Gemeinde Großerlach

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Bericht aus der Sitzung des Ortschaftsrats Grab vom 11.03.2003

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden, Ortsvorsteher Albert Wohlfarth, stand die Stellungnahme des Ortschaftsrats zum Entwurf der Klarstellungssatzung des Ortsteils Schönbronn zur Diskussion. Die Bedeutung einer Klarstellungssatzung wurde nochmals erläutert. Dabei wurde deutlich gemacht, dass lediglich der tatsächliche Bestand aufgenommen wird, d.h. Flächen, die nach den örtlichen Begebenheiten bereits dem im Zusammenhang bebauten Ort zuzurechnen sind, finden Aufnahme im festzulegenden Innenbereich. Klassische Außenbereichsanlagen, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe, wären grundsätzlich weiterhin dem Außenbereich zuzuordnen. Nach der Klärung einzelner Detailfragen gab der Ortschaftsrat dem Entwurf unverändert seinen Segen. Bezüglich einer dem Außenbereich zugeordneten Teilfläche, deren baurechtlicher Status aufgrund einer Jahre zurückliegenden Entscheidung noch zu klären wäre, erteilte der Ortschaftsrat vorsorglich sein Einverständnis für den Fall, dass diese Fläche doch noch dem Innenbereich zugeordnet würde.

Weiterer Tagesordnungspunkt war ein Änderungsgesuch hinsichtlich eines bereits genehmigten Bauvorhabens beim Sägewerk in Mannenweiler. Aus maschinentechnischen Gründen sollte das ursprünglich in Pultform geplante Dach nun als Satteldach ausgeführt werden. Der Ortschaftsrat erklärte sich mit dieser Änderung einverstanden.

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