Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Ortschaftsrat Grab (01.02.) und Bauauschuss (03.02.2011) - Bericht

Zu zwei Bauangelegenheiten musste der Ortschaftsrat Grab seine Stellungnahme abgeben (siehe unten). Darüber hinaus wurde das Gremium durch Bürgermeister Jäger über den aktuellen Sachstand bezüglich des Ausbaus der OD Grab unterrichtet. Derzeit müsse die Beweissicherung der anliegenden Gebäude laufen. Zudem würde das Landratsamt aktuell mit dem beauftragten Unternehmen die konkrete Baudurchführung und den Bauzeitenplan beraten. Auch die Abstimmung der erforderlichen Umleitungen laufe derzeit. Mit dem Baubeginn ist für April/Mai 2011 zu rechnen, die Dauer wird voraussichtlich 3 – 4 Monate betragen. Die Federführung der Gesamtmaßnahme liege beim Landratsamt. Für die betroffenen Anlieger ist noch eine Informationsveranstaltung geplant.

Für folgende Bauangelegenheiten konnten der Ortschaftsrat Grab und der Bauausschuss ihr Einvernehmen erteilen:
- Büroanbau mit Sozialräumen in Morbach, Mühlweg 3/1, Flst. 8/1
- Ausbau einer Scheune zu Büro- und Lagerräumen in Morbach, Mühlweg 9, Flst. 8

Über folgende Bauangelegenheiten beriet darüber hinaus der Bauausschuss:
- Errichtung Einfamilienhaus mit Carport und Büroräumen in Großerlach, Schillerstr. 5, Flst. 274/2
Das Einvernehmen wurde erteilt.
- Neubau eines Carports mit integrierter Fahrradkammer in Großerlach In der Reute 17, Flst. 126/2
Wegen unzureichender Planunterlagen und offenem Klärungsbedarf wurde das Einvernehmen vorsorglich versagt. Bei entsprechender Ergänzung und Darstellung konnte das Einvernehmen jedoch in Aussicht gestellt werden.
- Bauvoranfrage – Errichtung eines Schwimbeckens in Neufürstenhütte, Bergweg 21, Flst. 331/1
Das Einvernehmen wurde erteilt.

Flinc
Aus Anlass der jüngsten Berichterstattung in der Presse über den Ausstieg der Stadt Murrhardt aus dem interkommunalen Verbund des LEADER-Projektes Flinc, wurde dieses Thema unter Verschiedenes nochmals angesprochen. Bürgermeister Jäger machte dabei deutlich, dass entgegen der im Artikel angestellten Vermutung, das Projekt durch diese Murrhardter Entscheidung nicht gefährdet sei. Die anderen Gemeinden hielten an der Durchführung fest. Die Ratsmitglieder äußerten Bedauern über die Entscheidung des Murrhardter Stadtrats, bekräftigten aber einhellig, dass man in Großerlach an dem Projekt dranbleiben wolle. Auch wenn es für den Erfolg keine Garantien gäbe, böte es doch eine einmalige Chance, für die Mobilität im ländlichen Raum eine deutlich Verbesserung zu erreichen – bei vergleichsweise geringem finanziellem Risiko. Der Kostenanteil für die Gemeinde Großerlach läge bei einmalig maximal 1.200 €. Man war sich darüber einig, dass die Annahme, mit solchen Beträgen anderweitig für den ÖPNV oder die Schülerbeförderung effektive Verbesserungen erreichen zu können, völlig utopisch sei.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de