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Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
Neubau von 3 Garagen und 3 Stellplätzen in Großerlach, Stuttgarter Str. 24
Bezüglich dieser Bausache lagen umfangreiche Einwendungen seitens eines Angrenzers vor. Es wurde festgestellt, dass diese bautechnischer Natur seien und damit Sache der Baurechtsbehörde beim Landratsamt. Dort müssten die geäußerten Bedenken allerdings genauestens überprüft werden. Aus bauleitplanerischer Sicht widerspricht das Vorhaben nicht den Planungszielen der Gemeinde. Das Einvernehmen konnte insoweit erteilt werden.
Bau einer 3-er Garage in Grab, Sulzbacher Str. 44
Die Angelegenheit wurde einvernehmlich mit der Antragstellerin vertagt. Nachdem der Ortschaftsrat der Bausache vom Umfang her nicht zustimmte, wird die Antragstellerin nun in Absprache mit der Gemeinde eine Blauänderung einreichen.
Erstellung eines Carports – veränderte Ausführung in Großerlach, Panoramaweg 1
Die nachträgliche Genehmigung des bereits errichteten Carports wurde bereits versagt. Der Bauherr legte nun geänderte Planunterlagen vor. Demnach wird der Carport teilweise zurückgebaut. In dieser Form konnte der Bauausschuss der Bausache nunmehr zustimmen.
Erweiterung des Tierheims in Erlach
In der Diskussion um dieses umfangreiche Bauvorhaben wurde die wichtige Funktion zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hervorgehoben, die durch den Tierschutzverein erfüllt wird. Das Bauvorhaben wurde seitens des Gremiums ausdrücklich begrüßt. Der derzeitig desolate Zustand des Tierheims und der damit verbundene dringende Handlungsbedarf ist hinlänglich bekannt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung einer Stützmauer / Auffüllung und eines Geräteschuppens in Liemersbach, Bühlstr. 48
Seitens des Gremiums wurde bemängelt, dass aus den eingereichten Unterlagen weder die aufzufüllende Fläche, noch die geplante Veränderung des Geländeniveaus – insbesondere auch unter Berücksichtigung des Nachbargrundstücks – klar ersichtlich ist. Das Einvernehmen für die Stützmauer und die Auffüllung wurde darum mit der Aufforderung vertagt, detailliertere Planunterlagen einzureichen.
Hinsichtlich des geplanten Geräteschuppens wurde die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Dreiseitige Einzäunung einer Außenbereichswiese als Pferdeweide in Altfürstenhütte, am Teichweg
Das Grundstück grenzt unmittelbar an den bebauten Innenbereich an. Geplant ist die Einfriedung der Wiese als Pferdeweide durch einem Maschendrahtzaun mit 180 cm Höhe. Da das Wiesengrundstück sehr schmal ist, würde der direkte Nachbar von seiner Terrasse aus durch beide Drahtgeflechte blicken müssen. Im Gremium fiel der Ausdruck, dass er sich dabei wie in einem Gefängnis fühlen müsste. Gegen die Einfriedung des Grundstücks als Pferdekoppel mit einem diesbezüglich üblichen Koppelzaun – z.B. in Holzbauweise – wäre seitens der Gemeinde grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies wäre im Gegenteil eine deutliche optische Verbesserung im Vergleich zum bestehenden Bauzaun. Dass eine vorrangig zur Pferdehaltung genutzte Weide mit einem 180 cm hohen Maschendrahtzaun eingefriedet werden soll, war für die Mitglieder des Bauausschusses auch unter Würdigung des erläuternden Anschreibens der Antragstellerin nicht nachvollziehbar. Die optische Auswirkung einer derartigen Einfriedung sowohl auf das Ortsbild, als auch auf die angrenzenden Nachbargrundstücke wäre mit den planerischen Belangen der Gemeinde nicht vereinbar. Das Einvernehmen wurde somit versagt.