Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 16.02.2012 - Bericht

Windenergie: Teilfortschreibung Flächennutzungsplan
Im Wege der Energiewende soll die Windkraft stärker ausgebaut werden. Um dies zu erreichen, soll die Regionalplan keine Ausschlussgebiete, sondern nur noch Vorranggebiete ausweisen können. Hierdurch erhalten die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung, Standorte für Windkraftanlagen vor Ort auszuweisen. Über eine Positivausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan kann eine Ausschlusswirkung im übrigen Planungsgebiet erreicht werden, um einem „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen entgegen zu wirken.
Bei der Ermittlung von Flächen zur Nutzung der Windenergie sind verschiedene Ausschlusskriterien zu beachten. Hierbei handelt es sich um Abstandsflächen zu Siedlungen und Infrastruktur, wie Straßen, Bahnlinien und Freileitungen. Weitere Kriterien sind Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz, Wald/Forstwirtschaft und Wasserschutz. Zur Unterstützung der Gemeinden hat das Landratsamt, Geschäftsbereich Baurecht, detailliertes Kartenmaterial zur Verfügung gestellt, in welchen sowohl die Windpotentiale, als auch die Ausschlusskriterien eingearbeitet wurden. Hiernach ist, ausgehend von einer Windhöffigkeit von min. 5,75 m/sec und einer Anlage mit Nabenhöhe 140 m (200 m Gesamthöhe), für das Gesamtgebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes von Potentialflächen von insgesamt rund 400 ha auszugehen, wovon sich lediglich rund 30 ha auf der Gemarkung Großerlach befinden. Diese Flächen beschränken sich auf die Bereiche Altwald („Schanze“) und Hohe Brach. Im Rahmen einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans durch den Gemeindeverwaltungsverband Sulzbach (GVV), würden diese Potentialflächen genauer untersucht. Für diese Fortschreibung liegt ein Honorarangebot des Büro LK&P vor. Die Kosten für das gesamte Verfahren werden voraussichtlich bei 40.000 - 45.000 Euro liegen. Wie die Verteilung der Kosten innerhalb des GVV erfolgen soll, muss noch geklärt werden. Nach Ansicht der Verwaltung ist hier der seitherige Schlüssel nach Gemeindefläche und Einwohnerzahl nur bedingt anzuwenden. Berücksichtigt werden sollte auch der jeweilige Anteil der zu untersuchenden Potentialflächen.
Da ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes die Möglichkeit einer breiten Bürgerbeteiligung eröffnet, hat der Gemeinderat letztlich nach intensiver Beratung den Gemeindeverwaltungsverband beauftragt, den Flächennutzungsplan bezüglich der Ausweisung von Windkraftstandorten fortzuschreiben und die hierfür erforderlichen Aufträge zu erteilen.

Verlängerung Gehweg und Buswartehaus in Liemersbach
Aus der Liemersbacher Bevölkerung wurde angeregt, zur Sicherheit der Kinder, entlang der Ortsdurchfahrt, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass die Gemeindeverwaltung bereits vor Jahren bei den zuständigen Behörden nach Möglichkeiten für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Liemersbach nachgefragt hat. Das hierfür zuständige Landratsamt hatte dies bislang abgelehnt, da eine straßenverkehrliche Rechtfertigung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Kreisstraße unter die gesetzlich vorgeschriebenen 50 km/h nicht vorliege. Gründe für ein Reduzierung wären insbesondere Unfallschwerpunkt, Anzahl der Fahrzeuge, unveränderbare Unübersichtlichkeit und massive Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese Voraussetzungen müssen als nicht gegeben betrachtet werden.
In Würdigung der nun vorgebrachten Sorge der Eltern um ihre Kinder wurden nun jedoch Alternativüberlegungen zur Verkehrssicherheit angestellt. Hauptursache für eine potentielle Gefährdung im Ortseingangsbereich ist nach Feststellung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei die Tatsache, dass der entlang der Ortsdurchfahrt Liemersbach straßenbegleitende Gehweg an der Bühlstraße nach einer baulichen Engstelle endet, wodurch Fußgänger bis zum Ortseingang auf der Straße laufen müssen. Nachdem der beste Sicherheitsgewinn für Kinder und sonstige Fußgänger aber über eine baulich getrennte Führung der Fußgänger vom motorisierten Verkehr erreicht werden kann, unterbreitete der Landkreis als Straßenbaulastträger darum das Angebot, die Engstelle am vorhandenen Gehweg an der Einmündung Bühlstraße zu beseitigen und den Gehweg entlang der Ortsdurchfahrt bis zum Ortsende zu verlängern. Der Rems-Murr-Kreis erklärte sich weiter bereit, die Kosten für den Bau des Gehwegs zu übernehmen.
Zu den erst am Tag der Sitzung seitens der Liemersbacher Bürgerschaft in einem Schreiben vom 22. Januar an die Gemeindeverwaltung eingereichten weitergehenden Vorschlägen werden Straßenverkehrsbehörde und Polizeifachdienst um nochmalige Stellungnahme gebeten.
Unabhängig davon beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, das Angebot des Rems-Murr-Kreises auf Verlängerung des Gehweges in Liemersbach für den Fall anzunehmen, dass mit den betroffenen Grundstückseigentümern Einigung erzielt werden könne. Im Zuge dieser Maßnahme solle dann auch ein Buswartehaus mit Austrittsfläche am Gehwegende errichtet werden.

