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Über folgende Bauangelegenheit beriet der Ortschaftsrat Grab und der Bauausschuss:
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3-fach Garage in Schönbronn, Güldenklingenweg 17
Das Baugesuch lag bereits zur Beratung vor. Dabei wurde im Hinblick auf die Größe des geplanten Objektes das Einvernehmen zunächst versagt. Es sollte zunächst eine Straßenabwicklung vorgelegt werden, um beurteilen zu können, inwiefern sich das Objekt in die Umgebungsbebauung einfügt. Diese Straßenabwicklung lag nun vor. Die Prüfung ergab, dass bei der Planung die zu beachtenden baurechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgebungsbebauung befolgt wurden. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Darüber hinaus beriet der Bauausschuss über folgende Baugesuche:
Anbau eines zweistöckigen Balkons mit Glasdach in Großerlach, Stuttgarter Str. 15
Auch dieses Objekt befindet sich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Maßgebend ist damit die Umgebungsbebauung. Der Bauausschuss konnte sein Einvernehmen erteilen.
Anbau einer Doppelgarage an eine bestehende Garage in Neufürstenhütte, Dahlienweg 11
Wegen der ursprünglich geplanten größe des Objektes und des Standorts vollständig außerhalb des Baufensters wurde das Einvernehmen zunächst versagt. Nun wurden geänderte Planunterlagen vorgelegt, wobei die Größe der Garage deutlich reduziert wurde. Gleichzeitig übernahm der Grundstückseigentümer die Verpflichtung, sich die mit der Garage zu überbauende Grundfläche auf noch zur Bebauung freie Flächen innerhalb des Baufensters anrechnen zu lassen. Unter dieser Bedingung konnte der Bauausschuss sein Einvernehmen erteilen.