Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Die letzte Sitzung des Gemeinderats fand am 29. September im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Großerlach statt.
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats wurden die Arbeiten für die Maßnahme "Trinkwasserversorgung Wiedhof" öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat einstimmig die Arbeiten an die Firma Haag-Erdbau aus Großerlach-Morbach als günstigsten von sechs Anbietern vergeben. Das Auftragsvolumen liegt mit rund 100.000 EUR deutlich unter der Kostenschätzung in Höhe von rund 120.000 EUR. Die förderfähigen Kosten werden im Wege der Fachförderung mit 90 % bezuschusst. Die Durchführung der Maßnahme soll noch dieses Jahr beginnen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass erst im Frühjahr 2006 die Arbeiten zum Abschluss kommen.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Bürgermeister Christoph Jäger, Gemeinderat Rainer Dietrich, Ortschaftsrat Roland Lerch und Hauptamtsleiter Steffen Barth hat einen Entwurf der Ehrungsrichtlinien erarbeitet. Bürgermeister Jäger bedankte sich eingangs zunächst bei den Mitwirkenden für die unbürokratische und praxisorientierte Zusammenarbeit.
Der vorgelegte Entwurf wurde vom Gemeinderat mehrheitlich begrüßt. Damit wurden erstmals Ehrungsrichtlinien für die Gemeinde Großerlach beschlossen.
Die Richtlinien sollen ab dem 01.01.2006 Anwendung finden. Berücksichtigt werden sollen besondere Verdienste und Leistungen ab dem Jahr 2005.
Die Ehrungsrichtlinien als Download:
Nach dem TAG sind für Kinder unter 3 Jahre und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten. Aufgrund einer Übergangsregelung haben die Kommunen bis zum 1. Oktober 2010 Zeit das Gesetz umzusetzen, allerdings sind die örtlichen Träger verpflichtet, jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen. Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der neu geschaffenen Plätze Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist und Kinder, deren Eltern oder allein erziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen, besonders zu berücksichtigen. Die Hauptkritik der Städte und Gemeinden, ihrer Verbände und des Landes Baden-Württemberg richtet sich dagegen, dass sämtliche Kosten dieses neuen Gesetzes wieder einmal nicht der Gesetzgeber bzw. der Bund, sondern die Kommunen tragen müssen.
In Folge des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (siehe oben) haben die Gemeinden auch Plätze für Unterdreijährige entsprechend dem Bedarf vorzuhalten. Da mittlerweile konkrete Anfragen bzw. Anmeldungen diesbezüglich vorliegen, wurde bereits seitens der Verwaltung eine Ausnahmeregelung von der Betriebserlaubnis für den Kindergarten Grab beantragt, so dass Kinder bereits ab einem Alter von 2 Jahren und 9 Monaten aufgenommen werden können.
Als nächste realisierbare Ausbaustufe käme die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe in Betracht, die dann auch für Kinder ab einem Alter von zwei Jahren zur Verfügung stehen könnte. Dies wäre unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten allerdings nur im Kindergarten Grab möglich. Die dort tätigen Erzieherinnen erklärten sich auf entsprechende Anfrage seitens der Gemeindeverwaltung gerne hierzu bereit. Nach intensiver Beratung hat nun der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass künftig im Kindergarten Grab eine altersgemischte Gruppe mit einem Eintrittsalter von 2 Jahren eingerichtet werden soll. Die Gemeindeverwaltung wird nun eine entsprechende Änderung der Betriebserlaubnis beantragen. Nach deren Eingang wird zunächst eine Stellungnahme des Ortschaftsrats Grab eingeholt, und sodann die erforderliche Änderung der Benutzungsordnung im Gemeinderat beraten.
