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Flächennutzungsplan 2020
Das Verfahren zum Flächennutzungsplan 2020 wurde mit Beschluss vom 24.4.2009 begonnen. Eine vorgezogene Bürger- u. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Am 29.7.2009 wurde der erste Planentwurf festgestellt und Ende 2009 fand im Zuge der Auslegung eine weitere Bürger- und Behördenbeteiligung statt. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen fanden Gespräche mit dem Verband Region Stuttgart sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart statt. Themen waren hierbei schwerpunktmäßig das ausgewiesene Flächenpotential sowie der Artenschutz.
In den einzelnen Gemeinden einigte man sich daraufhin auf die Reduzierung der im bisherigen Planentwurf ausgewiesenen Flächen für die Bebauung. Über diesen geänderten Planentwurf wurde am 28.7.2010 der Änderungsbeschluss gefasst, sowie eine erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden beschlossen.
Aufgrund dieser erneuten Auslegung sind wiederum Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Von Seiten der Bürgerschaft wurden keine Anregungen vorgebracht.
Der Gemeinderat hat dem hierüber erarbeiteten Abwägungsvorschlag einstimmig zugestimmt und den Flächennutzungsplan, in der Fassung vom 28.07.2010, beschlossen.
In den übrigen Gemeinden des GVV-Sulzbach wird ebenfalls hierüber Beschluss gefasst werden. In der Verbandsversammlung soll dann der Wirksamkeitsbeschluss gefasst werden.
Als letzter Verfahrensschritt wird dann beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplans gestellt. Das Landratsamt hat hierfür eine Frist von drei Monaten.
Bebauungsplan Erlacher Höhe
Im Jahr 1981 hat die Gemeinde Sulzbach/Murr ein Bebauungsplanverfahren "Erlacher Höhe" eingeleitet, da damals ein Großteil des Gebietes der Erlacher Höhe auf Sulzbacher Gemarkung gelegen hat. Im Zuge eines im Jahr 1982 durchgeführten Flächentausches zwischen den beiden Gemeinden wurden die Flächen der Erlacher Höhe vollständig der Großerlacher Gemarkung zugeordnet. Durch diesen Flächentausch wurde das Verfahren zunächst gestoppt und seither nicht mehr aufgenommen.
Die Entwicklung der Erlacher Höhe in den letzten 30 Jahren hat die damaligen Planungen deutlich überholt. Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurden die aktuelle Bebauung und Nutzung, sowie eine, mit der Erlacher Höhe abgestimmte, künftige Entwicklung der diakonischen Einrichtung mitberücksichtigt. Dies erfolgte bereits mit der Absicht, hieraus einen Bebauungsplan zu entwickeln. Da eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht sinnvoll erscheint, musste das damalige Bebauungsplanverfahren zunächst offiziell beendet werden (Beschluss einstimmig).
Nachdem dies erfolgt war, hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen – neuen – Bebauungsplan „Erlacher Höhe“ einstimmig gefasst. Als Gebietscharakter ist hier ein so genanntes Sondergebiet vorgesehen. Für das Sondergebiet sollen ausschließlich solche Vorhaben zugelassen werden, die dem Zweck und der Aufgabe der Erlacher Höhe dienen. Im Zuge des Verfahrens werden diese, in Abstimmung mit der Erlacher Höhe, noch genauer definiert werden müssen. Ausgeschlossen werden sollen in jedem Fall klassische Wohnbebauung und reine Gewerbebetriebe. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.
Bebauungsplan „Marhördter Straße II“
Für Schönbronn wurde 2003 eine Klarstellungssatzung beschlossen. Diese umfasst auch den 1963 inkraftgetretenen Bebauungsplan „Marhördter Straße“. In der Klarstellungssatzung nicht erfasst, ist das Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes und des dort ebenfalls ansässigen Landschaftspflegebetriebes. Um für alle Beteiligten Planungs- -und Rechtssicherheit zu erhalten, soll nun für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Als Gebietscharakter ist ein sogenanntes „Dorfgebiet“ vorgesehen. Diese dienen nach dem Gesetzeswortlaut grundsätzlich „der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben“. Die genaue Ausgestaltung soll und wird im Zuge des Verfahrens entwickelt werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig (1 Enthaltung) den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Mannenweiler“
Die Firma Bay Holzwerk GmbH benötigt für die weitere Entwicklung des Unternehmens Erweiterungsflächen. Da sich das Gelände baurechtlich im Aussenbereich befindet, ist hierfür die Ausweisung einer entsprechenden Entwicklungsfläche notwendig. Um für das bestehende Betriebsgelände und die angrenzende Wohnbebauung in diesem Zuge ebenfalls Rechtssicherheit zu erlangen, hat der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler gefasst.
Standesamt Großerlach
Im Zuge der großen Personenstandsrechtreform wurden die fachlichen Anforderungen an die Standesbeamten konkretisiert und verschärft, unter anderem wird der Besuch des zweiwöchigen Einführungslehrgangs für Standesbeamte zwingend vorgeschrieben. Diese neuen Voraussetzungen erfüllen in der Gemeindeverwaltung derzeit Hauptamtsleiter Steffen Barth und Karin Ludwig. Beide wurden auch zu Standesbeamten der Gemeinde ernannt. Darüber hinaus waren bislang Bürgermeister Christoph Jäger und Kämmerin Ilse Wilk ebenfalls Standesbeamte. Da beide die Voraussetzungen nicht erfüllen, waren die Bestellungen zu widerrufen.
Den Gemeinden wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den Bürgermeister, und andere geeignete Bedienstete der Gemeinde zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen. Deren Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die dabei möglichen Beurkundungen von Namenserklärungen der Ehepartner, sowie die Erstausstellung von Eheurkunden und die Ausstellung von Bescheinigungen, die mit der Eheschließung in Zusammenhang stehen, beschränkt.
Die Eheschließungen sollen, wie bisher, durch Bürgermeister Jäger und Herrn Barth vorgenommen werden. Aus diesem Grund wurde Jäger zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt. Sollten einmal beide verhindert sein, steht Frau Ludwig ebenfalls zur Verfügung. Eine Bestellung von Frau Wilk zur Eheschließungsstandesbeamtin war nicht mehr erforderlich.
Bekanntgaben / Anfragen
Bürgermeister Christoph Jäger gab folgendes bekannt:
- Die Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Grab haben vereinbarungsgemäß am 4. April begonnen.
-Ein großes Ärgernis für die Verwaltung waren die Verstöße einzelner Parteien gegen die Plakatierungsgenehmigungen anlässlich der Landtagswahl, sowie der Vandalismus rund um die Wahlwerbung. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die Auflagen generell zu verschärfen. So sollen künftig in Großerlach, Grab und Neufürstenhütte maximal 4 Plakat(doppel)ständer zugelassen werden, in den übrigen Teilorten höchstens zwei. Des weiteren wird künftig in den Genehmigungen die kostenpflichtige Ersatzvornahme bei Zuwiderhandlungen unmittelbar angedroht.
- Der Grüngutsammelplatz im Bereich „Helle Platte“ wird aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit verwirklicht. Die AWG und die Erlacher Höhe haben sich weitestgehend geeinigt. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die AWG die Fläche anpachten und den Grüngutsammelplatz errichten. Betrieben werden soll dieser dann von der Erlacher Höhe.