Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Gemeinderatssitzung am 7. Oktober 2010 - Bericht

Brandschutzkonzeption
Die Fortschreibung der Brandschutzkonzeption für die Gemeinde Großerlach wird derzeit erarbeitet. In einem ersten Schritt wurde hierzu eine aktuelle Bestandsaufnahme vorgenommen, welche nun dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Dabei wurde auch auf aktuelle Problem- und Aufgabenstellungen aufmerksam gemacht, sowie vorbehaltlich einer genaueren Prüfung denkbare Lösungsansätze angerissen.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der Brandschutz in der Gemeinde Großerlach durch die Freiwillige Feuerwehr Großerlach unter Berücksichtigung der bestehenden Überlandhilfen aus Murrhardt und Sulzbach grundsätzlich als gesichert bertrachtet werden kann. Dies gilt neben der weit gestreuten Teilorte und Weiler insbesondere auch hinsichtlich der gesondert zu beurteilenden Einrichtungen, wie Altenheime, Schulen, Kindergärten, Hallen, sowie den Gewerbebetrieben.
Sorge bereitet aktuell jedoch die personelle Besetzung der aktiven Wehr. Am Magazinstandort in Großerlach stehen derzeit zwar 27 einsatzfähige Kräfte zur Verfügung. Durch die zahlreichen Berufsauspendler sind tagsüber allerdings deutlich weniger Feuerwehrmänner schnell einsatzbereit. Dennoch haben die bisherigen Einsätze gezeigt, dass die Mindesteinsatzbereitschaft stets vorhanden war. Hierbei macht sich das 2004 beschaffte LF 16 bezahlt, welches auch mit geringer Besatzung ausrücken kann und schnell am Einsatzort ist. Das Fahrzeug ist mit einem 2000-Liter-Tank für den sofortigen Schnellangriff ausgestattet.
Problematischer sieht es am Standort Grab aus. Im dortigen Magazin ist ein Fahrzeug (LF 8 mit 100-Liter-Tank und Hochdrucklöschanlage) stationiert, welches einem ersten Schnellangriff zur Sicherung der Hilfeleistungsfristen im Bezirk Grab dienen soll. Eine einsatzbereite Fahrzeugbesatzung steht dort allerdings bereits heute kaum mehr zur Verfügung. Abzüglich der Führungskräfte der Feuerwehr stehen im Einzugsbereich des Magazins Grab maximal – also im Idealfall - 4 Mann zur Verfügung. Im Alarmierungsfall kommt es damit bereits heute auch für den gesamten Bezirk Grab darauf an, dass das LF 16 aus Großerlach schnellstmöglich am Einsatzort eintrifft.
Um den Magazinstandort in Grab dauerhaft zu sichern, werden also zwingend zusätzliche Einsatzkräfte aus dem dortigen Wohnbezirk benötigt. Hierfür soll seitens der Freiwilligen Feuerwehr gezielt geworben werden. In einer ersten Maßnahme zur Sicherung der Mannschaftsstärke öffnete sich bereits im letzten Jahr die Feuerwehr für weibliche aktive Mitglieder. Die erste Feuerwehrfrau konnte inzwischen erfolgreich in die Mannschaft integriert werden.
Aus der vorliegenden Bestandsaufnahme sollen nun in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister Handlungs- und Entwicklungsalternativen für die künftige Struktur und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Großerlach entwickelt werden.

Spielplatz Neufürstenhütte
Im Zuge der Beratungen im Rahmen der Spielplatzaktion kam der Gemeinderat zum Ergebnis, in Neufürstenhütte eine Neuanlage an einem geeigneteren Standort zu realisieren. Dieser neue Spielplatz sollte generationenübergreifend angelegt werden. An der Friedhofstraße wurde nun eine geeignete Fläche gefunden, welche dank des großzügigen Entgegenkommens der Grundstückseigentümer langfristig angepachtet werden konnte. Die umliegenden Anwohner wurden zuvor befragt und gaben ausnahmslos positive Signale bezüglich eines generationenübergreifenden Spielplatzes in der Nachbarschaft. Die zuständigen Fachbehörden signalisierten ebenfalls grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit.
Bürgermeister Jäger stellte dem Gemeinderat die von ihm angefertigte Planskizze vor. Danach soll auf dem Gelände unter weitmöglichstem Erhalt des Obstbaumbestandes ein Rundweg angelegt werden. Im Zentrum des damit gebildeten Ovals könnte dann eine Abenteuer- und Spiellandschaft für die Kinder entstehen mit Schaukel, Rutsche, Kletter- und Balanciergeräten. Entlang der Aussenseite des Rundweges sollten dann auf verschiedenen Stationen Senioren- bzw. Erwachsenentaugliche Geräte errichtet werden.
Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung der Maßnahme aus dem ELR zu stellen. Bei einem entsprechenden Anteil an Eigenleistung beträgt die mögliche Förderquote des verbleibenden Finanzierungsvolumens 50 %. Für die Sanierung waren Mittel in Höhe von 10.000 € im Haushaltsplan eingestellt. Im Falle der Neuanlage könnten Mehreinnahmen aus der ELR-Förderung mit nochmals 10.000 €, sowie Eigenleistungen im Gegenwert von 5.000 € einen Deckungsbeitrag von insgesamt 25.000 € leisten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Planentwurf und Finanzierungskonzept zu und beauftragte die Gemeindeverwaltung, einen ELR-Antrag zu stellen und das Genehmigungsverfahren durchzuführen

