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Kommunalwahl 2004: Unechte Teilortswahl / Zusammensetzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats
Von verschiedener Seite aus den Reihen der beiden Gremien wurde angeregt, darüber zu diskutieren, ob die unechte Teilortswahl sowohl in der Gesamtgemeinde, als auch im Gemeindebezirk Grab, abgeschafft werden könnte. Gleichzeitig sollte über eine Reduzierung der Sitze im Gemeinderat und im Ortschaftsrat nachgedacht werden. Der Ortschaftsrat tauschte sich in vergangener Sitzung über diese Thematik aus.
In einer angeregten und sachlichen Diskussion fand der Ortschaftsrat Einigung darüber, dass eine unechte Teilortswahl in der Gemeinde Großerlach nicht mehr erforderlich sein sollte. Gleichzeitig könne man die Sitze im Gemeinderat auf 10 Mitglieder reduzieren. Es könne davon ausgegangen werden, dass 10 Gemeinderäte genauso in der Lage sein müssten, sachliche Entscheidungen zum Wohle der Gesamtgemeinde zu fällen. Wenn ein Gremium zu viele Mitglieder habe, wäre im Gegenteil eher damit zu rechnen, dass ein effektives Arbeiten schwierig, wenn nicht gar unmöglich wird.
Der Ortschaftsrat war sich auch darüber einig, dass dies selbstverständlich auch für den Ortschaftsrat im Gemeindebezirk Grab gelte. Auch hier sollte die unechte Teilortswahl abgeschafft werden, zumal sie bis heute zu einem Ungleichgewicht bei der Sitzverteilung im Ortschaftsrat geführt habe. So würden ca. 400 Einwohner des Teilortes Grab von zwei Sitzen vertreten, während die ca. 300 Einwohner der übrigen Ortsteile und Weiler im Gemeindebezirk Grab von 6 Sitzen vertreten würden. Die Zahl der Sitze im Ortschaftsrat sollte von 8 auf 6 reduziert werden. Dies würde vollkommen ausreichen. Auch könnten hierbei im Hinblick auf die Sitzungsgelder Kosten eingespart werden.
Bausachen: Neubau einer 3-er Grage in Grab, Sulzbacher Straße
Es wurde beim Einblick in die Planunterlagen festgestellt, dass die geplante Garage mit Terrassendach eher Platz für 5 - 6 PKW, oder gar einer Werkstatt, bieten würde. Weiter würde das Objekt sehr nahe an den Fahrbahnrand heranreichen, eine Ein- und Ausfahrt in die Garage wäre mit einer nicht unerheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs verbunden und die vorhandene optische Baulinie der bestehenden Bebauung entlang der Ortsdurchfahrt wäre aufgerissen. Auch mögliche künftige Planungen bezüglich eines Gehweges würden durch die Garage beeinträchtigt werden. Die Grundstücksfläche des betroffenen Anwesens wäre nach Fertigstellung zum weit größten Teil vollständig versiegelt, regelrecht "ausgemostet". Insgesamt würde das Vorhaben auch nicht in das bestehende Ortsbild passen und wäre deutlich zu groß dimensioniert. Auf dem Grundstück bestände durchaus die Möglichkeit, eine Fahrzeugunterstellmöglichkeit in angemessenen Ausmaßen zu errichten.
Dem Bauausschuss wurde empfohlen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.