Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Ortschaftsrat (19.10.2010) und des Bauausschusses (21.10.2010) - Bericht

Vergangene Woche tagten der Ortschaftsrat Grab und der Bauausschuss. Folgende Bauangelegenheiten wurden beraten:

Grab, Schöntalstr. 12: Umnutzung des ehemaligen „Löwen“ zum Wohn- und Verwaltungsgebäude
Vor der Sitzung des Ortschaftsrats fand eine gemeinsame Begehung der ehemaligen Gaststätte mit Pension „Löwen“ in Grab statt. Die Ortschaftsräte und die Mitglieder des Bauausschusses wurden durch den Vorstand der Erlacher Höhe, Wolfgang Sartorius, und seine verantwortlichen Mitarbeiterinnen aus erster Hand über das Vorhaben informiert und erhielten Gelegenheit, konkrete Fragen zu stellen.
In der anschließenden öffentlichen Sitzung wurde über das Baugesuch beraten. Geplant ist eine Umnutzung des Objektes für die künftige Unterbringung von 12 Bewohnern der diakonischen Einrichtung Erlacher Höhe. Dabei handelt es sich um Menschen, die sich in der Übergangsphase zur Verselbständigung befinden, also bisherige Bewohner der Erlacher Höhe, bezüglich derer künftigen Entwicklung eine günstige Prognose vorliegt. Tagsüber werden diese Personen in den Werkstätten der Erlacher Höhe arbeiten. Wohnen sollen sie künftig im ehemaligen Löwen. Zusätzlich sollen Büros und Besprechungszimmer unter anderem für Sozialbetreuer eingerichtet werden. Weitere Verwaltungsräumlichkeiten sollen für den Bedarfsfall vorgehalten werden. Die eingesetzten Betreuer stehen zu bestimmten Zeiten (täglich  von 17.00 – 20.00 Uhr) den Bewohnern des Löwen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Bedarfsfall – wenn es z.B. Schwierigkeiten mit einem Bewohner geben sollte - dürfen sich an diese Betreuer ausdrücklich auch Einwohner und Nachbarn aus Grab wenden. Ziel des Projektes soll es sein, den betroffenen Personenkreis einen weiteren Schritt in ein selbständiges und möglichst hilfeunabhängiges Leben zurück zu führen. Dabei sei, so erklärten die Verantwortlichen der Erlacher Höhe, auch eine bestmögliche Integration in das örtliche Gemeinwesen ausdrücklich erwünscht.
Sowohl der Ortschaftsrat Grab, als auch der Bauausschuss erteilten nach eingehender Beratung ihr Einvernehmen.

Schönbronn, Güldenklingenweg, Flst. 19, 27/4 und 176/1: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport
Kontrovers diskutiert wurde das Vorhaben eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten sowohl im Ortschaftsrat Grab, als auch im Bauausschuss. Von den Ratsmitgliedern wurde mehrheitlich strittig gestellt, ob ein Objekt in der geplanten Größe sich mit dem ländlichen Teilort Schönbronn vertrage. Insbesondere die maximale Ausnutzung der Möglichkeiten hinsichtlich Grundfläche und Höhe des Gebäudes stieß auf massive Kritik. Wobei eingeräumt wurde, dass ungeachtet der Größe die optische Gestaltung an sich durchaus ansehnlich sei. Da das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich erstellt werden soll, gilt die vorhandene Umgebungsbebauung als Maßstab einer baurechtlichen Beurteilung, was die Möglichkeiten der Einflussnahme seitens der Gemeinde stark einschränkt. Dennoch beschloss der Ortschaftsrat, sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Damit sollte auch die Gemeindeverwaltung Gelegenheit erhalten, bis zur zwei Tage später stattfindenden Bauausschusssitzung offene Fragen bezüglich der Rechtslage zu klären. Diese Klärungsversuche ergaben, dass für eine rechtssichere Beurteilung des Vorhabens eine Straßenabwicklung im Bezug auf die vorhandene Umgebungsbebauung notwendig sei. Der Bauausschuss beschloss darum, das Einvernehmen zur Fristwahrung zu versagen. Nach Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Straßenabwicklung soll erneut über das Vorhaben beraten werden.

Schönbronn, Finkenstr. 4, Flurst. 84/1: Anlegen eines Gartenbiotops mit Schwimmbereich
Das an sich verfahrensfreie Vorhaben befindet sich ausserhalb des Baufensters, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich war. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.

Großerlach, Goethestr. 6, Flst. 268/6: Errichtung eines Gartenhauses (Gerätehaus)
Das an sich verfahrensfreie Vorhaben befindet sich ausserhalb des Baufensters, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich war. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.

Neufürstenhütte, Dahlienweg 11, Flst. 470/5: Errichtung einer Doppelgarage an eine bestehende Garage - Bauvoranfrage
Die Doppelgarage soll ausserhalb des Baufensters errichtet werden. Auf dem betroffenen Grundstück stehen bereits eine Doppelgarage und ein Doppelcarport, beide ebenfalls ausserhalb des Baufensters. Damit war nach Ansicht der Bauausschussmitglieder eine weitere Befreiung nicht mehr vertretbar. Hinzu kam, dass das Vorhaben von der Größe – insbesondere auch von der Höhe her – in Konflikt mit der Landesbauordnung steht, wonach Garagen nur bis zu einer maximalen Höhe von 3 m zulässig sind. Das Einvernehmen wurde darum nicht erteilt.

Mittelfischbach, Flst. 16/1: Neubau eines Doppelcarports mit Unterkellerung
Die notwendigen Planunterlagen waren bis zur Sitzung nicht vollständig eingegangen, weshalb die Angelegenheit vertagt wurde.

Fortschreibung der Brandschutzkonzeption
Bürgermeister Jäger erläuterte dem Ortschaftsrat die dem Gemeinderat bereits vorgestellte Bestandsaufnahme, welche als Grundlage für die Fortschreibung der Brandschutzkonzeption dienen wird. Er ging dabei besonders auf die sich daraus bezüglich des Bezirks Grab ergebenden Aufgabenstellungen und für die Zukunft zu lösenden Probleme ein. Der Ortschaftsrat nahm den bericht zur Kenntnis. Auf den bereits in der Sache erfolgten Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07. Oktober 2010 wird verwiesen.

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