Gebührenkalkulation Wasser
Wie in den Vorjahren auch, wurde die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung an das Büro Allevo vergeben.

Gesplittete Abwassergebühr
Die Gemeinde erhob die Abwassergebühren bisher auf der Grundlage des Frischwassermaßstabs. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im März 2010 seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Dies hat zur Konsequenz, dass statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr) mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss. Für die Schmutzwassergebühr gilt wie bisher der Frischwassermaßstab, für die Niederschlagswassergebühr kommt hingegen nur ein Flächenmaßstab in Betracht. Der Flächenmaßstab orientiert sich an der Größe der versiegelten und angeschlossenen Grundstücksflächen und unterscheidet hierbei nach dem Grad der Versiegelung. Die Gebührenumstellung wirkt sich je nach Frischwasserverbrauch und Art und Größe der Bebauung bzw. befestigten Flächen auf dem Grundstück unterschiedlich aus.
Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind folgende Schritte erforderlich:
1. Anpassung der Abwassersatzung (Änderung des Gebührenmaßstabs, Festlegung von Versiegelungsklassen)
2. Flächenerhebung (Ermittlung und Erfassung der versiegelten Grundstücksflächen)
3. Gebührenkalkulation (Berechnung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser­gebühr)
Diese Arbeiten, insbesondere die aufwendige Flächenerhebung, sind personell von der Gemeindeverwaltung nicht leistbar. Die Daten für die Flächenerhebung können entweder mittels Befliegung oder aus dem Liegenschaftskataster erhoben werden. Dabei ist die Befliegung die mit Abstand teuerste Variante, weshalb die Datenerhebung aus dem Liegenschaftskataster vorgezogen wurde. Im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens werden hierbei die Grundstückseigentümer in die Datenerhebung einbezogen.
Im Rahmen der Beratung wurde mehrfach erneut kritisiert, dass hier die verzweifelte Suche nach der 100%-igen Gerechtigkeit letztlich den Gebührenzahler in der Summe teuer zu stehen komme. Denn der erhebliche Mehraufwand, welcher mit der Einführung des Gebührensplittings verbunden ist, wird wiederum auf die Gebührenzahler umgelegt. Aber aufgrund der anzuerkennenden Rechtsprechung habe man leider keine Wahl mehr.
Der Gemeinderat beschloss darum einstimmig die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Die angeschlossenen versiegelten Flächen werden im Selbstauskunftsverfahren auf der Grundlage der ALK-Daten ermittelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gebührenumstellung vorzubereiten. Der Auftrag zur Flächenermittlung, Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr und Satzungserstellung wird an das Büro Schneider & Zajontz aus Heilbronn als günstigsten Anbieter vergeben.

