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Über folgende Bauangelegenheiten hatte der Ortschaftsrat zu entscheiden:
Nutzungsänderung eines Wohnraums in einen Massageraum und Einfriedung eines Kräutergartens in Frankenweiler
Auf Bitte des vorsitzenden Ortsvorstehers Vogelmann erläuterte Bürgermeister Jäger das Vorhaben. Geplant ist, ein bestehendes Anwesen im Außenbereich künftig als Zentrum für Heilkräuterkunde und damit verbundene Anwendungen zu nutzen. Zielgruppe sollen sowohl einheimische Kunden als auch Erholungssuchende aus nah und fern sein. Zunächst soll zu diesem Zweck als Schutz vor Wildverbiss eine Einfriedung für einen Kräutergarten angelegt werden. Zudem soll ein Wohnraum umgestaltet werden zu einem Massageraum. Die erforderlichen sanitären Anlagen bestehen bereits. Zu einem späteren Zeitpunkt soll sodann ein weiterer Massageraum, sowie ein Wartezimmer und ein Seminarraum errichtet werden. Das gesamte Vorhaben würde innerhalb der bestehenden baulichen Anlagen realisiert werden.
Der Ortschaftsrat begrüßte das Vorhaben ausdrücklich. Es würde sich hervorragend in die Planungsziele der Ortschaft Grab und der gesamten Gemeinde Großerlach einfügen und könnte künftig einen wichtigen Beitrag zum weiteren naturnahen Ausbau des örtlichen Angebots leisten. Mit Bedauern wurde lediglich zur Kenntnis genommen, dass die Kräuterölmassagen zunächst nur für weibliche Kundinnen angeboten werden sollen.
Das Einvernehmen des Ortschaftsrats wurde einstimmig erteilt.
Erdaufschüttungen an der Grundstücksgrenze entlang der Kreisstraße K 1903 Schwalbenflug Richtung Schönbronn
Zunächst stellte das Gremium fest, dass bereits diverse bauliche Vorhaben auf dem betreffenden Grundstück im Zuge einer für beide Seiten als verbindlich anerkannten Kompromisslösung genehmigt wurden. Dabei wurde seitens des Ortschaftsrats deutlich signalisiert, dass weitere wesentliche bauliche Veränderungen nicht genehmigt würden. Nun wurden durch zwei massive Erdauffüllungen, von welchen zuvor nie die Rede war, vollendete Tatsachen geschaffen, die nachträglich genehmigt werden sollten. Entgegen der Darstellung des Antragstellers vertrat das Gremium mehrheitlich die Auffassung, dass die künstlich angelegten Böschungen sehr wohl das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würden. Auch der Argumentation, dass die Böschungen dem Schutz der Kinder dienen sollen, konnte das Gremium nicht folgen. Sie würden einerseits die Sicht beeinträchtigen, wären andererseits aber kein Hindernis für Kinder, womit also eher das Gegenteil der Fall wäre. Nach längerer Beratung wurde darum das Einvernehmen des Ortschaftsrats versagt.
Errichtung eines Carports in Grab, Römerweg 6
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Baufensters und entspricht auch von den Maßen her den baurechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO). Das Einvernehmen des Ortschaftsrats wurde erteilt.
Verschiedenes
Ortsvorsteher Vogelmann berichtete über den Stand der Sanierungsarbeiten an der Friedhofsmauer in Grab. Es fand eine kurze Beratung über die Gestaltung der neu angelegten Parkflächen und des Streifens zwischen Mauer und Kreisstraße am unteren Teil des Friedhofs statt. Man einigte sich darauf, dass die Stellfläche befestigt werden soll. Mit Natursteinen soll die Parkfläche eingefasst werden. Den dahinterliegenden Grünstreifen wolle man mit Buschrosen bepflanzen. Am unteren Teil des Friedhofs soll entlang der Mauer die Böschung wieder hergestellt werden.