Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Gemeinderatssitzung am 26. Mai 2011 - Bericht

Neufassung Ehrenamtsentschädigungssatzung
In der Ehrenamtsentschädigungssatzung der Gemeinde ist unter anderem die Entschädigung für den Ortsvorsteher Grab geregelt. Hierbei wird Bezug genommen auf die Verordnung über die Entschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister. Die Entschädigungssätze richten sich nach der Einwohnerzahl. Eine Änderung dieser Verordnung hätte nun zur Folge, dass sich die Entschädigung für den Ortsvorsteher erhöhen würde. Im Gespräch mit Ortsvorsteher Holub hat dieser signalisiert, dass er diese Erhöhung nicht für angemessen hält. Um die Erhöhung auszugleichen, wurde einvernehmlich der satzungsgemäße Anteil von 40 auf 30 % reduziert.
Aus Gründen der Vereinfachung wurde auf Vorschlag des Gemeinderats eine Sitzungspauschale in Höhe von 20,00 Euro, unabhängig von der Dauer, eingeführt. Des weiteren werden künftig bei den übrigen ehrenamtlichen Tätigkeiten die Regelungen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Vertretungskräfte in den Kindergärten und der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule angewendet. Der Tageshöchstsatz beträgt dabei 50,00 Euro.

Einsatzentschädigung Freiwillige Feuerwehr
Nach der geltenden Regelung erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Großerlach für Einsätze eine einheitliche Pauschalentschädigung. Diese Einsatzentschädigung liegt seit über zehn Jahren unverändert bei 7,50 Euro je angefangene Stunde. Die Entschädigungssätze in umliegenden Gemeinden liegen inzwischen deutlich höher. Der Gemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, den Entschädigungssatz anzupassen auf 9,00 Euro je angefangene Stunde.

Änderung der Bestattungsgebührenordnung
Die Bestattungsgebühren sind seit dem 01.06.2003 unverändert. Da der Kostendeckungsgrad in den letzten Jahren nur bei etwa 60 % lag, wurde eine Anpassung als notwendig erachtet. Für die vorgelegte Neukalkulation wurden die Durchschnittskosten der Jahre 2005 bis 2010 herangezogen und auf die Planansätze 2011 umgerechnet. Die Kosten wurden in die Bereiche Bestattung, Benutzung der Leichenhallen, Grabnutzung, Grabeinfassung und nicht gebührenfähige Kosten aufgeteilt und auf die zu erwartenden Fallzahlen umgelegt. Dabei wurde ein Gesamtdeckungsgrad von etwa 80 % angestrebt. Die Neukalkulation hat ergeben, dass vor allem im Bereich der Grabnutzung eine deutliche Anhebung der Gebührensätze notwendig wird.
Nach intensiver Aussprache beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme die neu kalkulierten Gebührensätze. Auf die gesonderte Bekanntmachung der Satzung wird hingewiesen.

Anpassung Elternbeiträge im Kindergarten
In Anlehnung an die Landesrichtsätze für die Elternbeiträge für Kindergärten hat der Gemeinderat die Beitragssätze für die kommenden beiden Kindergartenjahre festgelegt:
für ein Kind aus einer Familie  2011/2012    2012/2013
·  mit einem Kind                         98,00 Euro   100,00 Euro
·  mit zwei Kindern                       75,00 Euro     77,00 Euro
·  mit drei Kindern                        49,00 Euro     50,00 Euro
·  mit vier und mehr Kindern      17,00 Euro     17,00 Euro unter 18 Jahren
Hinsichtlich der Elternbeiträge für Unterdreijährige hat sich der Gemeinderat mit 7 zu 4 Stimmen dafür ausgesprochen, den seitherigen Zuschlag von 50 % auf 100 % anzuheben.

