Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Über folgende Bauangelegenheiten beriet am 14.04.2011 der Bauausschuss der Gemeinde Großerlach:
Neubau landwirtschaftliche Biogasanlage in Erlach, Helle Platte
Bei dem bereits anno 2009 genehmigten Vorhaben haben sich einige Parameter entscheidend geändert. So soll die Anlage nun mit einer deutlich höheren Kapazität errichtet werden. Auf die bauleitplanerische Bedeutung bezüglich Standort, Größe der baulichen Anlagen und Auswirkungen auf das Umfeld wirkt sich dies jedoch nur geringfügig aus. In Anlehnung an die ursprünglich bereits erteilte Genehmigung und unter Hinweis auf die seinerzeitigen Auflagen konnte das Einvernehmen erteilt werden.
Abbruch bestehendes Werkstattgebäude und Silo, Neubau einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialtrakt in Erlach, Erlacher Höhe, Flurst. 1162
Das bestehende ältere Werkstattgebäude auf dem Gelände der Erlacher Höhe soll abgerissen werden. Stattdessen soll eine neue, moderne und den heutigen Anforderungen der Einrichtung entsprechende Produktionshalle inklusive der nötigen Anbauten errichtet werden. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des im entstehen begriffenen Bebauungsplans und entspricht dessen bauleitplanerischem Ziel. Das Einvernehmen konnte im Vorgriff darauf erteilt werden.
Errichtung einer Garage mit 3 Stellplätzen und eines Doppelcarports, Großerlach, Lerchenstr. 1
Das Einvernehmen für beide Vorhaben wurde unter Berücksichtigung vergleichbarer Objekte in der Umgebungsbebauung mit Auflagen erteilt. Aufgrund des fehlenden Stauraums zur öffentlichen Verkehrsfläche muss der Carport dauerhaft offen gehalten werden und die Garage ist mit fernbedienbaren Automatiktoren zu versehen.
Über folgende Bauangelegenheiten beriet zuvor am 12.04.2011 der Ortschaftsrat Grab:
Nutzungsänderung Veranstaltungssaal in Näh- und Malatelier, Grab, Schöntalstr. 12
Der ehemalige Löwensaal wird derzeit als gewerbliches Näh- und Malatelier genutzt. Für die hierfür erforderliche Nutzungsänderung konnten Ortschaftsrat und Bauausschuss einhellig das Einvernehmen erteilen.
Neubau Lager-, und Garagenfläche mit Ausstellungsraum, sowie Wohnung in Grab, Sulzbacher Str. 53 - Änderungsgesuch
Das Vorhaben wurde planerisch überarbeitet und nun erneut eingereicht. Die Dachneigung wurde nun näher an die Umgebungsbebauung angepasst, und mittels einer durchgehenden Firstlinie wurde ein Satteldach zumindest angedeutet. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss konnten nunmehr ihr Einvernehmen erteilen.
Erweiterung des Wohnbereichs durch Anbau und Erweiterung des Zugangs über einen geschlossenen Windfang in Schönbronn, Güldenklingenweg 6
Für das Vorhaben war neben dem Einvernehmen der Gemeinde auch die Gewährung einer Baulast notwendig. Beides konnte erteilt werden.
Nutzungsänderung Wohnraum in Immobilienbüro, Schönbronn, Finkenstr. 9
Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines reinen Wohngebietes. Da die Tätigkeit vor Ort sich ausschließlich über das Internet abspielen soll, konnte das Einvernehmen von Ortschaftsrat und Bauausschuss jedoch erteilt werden.
Noch vor dem förmlichen Anhörungsverfahren zum ersten Entwurf, wurde dem Ortschaftsrat Grab Gelegenheit zu einer ersten Stellungnahme bezüglich zweier bauleitplanerischer Verfahren gegeben.
Bebauungsplan „Marhördter Straße II“
In der ausführlichen Beratung wurde deutlich, dass einerseits die Belange des angrenzenden Wohngebietes, andererseits jedoch auch die Interessen des ansässigen Betriebes zu berücksichtigen seien. Genau diese Abwägung sei mit ein Ziel der nunmehr angedachten Bebauungsplanung. Letztlich war man sich einig, dass nur auf diesem Wege für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden könne. Der Ortschaftsrat bestätigte einhellig den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats.
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler
Auch hier wurde das Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, begrüßt. Hinzu kommt im Falle Mannenweilers die im Zuge des Verfahrens zu schaffende Entwicklungsmöglichkeit für das ansässige Sägewerk. Der Ortschaftsrat begrüßte auch dieses Verfahren.
In beiden Fällen wird die Ausgestaltung nun unter weiterer Beteiligung des Ortschaftsrats in Angriff genommen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Jäger gab bekannt, dass die geplante Bremsinsel am Ortseingang Grab wohl nicht gebaut werden könne. Trotz aller Bemühungen hätten die betroffenen Angrenzer nun mitgeteilt, dass sie dem erforderlichen Grunderwerb nicht zustimmen würden. Danken wolle er in diesem Zusammenhang Ortsvorsteher Georg Holub für dessen Unterstützung.