Gesplittete Abwassergebühr - Festlegung der Versiegelungsfaktoren
Unter Würdigung der geltenden Rechtssprechung hat der Gemeinderat im Oktober 2010 die Einführung getrennter Abwassergebühren beschlossen. Bei der zukünftigen Gebührenerhebung soll die Niederschlagswassergebühr anhand der bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke berechnet werden. Berücksichtigt werden sollen insbesondere unterschiedliche Versiegelungsarten, sowie Versickerungsanlagen und Zisternen. Der Gemeinderat hat nun die Versiegelungsfaktoren festgelegt, nach welcher die Flächenermittlung und die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgen soll.
Zur Ermittlung der versiegelten Flächen werden den Gebührenpflichtigen Selbstauskunftsunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese bestehen aus einem Lageplan mit Kennzeichnung der überbauten und befestigten Flächen des Grundstücks und einem Berechnungsbogen. Mit dem Berechnungsbogen wird erfragt, welche versiegelten Flächen auf dem Grundstück vorhanden sind, von welchen dieser Flächen der öffentlichen Entwässerungseinrichtung Niederschlagswasser zugeführt wird, welchen Versiegelungsgrad diese Flächen aufweisen und ob ihnen Versickerungsanlagen oder Zisternen nachgeschaltet sind.
Vorgesehen ist der Versand dieser Unterlagen Anfang/Mitte Mai, kurz darauf wird eine Informationsveranstaltung stattfinden. Außerdem wird im Rathaus Großerlach ein Bürgerbüro speziell für Fragen der Grundstückseigentümer eingerichtet.

Kanalkataster: TV-Befahrung der Kanalisation Altfürstenhütte
Gemäß der Eigenkontrollverordnung sind die Kommunen dazu verpflichtet, das Kanalnetz regelmäßig auf Dichtigkeit und Durchgängigkeit zu überprüfen. Dies geschieht mittels TV-Befahrung. Der Teilort Altfürstenhütte wurde vor knapp über 15 Jahren an die Sammelkläranlage in Neufürstenhütte angeschlossen. Allerdings treten immer wieder Probleme beim Betrieb des RÜB und Pumpwerks auf. Da auch Fehler im Kanalnetz nicht ausgeschlossen werden, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das Kanalnetz, sowie die Abwasseranlagen im Teilort Altfürstenhütte mittels TV-Befahrung zu untersuchen. Der Auftrag wurde an die Firma Hofele, Waldstetten, als günstigsten Bieter vergeben.

Verlässliche Grundschule - Betreuungsangebot
Seit dem Schuljahr 2007/2008 wird das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an Schultagen, entsprechend einem Gemeinderatsbeschluss, gebührenfrei angeboten. Die entsprechende Satzungsänderung ist allerdings bislang noch nicht erfolgt und wurde nun vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Im Zuge der Satzungsänderung wird die kostenpflichtige Ferienbetreuung vom Wochensatz auf einen Tagessatz umgestellt, um dem Bedarf der Eltern besser gerecht zu werden. Gleichzeitig wird die bei der monatlichen Gebühr vorgesehene Gebührenreduzierung für das zweite und jedes weitere Kind gestrichen.

Bekanntgaben / Anfragen
· Der Häckselplatz Großerlach auf der Hellen Platte (Erlach) wird am Samstag, 25.02.2012 eröffnet. Der Häckselplatz hat künftig samstags zwischen 13:00 und 16:00 Uhr geöffnet.
· Die Bürgermeister von Murrhardt, Mainhardt, Sulzbach/Murr, Wüstenrot, Oppenweiler, Spiegelberg und Großerlach haben sich mit einem Schreiben an das Justizministerium gewandt in welchem sie sich dafür einsetzen, dass zumindest eine der beiden Notarstellen in Murrhardt oder Sulzbach/Murr erhalten bleibt. Nach der Umsetzung der Reform würde der gesamte Raum Backnang lediglich durch 3 Notare versorgt. Für den gesamten Kreis Schwäbisch Hall sind nur 5 Notare vorgesehen. Im Vergleich zu den Ballungsräumen würde sich hinsichtlich dem Verhältnis zu Einwohnerzahlen und Flächen ein erhebliches Ungleichgewicht ergeben (Stuttgart: 41 Notare). Dies wäre eine weitere Schwächung des ländlichen Raumes.
· In Folge der lang andauernden extremen Kälte haben sich nicht nur in einigen Häusern, sondern auch am Versorgungsnetz der Gemeinde Rohrbrüche ergeben. Der Schaden an der Leitung in der Sulzbacher Straße konnte bislang nicht repariert werden, da in diesem Bereich Stromkabel liegen und durch den gefrorenen Untergrund die Arbeiten zu gefährlich sind. Der Überlauf der Mohrenklingenquelle ist ebenfalls zugefroren, dadurch ergab sich eine Überflutung. Dank der installierten Fernüberwachung, konnte diese Störung zügig beseitigt werden und größerer Schaden vermieden werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de