Das Angebot umfasst die Betreuung von Kindern während der ersten und der sechsten Schulstunde, sofern kein Unterricht stattfindet. Seit der Einführung werden im Schnitt 15 Kinder betreut. Des weiteren findet auch eine Ferienbetreuung statt, mit Ausnahme der Zeiten, in welchen der Kindergarten Großerlach ebenfalls geschlossen hat. Die Kinder können derzeit grundsätzlich nur für das gesamte Schuljahr angemeldet werden. Aufgrund wiederholter Nachfragen nach einer flexibleren Handhabung, insbesondere bei der Ferienbetreuung, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert, einem erweiterten und flexibleren Betreuungsangebot zuzustimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die genauen Modalitäten im Entwurf auszuarbeiten und sodann erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. hat eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Großerlach als Wohnsitzgemeinde für ein im dortigen Waldorfkindergarten betreutes Kind beantragt. Der Gemeinderat hat diesen Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Der Gemeinderat schloss sich damit der Auffassung der Verwaltung an, dass es nicht in Betracht kommt, zulasten der Gesamteinwohnerschaft unserer Gemeinde, andere Träger finanziell zu unterstützen, solange in unseren Kindergärten noch freie eigene Kapazitäten für die Aufnahme von Kindern zur Verfügung stehen.
Eine seitens des Gemeindetags empfohlene freiwillige Beteiligung der Kommunen ging den Freien Trägern nicht weit genug, weshalb massiver politischer Druck auf die Landesregierung ausgeübt wurde. Diesem Druck wird sich nach aktuellen Erkenntnissen die Landesregierung wieder einmal zulasten der Kommunen beugen. Es ist also mit einer gesetzlichen Verpflichtung der Wohnsitzgemeinden zu einer Abmangelbeteiligung zu rechnen. Bis dahin wolle man dies aus oben genannten Gründen jedoch nicht tun.
Der Bebauungsplan in seiner derzeit gültigen Fassung genügt den heutigen Anforderung bei weitem nicht mehr. Es bedarf daher einer Überarbeitung der planerischen Festsetzungen und der Grundstücksaufteilung, um eine Vermarktung der künftigen Baugrundstücke zu ermöglichen. Da die Grundzüge und Zielsetzung des Bebauungsplans, sowie seine äußere Abmessung, durch die beabsichtigte Änderung nicht betroffen sind, ist eine Änderung im vereinfachten Verfahren möglich. Negative Auswirkungen für Angrenzer des überplanten Gebietes oder hinsichtlich Umwelt- und Naturschutz sind nicht zu befürchten. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Änderungsverfahren einzuleiten, zudem wurden die Planungs- und Ingenieurleistungen an das Büro Riker und Rebmann aus Murrhardt vergeben. Nachdem damit das erforderliche Verfahren eingeleitet wurde, wird nun zunächst im Ortschaftsrat Grab über den Planentwurf und die beabsichtigten planerischen Festsetzungen beraten und das Anhörungsverfahren durchgeführt.
Die Dr.-Erdmannstraße in Neufürstenhütte ist eine der offenen "Altlasten" aus der Vergangenheit. So wurden die erforderlichen Erschließungsanlagen im 1965 genehmigten Bebauungsplan "Kümmerlesteich I" zwar planerisch mit aufgenommen, bis heute aber weder förmlich als Ausbau- und Erschließungsplan beschlossen, noch endgültig hergestellt.
Um diese Angelegenheit in nächster Zeit zu einem Abschluss bringen zu können, sollte darum auf den bestehenden Grundlagen ein Ausbau- und Erschließungsplan zunächst beschlossen, und dann in die Tat umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung machte dabei darauf aufmerksam, dass seitens der Anlieger mit einem Erschließungsbeitrag zu rechnen sein wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Planungs- und Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Riker und Rebmann vergeben.
Der Verein "Kinderberg e.V." möchte in Sri Lanka in Kooperation mit der dortigen Regierung, der UNESCO und dem Rems-Murr-Kreis ein Therapie- und Bildungszentrum für die Tsunami-Opfer erstellen. Die Gemeinden werden um eine finanzielle Beteiligung gebeten, dies soll im Rahmen eines "Mäuserennens" erfolgen. Der genaue Ablauf wird noch im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.