Neckar-Elektrizitätsverband
Die Gemeinde Großerlach ist seit 1973 Mitglied des 1917 gegründeten Neckar-Elektrizitätsverband (NEV). Der NEV ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband mit der Aufgabe, seine Mitglieder auf dem Gebiet der Elektrizitätsversorgung zu unterstützen und zu beraten. Die derzeitige Verbandssatzung stammt aus dem Jahr 1973 und wurde seither nur in einzelnen Passagen (z.B. Umstellung auf Euro) angepasst. Eine Änderung  zur Anpassung an die geänderte Rechtslage, vor allem an das Energiewirtschaftsgesetz, wurde nun erforderlich. Der Gemeinderat ermächtigte, ohne Gegenstimme, Bürgermeister Jäger der vorgeschlagenen Änderung der Verbandssatzung des NEV in der nächsten Verbandsversammlung zuzustimmen.
Nachdem im Verbandsgebiet des Neckar-Elektrizitätsverbands (NEV) Strom-Konzessionsverträge von 165 Mitgliedsstädten und –gemeinden einheitlich am 31.12.2012 enden, wurde als sog. NEV-Modell der Vorschlag ausgearbeitet, den Mitgliedern eine mehrheitliche Übernahme der jetzt im Eigentum von EnBW und Süwag stehenden Stromnetze zu ermöglichen. Dazu sollen zwei Netzgesellschaften gegründet werden, in die die örtlichen Stromverteilnetze des Nieder- und Mittelspannungsbereichs von EnBW bzw. Süwag eingebracht werden. An diesen beteiligt sich die kommunale Seite durch Zahlung von Kaufpreisen mit jeweils 51 %. Da insbesondere wegen der angespannten Situation der Gemeindefinanzen nicht gesichert ist, dass die Mitglieder den gesamten Kaufpreis erbringen können oder wollen, steht der NEV bereit, die fehlenden Anteile bis 51 % zu übernehmen und (weitgehend durch Kreditaufnahme) zu finanzieren. Dadurch kann die kommunale Mehrheit, und somit auch die Einflussnahme, an den Netz-Gesellschaften auf jeden Fall erreicht und gesichert werden. Die Größenordnung der Beteiligung des NEV hängt von der Teilnahme und vom finanziellen Engagement der Mitglieder ab und kann deswegen derzeit noch nicht genau beziffert werden.
Bei der Entscheidung über die vorgesehene Beteiligung des NEV an den Netzgesellschaften steht im Vordergrund, ob der öffentliche Zweck dies rechtfertigt, ob ein angemessenes Verhältnis zur Leis­tungsfähigkeit des Verbandes besteht und welche Risiken eingegangen werden. Da die Vorhaltung und der Betrieb von Stromverteilnetzen als Teil der öffentlichen Infrastruktur zur Daseinvorsorge rechnet und damit den Bürgern und örtlichen Betrieben der Mitgliedsgemeinden unmittelbar zugute kommt, ist ein öffentlicher Zweck zweifellos gegeben. Zudem ist realistisch zu erwarten, dass eine Rendite mindestens in Höhe der vom Gesetzgeber und damit von der Regulierungsbehörde vorge­sehenen Eigenkapitalverzinsung dauerhaft erwirtschaftet werden kann, so dass mit der Abdeckung der Fremdkapitalkosten und darüber hinaus mit einem Ertrag für den Haushalt gerechnet werden kann. Da die Netzgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG vorgesehen sind, ist eine Begrenzung der Haftung gegeben. Im schlimmsten Fall könnte theoretisch bei einer Insolvenz der Netzgesellschaften ein Ausfall der Einlagen drohen bei unveränderter Tilgungspflicht für die Kreditbeträge. Das Vermögen des Verbandes würde aber auch in diesem äußerst unwahrscheinlichen Falle ausreichen, um die Kredite tilgen zu können. Eine Inanspruchnahme der Mitglieder durch eine Umlagenbelastung ist also auszuschließen. Dabei darf berücksichtigt werden, dass der NEV in seiner über 90jährigen Geschichte von seinen Mitgliedern noch nie eine Umlage erhoben hat, andererseits jedoch schon hohe Vermögensausschüttungen vornehmen konnte.
Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Jäger, ohne Gegenstimme, in der nächsten Verbandsversammlung des NEV einer Beteiligung des Verbandes an einer oder mehreren Gesellschaften zuzustimmen, damit eine mehrheitliche (51 %ige) kommunale Übernahme der Stromverteilnetze im Verbandsgebiet ermöglicht wird.

Spenden/Sponsoring
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Annahme einer weiteren Spende für das Kleindenkmal „Zigeunermädchen“.
Des weiteren wurde die Annahme von Geldspenden der Firma Landschaftspflege Noller und einer Privatperson für die Kooperation der Grundschule mit dem Musikverein Grab genehmigt. Genehmigt wurde auch die Bierspende der Haller Löwenbräu anlässlich des Geyers-Konzertes in Großerlach. Gespendet wurden hier zur Unterstützung des Konzertes 10 Kästen Limes-Pilsener.

Bekanntgaben
Kämmerin Ilse Wilk konnte bekannt geben, dass Ende September die Schlussrate in Höhe von 195.000 Euro aus dem Ausgleichstock für den Neubau der Gemeindehalle eingegangen sei. Der Schlussverwendungsnachweis wurde bereits Ende April eingereicht.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de