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Folgende Bauangelegenheiten wurden in beiden Gremien behandelt:
Neubau eines Katzengeheges und nachträgliche Genehmigung eines bestehenden Schuppens unter gleichzeitiger Umnutzung zum Ziegenstall in Grab, Sulzbacher Straße 44/1
Sowohl der Ortschaftsrat als auch der Bauausschuss zeigten sich ausnahmslos verärgert über die Feststellung, dass auf dem besagten Grundstück über die Jahre hinweg 9 bauliche Anlagen ohne der erforderlichen Genehmigung entstanden sind. Dennoch wurde in Aussicht gestellt, dass eine nachträgliche Genehmigung des Geräteschuppens denkbar wäre. Hierfür seien aber die Planunterlagen aussagekräftiger zu gestalten, insbesondere müsse daraus ersichtlich sein, dass die übrigen rechtswidrig erstellten Gebäude entfernt werden. Einer Umnutzung in einen Ziegenstall stehen aufgrund der Innerortslage beide Gremien skeptisch gegenüber.
Aus diesem Grunde wurde auch das Katzengehege abgelehnt. Eine Tierhaltung innerhalb eines klassischen Mischdorfes sei zwar grundsätzlich möglich; man würde es seither dort sogar ausdrücklich unterstützen, wo es um den Erhalt eines traditionellen landwirtschaftlichen Betriebes ginge. Im vorliegenden Fall würde dies jedoch eindeutig nicht zutreffen. Das Vorhaben wäre vielmehr mit dem Betrieb eines privaten Tierasyls zu vergleichen. Dies sei gegenüber der Nachbarschaft nicht zumutbar und ordnungspolitisch innerhalb eines gewachsenen Ortskerns auch nicht gewünscht.
Errichtung eines Doppelcarports in Grab, Steingasse 20
Der Carport sollte außerhalb des Baufensters errichtet werden. Beide Gremien stellten einhellig fest, dass innerhalb des großzügigen Baufensters eine alternative Möglichkeit bestünde. Erschwerend kam hinzu, dass durch den geplanten Carport die Bestimmungen der Landesbauordnung hinsichtlich der maximal zulässigen Grenzbebauung nicht mehr eingehalten würden. Das Einvernehmen wurde darum nicht erteilt.
Errichtung eines Gerätehauses in Grab, Römerweg 18
Beide Gremien erteilten ihr Einvernehmen.
Folgende Bauangelegenheiten wurden lediglich im Bauausschuss beraten:
Errichtung eines Carports in Großerlach, Am Rathaus 8 u. 10
Das Einvernehmen wurde erteilt.
Erweiterung einer bestehenden Remise in Unterfischbach
Das Einvernehmen wurde mit der Maßgabe erteilt, dass die Remise ausschließlich zur Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte genutzt wird.
Errichtung Doppelcarport, Terrassenverglasung und Schallschutzzaun in Großerlach, Hirtengasse 3
Hinsichtlich der Terrassenverglasung und des Doppelcarports wurde das Einvernehmen erteilt. Der Antrag auf Genehmigung des geplanten Schallschutzzaunes wurde an die Antragsteller zurück verwiesen. Die Angelegenheit solle unter Berücksichtigung der Landesbauordnung und der Bestimmungen des Nachbarrechts nochmals überplant werden. Dabei wurde auch signalisiert, dass die geplante Höhe von 3 m reduziert werden sollte. Es sei eher fraglich, ob man Schallschutzzäune innerhalb eines Wohngebietes generell zulassen wolle.
Veränderte Ausführung eines genehmigten Geräteschuppens in Oberfischbach
Der bereits genehmigte Schuppen soll geringfügig höher werden, als ursprünglich vorgesehen. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Sonstige Bekanntmachungen
Friedhof Grab
Die ehrenamtlichen Sanierungsarbeiten an der Friedhofsmauer kommen gut voran. Für die neu zu pflanzende Hecke wurden zwischenzeitlich Angebote eingeholt. Nach Prüfung kann die Bepflanzung unmittelbar beginnen.
Kabelarbeiten am Hohe Brach Turm
Die Gemeindeverwaltung informierte darüber, dass die SÜWAG beabsichtige, das Stromversorgungskabel zum Funkturm auf dem Hohen Brach zu erneuern. Das neue 20-kv-Kabel soll auf der gleichen Trasse verlegt werden, wie das bestehende Kabel verläuft.