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In der Sitzung des Ortschaftsrats Grab vom 09.11.2010 und des Bauausschuss vom 11.11.2010 wurde über folgende Bauangelegenheiten beraten:
Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens in Mannenweiler 2, Flst. 331
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Privilegierung lag vor, weshalb das Einvernehmen erteilt werden konnte.
Neubau eines Carports in Grab, Steingasse 14, Flst. 39/6
Der Carport soll unmittelbar vor der Garage außerhalb des Baufensters und unter Abweichung von der maximal zulässigen Grenzbebauung errichtet werden. Da auf dem Grundstück Alternativen vorhanden sind, welche eine rechtskonforme Bebauung ermöglichen würden, stellte der Ortschaftsrat Grab fest, dass eine Zustimmung zur Summe der Abweichungen nicht vertretbar sei. Der Bauausschuss schloss sich dieser Beurteilung an. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt.
Im Bauausschuss wurde darüber hinaus über folgende Vorhaben beraten:
Bauvoranfrage – Errichtung Kaltwintergarten in Neufürstenhütte, Großerlacher Str. 63, Flst. 171 u. 173
Das Vorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Der Wintergarten soll jedoch an ein bestehendenes Wohnhaus angebaut werden, welches innerhalb einer Bebauung mit einem innenbereichähnlichen Charakter liegt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Nutzungsänderung – Kirche (Betraum) zu Atelier und Wohnzwecken, Neufürstenhütte, Fischbacher Weg 4, Flst. 32/1
Die ehemalige Neuapostolische Kirche soll künftig als Atelier und zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Neubau eines Doppelcarports mit Unterkellerung, Mittelfischbach, Flst. 16/1
Ein positiver Bauvorbescheid lag bereits vor. Das Einvernehmen wurde erteilt.