Generationenpark Neufürstenhütte
Für das Workcamp der IBG (KW 30/31) habe sich 11 Studenten aus Italien, Spanien, Ukraine, Korea, Serbien, Taiwan und Russland angemeldet. Sie werden mit zwei Begleitpersonen planmäßig im Freizeitzentrum in Großerlach untergebracht. Das Alexanderstift hat sich bereit erklärt, die Workcamp-Teilnehmer mittags zu verköstigen, evtl. wird auch ein Teil des Fahrdienstes übernommen.
Die vorbereitenden Geländearbeiten (Anlage des Weges, der Spielflächen usw.) werden von Firmen Haag-Erdbau aus Großerlach-Morbach, Lukas Gläser GmbH aus Aspach und Benignus GmbH aus Backnang durchgeführt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Lieferung von Bewegungsgeräten für Senioren die Firma SOR zu beauftragen. Bezüglich der Geräteauswahl holte sich die Gemeindeverwaltung zuvor den fachkundigen Rat des leitenden Physiotherapeuten der „Diakonie ambulant Oberes Murrtal“ ein. Für den Kinderspielbereich soll ein klassischer „Spielturm“ mit diversen Spielmöglichkeiten, sowie ergänzend weitere Spielgeräte (z.B. Wipptier) angeschafft werden. Als kleines Highlight soll ein „Hip-Hop Flash“ angeschafft werden, es handelt sich hierbei um ein Wipp-Dreh-Gerät, welches die Koordination fördert. Ergänzend wurde vorgeschlagen, im Zuge der Geländemodellierung, sofern möglich, einen Barfußpfad anzulegen.

Bushaltestelle Grab
Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Grab wird der Standort der Bushaltestelle Grab vor die Verwaltungsstelle im Limesweg verlegt. Dies hat den Vorteil, dass die Bushaltestelle künftig nicht direkt an der Ortsdurchfahrt liegt und somit eine deutliche Erhöhung der Sicherheit für die Fahrgäste bietet. Die Zufahrt zur Haltestelle erfolgt von der Kreisstraße in den Limesweg, hierfür wird die Einmündung erweitert. Die Abfahrt von der Haltestelle erfolgt über den Kronenweg und die Schöntalstraße zurück auf die Kreisstraße. An der Haltestelle soll ein Buswartehaus aufgestellt werden. Die in der Gemeinde überwiegend vorhandenen Buswartehäuser aus Holz erscheinen an diesem Standort nicht geeignet, da dies das historische Gebäude verdecken würde. Vorgeschlagen wurde daher ein Buswartehaus mit Glasscheiben nebst passender Sitzbank. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Firma Sipirit GmbH mit der Lieferung eines Buswartehauses „Modell Malta“ für 3.955,56 Euro. Hinzu kommen geschätzte Kosten für Aufbau und Vorarbeiten am Standort von ca. 1.000 Euro.

Spenden/Sponsoring
Der Gemeinderat nahm einstimmig eine private Geldspende in Höhe von 54,00 und eine Sachspende von der AQUARömer im Wert von 80,00 Euro für den Kindergarten Großerlach und eine Sachspende im Wert von 50,00 Euro vom Verein Guggamusig Beat It für den Kindergarten Grab an. 

Ausbau Ortsdurchfahrt Grab
Im Wege der Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Grab hat sich gezeigt, dass der Straßenunterbau auf dem ursprünglich nicht in den Ausbau einbezogenen Abschnitt zwischen Fitnessstudio Hinz und Einmündung Wiesenstraße, nicht den heutigen Anforderung entspricht. Der Landkreis hat daher entschieden, auch diesen Abschnitt auszubauen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, hier auch die Wasserleitung, einschließlich Schacht Anschluss Wiesenstraße zu erneuern (Kosten ca. 12.000 – 14.000 Euro). Des weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, den vorhandenen Gehweg auf das Straßenniveau zu senken und neu zu bauen (Kosten ca. 14.000 – 18.000 Euro).

Bekanntgaben / Anfragen
Der Limesbus wird sehr gut von den Fahrgästen angenommen. Die Fahrgastzahlen konnten vom Jahr 2009 von 3.814 Fahrgästen, im Jahr 2010 auf 4.027 Fahrgäste verbessert werden. Während am 1. Mai 2010: 223 Fahrgäste und 22 Fahrräder befördert wurden, fuhren am 1. Mai 2011: 355 Fahrgäste und 35 Fahrräder mit dem Limesbus. In einem Gespräch haben sich nun alle Beteiligten dafür ausgesprochen, die Ende 2011 auslaufende Finanzierungsvereinbarung bis 2014 zu verlängern.
Der PKW-Anhänger im Bauhof (Baujahr 1979) musste nach einem Achsbruch ersetzt werden. Da dieser für den Bauhofbetrieb unerlässlich ist, wurde ein neuer Anhänger (Kosten 2.585 Euro) beschafft.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de