat nochmals beim Landratsamt wegen der gewünschten Ampelschaltung an der B 14 nachgefragt. Die Nichtzulässigkeit (Vorgabe Verkehrsministerium) von neuen Alles-Rot/Sofort-Grün-Ampelanlagen erstreckt sich auch auf solche Ampeln, welche grundsätzlich aus sind und nur dann auf „Rot“ schalten, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer zu schnell nähert.
- Der Landkreis wird kurzfristig eine OB-Behandlung (mit Splitt) der Kreisstraße K 1814 ab Böhringsweiler in Richtung Wüstenrot, bis Kreisgrenze vornehmen. Die Maßnahme wird voraussichtlich Ende Kalenderwoche 28 durchgeführt.
- Neben der Rutschung am Rottalsträßchen, haben sich die Sturmschäden der Gemeinde im Wesentlichen auf abgebrochene oder entwurzelte Bäume beschränkt. Im Kindergarten Großerlach wurde dabei ein Stück des Zaunes beschädigt.
- Die A-Jugend des Bundesligaaufsteigers Eintracht Frankfurt schlägt vom 09.-13.07.2012 ihr Trainingslager im Mainhardter Wald auf. Übernachtet wird in Wüstenrot, das Training findet auf dem Sportplatz Großerlach statt.